Fortsetzung der Standortänderung des Wahllokals 492-01 ohne Beteiligung des Ortsbeirates.10
Begründung
492-01 ohne Beteiligung des Ortsbeirates 10 Vorgang: OM 1938/13 OBR 10; ST 695/13 Mit der OM 1983, vom 19.02.2013 gab der Ortsbeirat 10 dem Magistrat seine Ablehnende Haltung zur Verlagerung des Wahllokals 492-01, anlässlich der Wahlen am 22.09.2013 zur Kenntnis. Mit der Stellungnahme ST 695, vom 17.05.2013 wurde eine jahrelang abgeschlossene und deshalb nicht nachvollziehbare fortschreitende Bebauung des östlichen Frankfurter Bergs und daraus in absehbarer Zeit resultierende Teilung des Wahlbezirks aufgeführt. Das Bürgeramt Statistik und Wahlen begründete sein Vorgehen darüber hinaus damit, dass es bereits vor dieser Ortsbeiratsanregung, aufgrund der guten Erfahrung andernorts, einen Mietvertrag mit dem Gebäudenutzenden Verein einging. Ebenso solle dann anhand der Erfahrungen über den zukünftigen Standort des Wahllokals entschieden werden. Über diese Erfahrungen wurde der Ortsbeirat bislang nicht in Kenntnis gesetzt. Das Bürgeramt Statistik und Wahlen richtet nunmehr erneut das Wahllokal 492-01 zu den Wahlen am 25.05.2014 in dem privaten Kindergarten im Malvenweg 4 ein.