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Fortsetzung der Standortänderung des Wahllokals 492-01 ohne Beteiligung des Ortsbeirates.10

Vorlagentyp: OF SPD

Begründung

492-01 ohne Beteiligung des Ortsbeirates 10 Vorgang: OM 1938/13 OBR 10; ST 695/13 Mit der OM 1983, vom 19.02.2013 gab der Ortsbeirat 10 dem Magistrat seine Ablehnende Haltung zur Verlagerung des Wahllokals 492-01, anlässlich der Wahlen am 22.09.2013 zur Kenntnis. Mit der Stellungnahme ST 695, vom 17.05.2013 wurde eine jahrelang abgeschlossene und deshalb nicht nachvollziehbare fortschreitende Bebauung des östlichen Frankfurter Bergs und daraus in absehbarer Zeit resultierende Teilung des Wahlbezirks aufgeführt. Das Bürgeramt Statistik und Wahlen begründete sein Vorgehen darüber hinaus damit, dass es bereits vor dieser Ortsbeiratsanregung, aufgrund der guten Erfahrung andernorts, einen Mietvertrag mit dem Gebäudenutzenden Verein einging. Ebenso solle dann anhand der Erfahrungen über den zukünftigen Standort des Wahllokals entschieden werden. Über diese Erfahrungen wurde der Ortsbeirat bislang nicht in Kenntnis gesetzt. Das Bürgeramt Statistik und Wahlen richtet nunmehr erneut das Wahllokal 492-01 zu den Wahlen am 25.05.2014 in dem privaten Kindergarten im Malvenweg 4 ein.

Inhalt

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.05.2014, OF 612/10 Betreff: Fortsetzung der Standortänderung des Wahllokals 492-01 ohne Beteiligung des Ortsbeirates 10 Vorgang: OM 1938/13 OBR 10; ST 695/13 Mit der OM 1983, vom 19.02.2013 gab der Ortsbeirat 10 dem Magistrat seine Ablehnende Haltung zur Verlagerung des Wahllokals 492-01, anlässlich der Wahlen am 22.09.2013 zur Kenntnis. Mit der Stellungnahme ST 695, vom 17.05.2013 wurde eine jahrelang abgeschlossene und deshalb nicht nachvollziehbare fortschreitende Bebauung des östlichen Frankfurter Bergs und daraus in absehbarer Zeit resultierende Teilung des Wahlbezirks aufgeführt. Das Bürgeramt Statistik und Wahlen begründete sein Vorgehen darüber hinaus damit, dass es bereits vor dieser Ortsbeiratsanregung, aufgrund der guten Erfahrung andernorts, einen Mietvertrag mit dem Gebäudenutzenden Verein einging. Ebenso solle dann anhand der Erfahrungen über den zukünftigen Standort des Wahllokals entschieden werden. Über diese Erfahrungen wurde der Ortsbeirat bislang nicht in Kenntnis gesetzt. Das Bürgeramt Statistik und Wahlen richtet nunmehr erneut das Wahllokal 492-01 zu den Wahlen am 25.05.2014 in dem privaten Kindergarten im Malvenweg 4 ein. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie es möglich ist, dass das zuständige Amt erneut entgegen dem § 82, Absatz 3, Satz 1 HGO sowie der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte § 4, Absatz 2, Spiegelstrich 10 handelt und den Ortsbeirat 10 nicht beteiligt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.02.2013, OM 1938 Stellungnahme des Magistrats vom 17.05.2013, ST 695 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 10 am 03.06.2014, TO I, TOP 16 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1035 2014 Die Vorlage OF 612/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE. und FDP gegen CDU (= Ablehnung); FREIE WÄHLER (= Enthaltung)