Keine Standortänderung des Wahllokals 492-01
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 19.02.2013, OM
1938 entstanden aus Vorlage:
OF 397/10 vom
05.02.2013 Betreff: Keine Standortänderung des Wahllokals
492-01 Der Vereinsring sowie die Vereine und Institutionen am
Frankfurter Berg bemühen sich seit vielen Jahren in unterschiedlichsten Formen,
die vier Siedlungsbereiche zusammenzuführen und zu integrieren. Auch hierzu
wird das Gelände der Albert-Schweitzer-Schule genutzt, und hat sich bei den
Bürgerinnen und Bürgern als Treffpunkt für "Großereignisse" etabliert. Bislang sind alle Wahllokale am Frankfurter Berg
unverändert im Gebäude der Albert-Schweitzer-Schule untergebracht. Der
Ortsbeirat 10 hat davon Kenntnis erhalten, dass das Bürgeramt, Statistik
und Wahlen nunmehr zeitnah und dauerhaft eine Verlegung des
Wahllokals 492-01 in den Malvenweg 4 plant. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, von
diesem Vorhaben jetzt und zukünftig Abstand zu nehmen. Dies ist aus
organisatorischen Gründen, aber insbesondere auch im Hinblick auf eine
fortgesetzt angespannte Haushaltslage zur Vermeidung unnötiger Mehrkosten
geboten. Begründung: 1. Der Kindergarten im Malvenweg 4 wird von einem
Privatträger betrieben, der den Zugang für die Wahlvor- und nacharbeiten sowie
für die Zeit des Wahlvorgangs sicherzustellen hätte. 2. Obwohl dieser Bereich verkehrsberuhigt ist, sind
Fahrzeugbewegungen, widerrechtliches Parken und hierdurch Ruhestörungen für die
Anwohner nicht auszuschließen. 3. Es ist davon auszugehen, dass sich die
überwiegende Zahl der Wählerinnen und Wähler gewohnheitsmäßig trotzdem erst zur
Albert-Schweitzer-Schule begeben wird. Die infrastrukturelle Ausstattung der
Albert-Schweitzer-Schule gibt alles Notwendige her. Im Übrigen wird sich die fußläufige "Verkürzung" um
circa 500 Meter sicherlich weder positiv noch negativ auf das
Wahlbeteiligungsverhalten am Frankfurter Berg auswirken. Dafür konterkariert
diese Verlagerung die Integrationsbemühungen sowie das Treffen und Kennenlernen
der Siedlungsbereiche vor Ort. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 10
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 17.05.2013, ST 695
Antrag vom
21.06.2013, OF
479/10
Antrag vom 14.05.2014, OF 612/10
Aktenzeichen: 12 1