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Keine Standortänderung des Wahllokals 492-01

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.02.2013, OM 1938 entstanden aus Vorlage: OF 397/10 vom 05.02.2013 Betreff: Keine Standortänderung des Wahllokals 492-01 Der Vereinsring sowie die Vereine und Institutionen am Frankfurter Berg bemühen sich seit vielen Jahren in unterschiedlichsten Formen, die vier Siedlungsbereiche zusammenzuführen und zu integrieren. Auch hierzu wird das Gelände der Albert-Schweitzer-Schule genutzt, und hat sich bei den Bürgerinnen und Bürgern als Treffpunkt für "Großereignisse" etabliert. Bislang sind alle Wahllokale am Frankfurter Berg unverändert im Gebäude der Albert-Schweitzer-Schule untergebracht. Der Ortsbeirat 10 hat davon Kenntnis erhalten, dass das Bürgeramt, Statistik und Wahlen nunmehr zeitnah und dauerhaft eine Verlegung des Wahllokals 492-01 in den Malvenweg 4 plant. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, von diesem Vorhaben jetzt und zukünftig Abstand zu nehmen. Dies ist aus organisatorischen Gründen, aber insbesondere auch im Hinblick auf eine fortgesetzt angespannte Haushaltslage zur Vermeidung unnötiger Mehrkosten geboten. Begründung: 1. Der Kindergarten im Malvenweg 4 wird von einem Privatträger betrieben, der den Zugang für die Wahlvor- und nacharbeiten sowie für die Zeit des Wahlvorgangs sicherzustellen hätte. 2. Obwohl dieser Bereich verkehrsberuhigt ist, sind Fahrzeugbewegungen, widerrechtliches Parken und hierdurch Ruhestörungen für die Anwohner nicht auszuschließen. 3. Es ist davon auszugehen, dass sich die überwiegende Zahl der Wählerinnen und Wähler gewohnheitsmäßig trotzdem erst zur Albert-Schweitzer-Schule begeben wird. Die infrastrukturelle Ausstattung der Albert-Schweitzer-Schule gibt alles Notwendige her. Im Übrigen wird sich die fußläufige "Verkürzung" um circa 500 Meter sicherlich weder positiv noch negativ auf das Wahlbeteiligungsverhalten am Frankfurter Berg auswirken. Dafür konterkariert diese Verlagerung die Integrationsbemühungen sowie das Treffen und Kennenlernen der Siedlungsbereiche vor Ort. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.05.2013, ST 695 Antrag vom 21.06.2013, OF 479/10 Antrag vom 14.05.2014, OF 612/10 Aktenzeichen: 12 1