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Fortsetzung der Standortänderung des Wahllokals 492-01 ohne Beteiligung des Ortsbeirates 10

Vorlagentyp: V

Begründung

Wahllokals 492-01 ohne Beteiligung des Ortsbeirates 10 Vorgang: OM 1938/13 OBR 10; ST 695/13 Mit der Anregung an den Magistrat vom 19.02.2013, OM 1983, gab der Ortsbeirat 10 dem Magistrat seine Ablehnende Haltung zur Verlagerung des Wahllokals 492-01, während der Wahlen am 22.09.2013 zur Kenntnis. Mit der Stellungnahme vom 17.05.2013, ST 695, wurde eine jahrelang abgeschlossene und deshalb nicht nachvollziehbare fortschreitende Bebauung des östlichen Frankfurter Bergs und daraus in absehbarer Zeit resultierende Teilung des Wahlbezirks aufgeführt. Das Bürgeramt, Statistik und Wahlen begründete sein Vorgehen darüber hinaus damit, dass es bereits vor dieser Ortsbeiratsanregung, aufgrund der guten Erfahrung andernorts, einen Mietvertrag mit dem gebäudenutzenden Verein einging. Ebenso solle dann anhand der Erfahrungen über den zukünftigen Standort des Wahllokals entschieden werden. Über diese Erfahrungen wurde der Ortsbeirat 10 bislang nicht in Kenntnis gesetzt. Das Bürgeramt, Statistik und Wahlen richtete nunmehr erneut das Wahllokal 492-01 zu den Wahlen am 25.05.2014 in dem privaten Kindergarten im Malvenweg 4 ein.

Inhalt

S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 03.06.2014, V 1035 entstanden aus Vorlage: OF 612/10 vom 14.05.2014 Betreff: Fortsetzung der Standortänderung des Wahllokals 492-01 ohne Beteiligung des Ortsbeirates 10 Vorgang: OM 1938/13 OBR 10; ST 695/13 Mit der Anregung an den Magistrat vom 19.02.2013, OM 1983, gab der Ortsbeirat 10 dem Magistrat seine Ablehnende Haltung zur Verlagerung des Wahllokals 492-01, während der Wahlen am 22.09.2013 zur Kenntnis. Mit der Stellungnahme vom 17.05.2013, ST 695, wurde eine jahrelang abgeschlossene und deshalb nicht nachvollziehbare fortschreitende Bebauung des östlichen Frankfurter Bergs und daraus in absehbarer Zeit resultierende Teilung des Wahlbezirks aufgeführt. Das Bürgeramt, Statistik und Wahlen begründete sein Vorgehen darüber hinaus damit, dass es bereits vor dieser Ortsbeiratsanregung, aufgrund der guten Erfahrung andernorts, einen Mietvertrag mit dem gebäudenutzenden Verein einging. Ebenso solle dann anhand der Erfahrungen über den zukünftigen Standort des Wahllokals entschieden werden. Über diese Erfahrungen wurde der Ortsbeirat 10 bislang nicht in Kenntnis gesetzt. Das Bürgeramt, Statistik und Wahlen richtete nunmehr erneut das Wahllokal 492-01 zu den Wahlen am 25.05.2014 in dem privaten Kindergarten im Malvenweg 4 ein. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie es möglich ist, dass das zuständige Amt erneut entgegen § 82 Absatz 3 Satz 1 HGO sowie der § 4 Absatz 2 Spiegelstrich 10 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte handelt und den Ortsbeirat 10 nicht beteiligt? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.09.2014, ST 1133 Aktenzeichen: 12 1