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Keine Standortveränderung des Wahllokals 492-01

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 17.05.2013, ST 695 Betreff: Keine Standortveränderung des Wahllokals 492-01 Die fortschreitende Bebauung am östlichen Frankfurter Berg wird in absehbarer Zeit eine Teilung des Wahlbezirks 492-01 erfordern. Dies nahm das Bürgeramt, Statistik und Wahlen zum Anlass, bereits jetzt nach näher gelegenen Wahllokalen für die betreffenden Wahlberechtigten zu suchen. Der Mietvertrag mit dem Verein zur Unterstützung berufstätiger Eltern e.V., mit dem das Amt gute Erfahrungen mit einem weiteren Wahllokal hat, wurde vor Eingang der Anregung des Ortsbeirats 10 abgeschlossen. Um die Zusammenarbeit mit dem Verein nicht zu belasten, werden die Räumlichkeiten in der Kita Eddy.s Burg im Malvenweg 4 für die Wahlen am 22. September 2013 genutzt. An Hand der Erfahrungen kann dann über den zukünftigen Standort des Wahllokals entschieden werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.02.2013, OM 1938 Antrag vom 21.06.2013, OF 479/10 Antrag vom 14.05.2014, OF 612/10