Keine Standortveränderung des Wahllokals 492-01
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 17.05.2013, ST
695
Betreff: Keine
Standortveränderung des Wahllokals 492-01 Die fortschreitende Bebauung am
östlichen Frankfurter Berg wird in absehbarer Zeit eine Teilung des Wahlbezirks
492-01 erfordern. Dies nahm das Bürgeramt, Statistik und Wahlen zum Anlass,
bereits jetzt nach näher gelegenen Wahllokalen für die betreffenden
Wahlberechtigten zu suchen. Der Mietvertrag mit dem Verein zur Unterstützung
berufstätiger Eltern e.V., mit dem das Amt gute Erfahrungen mit einem weiteren
Wahllokal hat, wurde vor Eingang der Anregung des Ortsbeirats 10 abgeschlossen.
Um die Zusammenarbeit mit dem Verein nicht zu belasten, werden die
Räumlichkeiten in der Kita Eddy.s Burg im Malvenweg 4 für die Wahlen am 22.
September 2013 genutzt. An Hand der Erfahrungen kann dann über den
zukünftigen Standort des Wahllokals entschieden werden. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 19.02.2013, OM 1938
Antrag vom
21.06.2013, OF
479/10
Antrag vom 14.05.2014, OF 612/10