Auf Standortänderung des Wahllokals 492-01 verzichten
Begründung
verzichten Vorgang: OM 1938/13 OBR 10; ST 695/13 Der Magistrat wird dem Ortsbeirat 10 sicherlich zubilligen, dass er über weiter reichende Vorortkenntnisse und Bürgerkontakte verfügt, als ein in der Stadtmitte ansässiges Amt. Die aufgrund der Anregung OM 1938, vom 05.02.2013, ergangene Stellungnahme des Magistrats ST 695, vom 17.05.2013 beweist leider erneut deutlich, dass dieses kaum bis keine Berücksichtigung findet. Das Bürgeramt, Statistik und Wahlen verursachte nunmehr mit diesem Status Quo, dass eine weder von den Bürgerinnen und Bürgern geforderte sowie von dem zuständigen Stadtbezirksvorsteher und dem Ortsbeirat 10 kritisierte Maßnahme in 2013 vollzogen wird. Da nicht davon auszugehen ist, dass das Bürgeramt, Statistik und Wahlen seine Erfahrungen am Wahltag an Hand einer Befragung der Wähler/innen sowie der umliegenden Anwohner zur Wahllokalverlagerung sammeln wird, darf bereits jetzt die Qualität der voraussichtlich entscheidungs-gebenden Erfahrungen ausdrücklich in Frage gestellt werden! Der Ortsbeirat 10 kritisiert darüber hinaus ebenso, dass ohne zwingende Notwendigkeit Räume in nichtstädtischer Nutzung angemietet werden und somit voraussichtlich auch unnötige bzw. vermeidbare Mietkosten verursacht werden. Der Magistrat wird deshalb aufgefordert das Bürgeramt, Statistik und Wahlen anzuweisen, dass künftig jegliche Überlegungen und Planungen zur Verlegung oder von Neustandorten der Wahllokale im Ortsbezirk 10 dem Ortsbeirat frühzeitiger zur Kenntnis gegeben werden. Gleichermaßen die/der jeweilige Stadtbezirksvorsteher/in und der Ortsbeirat in diese Entscheidungsfindung stärker eingebunden wird.