Fortsetzung der Standortänderung des Wahllokals 492-01 ohne Beteiligung des Ortsbeirates 10
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 01.09.2014, ST
1133
Betreff: Fortsetzung der
Standortänderung des Wahllokals 492-01 ohne Beteiligung des Ortsbeirates 10
Das Wahllokal für den Wahlbezirk
492-01 in der Kita Eddy's Burg liegt zentral im Wahlbezirk. Der Standort des
bisherigen Wahllokals in der Albert-Schweitzer-Schule befand sich außerhalb des
Wahlbezirks und bedeutete für alle Wahlberechtigen eine weitere Wegstrecke zur
Stimmabgabe.
Nach übereinstimmender Auskunft
der Wahlvorsteher und deren Stellvertreter ist bei den Wahlterminen am 22.
September 2013 und dem 25. Mai 2014 das Wahllokal in Eddy's Burg von den
Wahlberechtigten sehr gut angenommen worden. Dies zeigt sich auch an der Zahl
der Wählerinnen und Wähler. Die Wahlbeteiligung lag dort um 4,8 bzw. 4,5
Prozentpunkte über der Wahlbeteiligung im Stadtteil Frankfurter Berg und um 8,2
bzw. 2,1 Prozentpunkte über der stadtweiten Beteiligung an der Urnenwahl.
Die positiven Erfahrungen mit der Einrichtung des
Wahllokals in der Kita haben die Standortwahl bestätigt. Der Magistrat - Bürgeramt, Statistik und Wahlen -
entscheidet abschließend über die Standorte von Wahllokalen. Grundlage hierfür
sind die einschlägigen Vorschriften der jeweiligen Wahlordnungen.
Selbstverständlich werden bei der Entscheidung auch Vorschläge aus den
zuständigen Ortsbeiräten geprüft. Berücksichtigt wird zudem die Resonanz, die
die Standorte bei den Wahlberechtigten selbst bisher gefunden haben. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 03.06.2014, V
1035