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Fortsetzung der Standortänderung des Wahllokals 492-01 ohne Beteiligung des Ortsbeirates 10

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 01.09.2014, ST 1133 Betreff: Fortsetzung der Standortänderung des Wahllokals 492-01 ohne Beteiligung des Ortsbeirates 10 Das Wahllokal für den Wahlbezirk 492-01 in der Kita Eddy's Burg liegt zentral im Wahlbezirk. Der Standort des bisherigen Wahllokals in der Albert-Schweitzer-Schule befand sich außerhalb des Wahlbezirks und bedeutete für alle Wahlberechtigen eine weitere Wegstrecke zur Stimmabgabe. Nach übereinstimmender Auskunft der Wahlvorsteher und deren Stellvertreter ist bei den Wahlterminen am 22. September 2013 und dem 25. Mai 2014 das Wahllokal in Eddy's Burg von den Wahlberechtigten sehr gut angenommen worden. Dies zeigt sich auch an der Zahl der Wählerinnen und Wähler. Die Wahlbeteiligung lag dort um 4,8 bzw. 4,5 Prozentpunkte über der Wahlbeteiligung im Stadtteil Frankfurter Berg und um 8,2 bzw. 2,1 Prozentpunkte über der stadtweiten Beteiligung an der Urnenwahl. Die positiven Erfahrungen mit der Einrichtung des Wahllokals in der Kita haben die Standortwahl bestätigt. Der Magistrat - Bürgeramt, Statistik und Wahlen - entscheidet abschließend über die Standorte von Wahllokalen. Grundlage hierfür sind die einschlägigen Vorschriften der jeweiligen Wahlordnungen. Selbstverständlich werden bei der Entscheidung auch Vorschläge aus den zuständigen Ortsbeiräten geprüft. Berücksichtigt wird zudem die Resonanz, die die Standorte bei den Wahlberechtigten selbst bisher gefunden haben. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 03.06.2014, V 1035

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