Gelände der Deutschen Bahn AG in der Eichenstraße
Begründung
Eichenstraße Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, zu berichten, ob die Freistellung von Bahnbetriebszwecken des Geländes an der Eichenstraße (bislang als Lagerfläche für Container und Mulden genutzt) bereits erfolgt ist bzw. wie der aktuelle Sachstand ist. Ferner wird der Magistrat beauftragt, mit dem Eigentümer der Flächen in Kontakt zu treten, um über den Erwerb des Geländes zu verhandeln, mit dem Ziel über das Eigentum an diesen Flächen eine bessere Steuerung der Stadtentwicklung in diesem Teil Griesheims zu erreichen. Begründung: Eine Freistellung des Geländes für Bahnbetriebszwecke in Verbindung mit dem Eigentum an der recht großen Fläche gibt der Stadt Frankfurt am Main weitgehende Möglichkeiten, um die Stadtentwicklung in diesem Teil Griesheim zu gestalten. Neben einer überwiegend gewerblichen Nutzung ist auch eine Bebauung mit einer Mischnutzung sowohl für Freiberufler, Gewerbetreibende und Geschäfte als auch für Wohnungsbauzwecke möglich
Inhalt
Antrag vom 27.11.2012, OF 580/6
Betreff: Gelände der Deutschen Bahn AG in der Eichenstraße Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, zu berichten, ob die Freistellung von Bahnbetriebszwecken des Geländes an der Eichenstraße (bislang als Lagerfläche für Container und Mulden genutzt) bereits erfolgt ist bzw. wie der aktuelle Sachstand ist. Ferner wird der Magistrat beauftragt, mit dem Eigentümer der Flächen in Kontakt zu treten, um über den Erwerb des Geländes zu verhandeln, mit dem Ziel über das Eigentum an diesen Flächen eine bessere Steuerung der Stadtentwicklung in diesem Teil Griesheims zu erreichen. Begründung: Eine Freistellung des Geländes für Bahnbetriebszwecke in Verbindung mit dem Eigentum an der recht großen Fläche gibt der Stadt Frankfurt am Main weitgehende Möglichkeiten, um die Stadtentwicklung in diesem Teil Griesheim zu gestalten. Neben einer überwiegend gewerblichen Nutzung ist auch eine Bebauung mit einer Mischnutzung sowohl für Freiberufler, Gewerbetreibende und Geschäfte als auch für Wohnungsbauzwecke möglichHauptvorlage: Antrag vom 03.11.2012, OF 562/6 Beratung im Ortsbeirat: 6