Gelände der Deutschen Bahn in der Eichenstraße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 20.09.2013, ST
1397
Betreff: Gelände der
Deutschen Bahn in der Eichenstraße Im Bereich zwischen der Mainzer
Landstraße, nördlich der Bahnlinie, der Waldschulstraße und der Straße in der
Schildwacht wurde vom Magistrat -Stadtplanungsamt- eine Bestandsaufnahme und
-analyse durchgeführt. Das ehemalige Bahngelände Eichenstraße 57 wird von
der Deutschen Bahn AG nicht mehr für Eisenbahnbetriebszwecke benötigt. Es wurde
daher vom Eisenbahn-Bundesamt freigestellt und in die Planungshoheit der Stadt
Frankfurt am Main übertragen. Die unmittelbar östlich angrenzenden Flächen an der
Eichenstraße sind im Bebauungsplan als Gewerbeflächen ausgewiesen. Das Areal
Eichenstraße 57 selbst ist nach § 34 BauGB als Gewerbegebiet einzuordnen und
daher für die Unterbringung von nicht erheblich belästigenden Gewerbebetrieben
geeignet. Ausnahmsweise kann eine soziale Nutzung zugelassen werden, eine
Wohnnutzung ist jedoch planungsrechtlich nicht zulässig. Die Fläche ist im Rahmen der Stadtteilentwicklung
Griesheim als Ersatzstandort für die angedachten Verlagerungen gewerblicher
Nutzungen im Geltungsbereich des Entwicklungskonzeptes Griesheim grundsätzlich
denkbar. Das Grundstück wurde von der
Deutschen Bahn AG an eine private Grundstücksentwicklungsgesellschaft
übertragen. Der Magistrat wird mit dieser Kontakt aufnehmen und die möglichen
Rahmenbedingungen einer Entwicklung besprechen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung vom
09.04.2013, OA 359