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Stadtteilentwicklung Griesheim, Teil III Gelände der Deutschen Bahn AG in der Eichenstraße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 20.09.2013, ST 1398 Betreff: Stadtteilentwicklung Griesheim, Teil III Gelände der Deutschen Bahn AG in der Eichenstraße Im Bereich zwischen der Mainzer Landstraße, nördlich der Bahnlinie, der Waldschulstraße und der Straße in der Schildwacht wurde vom Magistrat -Stadtplanungsamt- eine Bestandsaufnahme und -analyse durchgeführt. Das ehemalige Bahngelände Eichenstraße 57 wird von der Deutschen Bahn AG nicht mehr für Eisenbahnbetriebszwecke benötigt. Es wurde daher vom Eisenbahn-Bundesamt freigestellt und in die Planungshoheit der Stadt Frankfurt am Main übertragen. Die unmittelbar östlich angrenzenden Flächen an der Eichenstraße sind im Bebauungsplan als Gewerbeflächen ausgewiesen. Das Areal Eichenstraße 57 selbst ist nach § 34 BauGB als Gewerbegebiet einzuordnen und daher für die Unterbringung von nicht erheblich belästigenden Gewerbebetrieben geeignet. Ausnahmsweise kann eine soziale Nutzung zugelassen werden, eine Wohnnutzung ist jedoch planungsrechtlich nicht zulässig. Die Fläche ist im Rahmen der Stadtteilentwicklung Griesheim als Ersatzstandort für die angedachten Verlagerungen gewerblicher Nutzungen im Geltungsbereich des Entwicklungskonzeptes Griesheim grundsätzlich denkbar. Das Grundstück wurde von der Deutschen Bahn AG an eine private Grundstücksentwicklungsgesellschaft übertragen. Der Magistrat wird mit dieser Kontakt aufnehmen und die möglichen Rahmenbedingungen einer Entwicklung besprechen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 09.04.2013, OA 360

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