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Bebauung im Bereich des so genannten „Innovationsquartiers“

Vorlagentyp: OF SPD

Begründung

"Innovationsquartiers" Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, das Gebiet zwischen Münzenbergerstraße und Wasserpark nach folgenden Grundsätzen zu planen und zu bebauen: Die derzeit vorgelegte Planung zum Bau des "Innovationsquartiers" wird abgelehnt. Zwischen Münzenbergerstraße und Schlinkenweg werden alle versiegelten und gewerblich genutzten Flächen in einer verdichteten, auch höheren Weise bebaut. Alle Klein- und Freizeitgärten in diesem Bereich bleiben erhalten. Zwischen Schlinkenweg und Wasserpark werden östlich der Friedberger Landstraße alle versiegelten bzw. gewerblich genutzten Flächen bis an die Stelle, an der die eigentlichen Klein- und Freizeitgärten beginnen, so bebaut, dass von der Verdichtung und der Höhe der Gebäude her die Funktion der Grünschneise für den Klimaschutz und die Frischluftzufuhr ohne Beeinträchtigungen gewahrt bleibt. Alle östlich an diese Bebauungsgrenze anschließenden Klein- und Freizeitgärten bis zum Kleingartenweg bleiben erhalten, werden aber im Hinblick auf eine Öffnung des Geländes für die Allgemeinheit planerisch überarbeitet. Östlich des Kleingartenwegs bleibt der derzeitige Grünbereich unverändert erhalten. Der Abenteuerspielplatz Günthersburg und das Gelände der Imker im Wasserpark bleiben am derzeitigen Standort ohne irgendwelche Abstriche erhalten. Alle schon existierenden Gutachten der letzten zwanzig Jahre zu Klima und Ökologie im Bereich zwischen Münzenbergerstraße und Wasserpark und der näheren Umgebung werden öffentlich zugänglich gemacht, notwendige neue Gutachten beauftragt. Im weiteren Planungsprozess wird die rechtzeitige und umfassende Einbeziehung des Ortsbeirats, der Bürgerinitiativen und aller Bürger stets gewährleistet.

Inhalt

Antrag vom 26.08.2016, OF 52/3

Betreff: Bebauung im Bereich des so genannten "Innovationsquartiers" Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, das Gebiet zwischen Münzenbergerstraße und Wasserpark nach folgenden Grundsätzen zu planen und zu bebauen: Die derzeit vorgelegte Planung zum Bau des "Innovationsquartiers" wird abgelehnt. Zwischen Münzenbergerstraße und Schlinkenweg werden alle versiegelten und gewerblich genutzten Flächen in einer verdichteten, auch höheren Weise bebaut. Alle Klein- und Freizeitgärten in diesem Bereich bleiben erhalten. Zwischen Schlinkenweg und Wasserpark werden östlich der Friedberger Landstraße alle versiegelten bzw. gewerblich genutzten Flächen bis an die Stelle, an der die eigentlichen Klein- und Freizeitgärten beginnen, so bebaut, dass von der Verdichtung und der Höhe der Gebäude her die Funktion der Grünschneise für den Klimaschutz und die Frischluftzufuhr ohne Beeinträchtigungen gewahrt bleibt. Alle östlich an diese Bebauungsgrenze anschließenden Klein- und Freizeitgärten bis zum Kleingartenweg bleiben erhalten, werden aber im Hinblick auf eine Öffnung des Geländes für die Allgemeinheit planerisch überarbeitet. Östlich des Kleingartenwegs bleibt der derzeitige Grünbereich unverändert erhalten. Der Abenteuerspielplatz Günthersburg und das Gelände der Imker im Wasserpark bleiben am derzeitigen Standort ohne irgendwelche Abstriche erhalten. Alle schon existierenden Gutachten der letzten zwanzig Jahre zu Klima und Ökologie im Bereich zwischen Münzenbergerstraße und Wasserpark und der näheren Umgebung werden öffentlich zugänglich gemacht, notwendige neue Gutachten beauftragt.


Im weiteren Planungsprozess wird die rechtzeitige und umfassende Einbeziehung des Ortsbeirats, der Bürgerinitiativen und aller Bürger stets gewährleistet.Nebenvorlage: Antrag vom 05.02.2017, OF 148/3 Beratung im Ortsbeirat: 3

Beratungsverlauf 3 Sitzungen

Sitzung 4
OBR 3
TO I, TOP 8
Zurückgestellt / Beraten
Die Vorlage OF 52/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 5
OBR 3
TO I, TOP 4
Zurückgestellt / Beraten
Die Vorlage OF 52/3 wird bis zur Sitzung am 08.12.2016 zurückgestellt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 9
OBR 3
TO I, TOP 12
Zurückgestellt / Beraten
Anregung OA 126 2017 1. Die Vorlage OF 52/3 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 148/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Punkt 1: nach den ersten beiden Worten die Worte "in der Vorlage NR 265" eingefügt werden und im Punkt 2. 40% geförderter Wohnungsbau (jeweils 15% erster und zweiter Förderweg) und 20% gemeinschaftlicher/genossenschaftlicher Wohnungsbau sichergestellt wird,
Zustimmung:
CDU SPD FDP BFF Alle