Maßgaben für die Bebauung im Bereich des Innovationsquartiers
Vorlagentyp: OF SPD
Begründung
des Innovationsquartiers Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, das Gebiet zwischen Münzenberger Straße und Wasserpark nach folgenden Grundsätzen zu planen und zu bebauen:
- Der jetzt vorgestellte Kompromiss für das Innovationsquartier, d.h. das Verhältnis zwischen Umfang der Bebauung und Erhalt des Grüns, ist noch nicht ausgewogen und wird noch einmal deutlich weiter zugunsten des Erhalts von mehr Grün und Gärten verbessert.
- Für die Bebauung werden mindestens 30% geförderter Wohnungsbau (jeweils 15% erster und zweiter Förderweg) und 15% gemeinschaftlicher/genossenschaftlicher Wohnungsbau sichergestellt. Die Prozentzahlen beziehen sich dabei auf Wohnfläche, nicht auf Wohnungszahl.
- Alle bisherigen klimatologischen und ökologischen Gutachten zum gesamten Gebiet werden öffentlich zugänglich gemacht. Weitere detaillierte Gutachten zur Überprüfung und Optimierung der klimatischen und ökologischen Verträglichkeit des Gesamtprojekts werden im Zuge der weiteren Planung erstellt, verfügbar gemacht und kommuniziert.
- Die Gewerbefläche zwischen Münzenberger Straße und Hungener Straße wird noch wesentlich stärker als bisher auf direkte und perspektivische Bebauungsmöglichkeiten mit Wohnungen und ggf. anderen Einrichtungen geprüft und genutzt.
- Im weiteren Planungsprozess wird die rechtzeitige und umfassende Einbeziehung des Ortsbeirats, der Bürgerinitiativen und aller Bürgerinnen und Bürger jederzeit gewährleistet.
Inhalt
Antrag vom 05.02.2017, OF 148/3
Betreff: Maßgaben für die Bebauung im Bereich des Innovationsquartiers Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, das Gebiet zwischen Münzenberger Straße und Wasserpark nach folgenden Grundsätzen zu planen und zu bebauen:
- Der jetzt vorgestellte Kompromiss für das Innovationsquartier, d.h. das Verhältnis zwischen Umfang der Bebauung und Erhalt des Grüns, ist noch nicht ausgewogen und wird noch einmal deutlich weiter zugunsten des Erhalts von mehr Grün und Gärten verbessert.
- Für die Bebauung werden mindestens 30% geförderter Wohnungsbau (jeweils 15% erster und zweiter Förderweg) und 15% gemeinschaftlicher/genossenschaftlicher Wohnungsbau sichergestellt. Die Prozentzahlen beziehen sich dabei auf Wohnfläche, nicht auf Wohnungszahl.
- Alle bisherigen klimatologischen und ökologischen Gutachten zum gesamten Gebiet werden öffentlich zugänglich gemacht. Weitere detaillierte Gutachten zur Überprüfung und Optimierung der klimatischen und ökologischen Verträglichkeit des Gesamtprojekts werden im Zuge der weiteren Planung erstellt, verfügbar gemacht und kommuniziert.
- Die Gewerbefläche zwischen Münzenberger Straße und Hungener Straße wird noch wesentlich stärker als bisher auf direkte und perspektivische Bebauungsmöglichkeiten mit Wohnungen und ggf. anderen Einrichtungen geprüft und genutzt.
- Im weiteren Planungsprozess wird die rechtzeitige und umfassende Einbeziehung des Ortsbeirats, der Bürgerinitiativen und aller Bürgerinnen und Bürger jederzeit gewährleistet.Hauptvorlage: Antrag vom 26.08.2016, OF 52/3 Beratung im Ortsbeirat: 3
Beratungsverlauf 1 Sitzung
Sitzung
9
OBR 3
TO I, TOP 12
Anregung OA 126 2017 1. Die Vorlage OF 52/3 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 148/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Punkt 1: nach den ersten beiden Worten die Worte "in der Vorlage NR 265" eingefügt werden und im Punkt 2. 40% geförderter Wohnungsbau (jeweils 15% erster und zweiter Förderweg) und 20% gemeinschaftlicher/genossenschaftlicher Wohnungsbau sichergestellt wird,
Zustimmung:
CDU SPD FDP BFF Alle