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Maßgaben für die Bebauung im Bereich des Innovationsquartiers

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 06.06.2017, ST 1038

Betreff: Maßgaben für die Bebauung im Bereich des Innovationsquartiers Zu 2 a): Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung (StVV), § 1053 vom 23.02.2017 sieht für das Innovationsquartier einen städtebaulich-landschaftsplanerischen Wettbewerb vor, um die Entwicklung eines neuen Wohnstandorts vorzubereiten. Die dem städtebaulichen Wettbewerb zugrundeliegende Eckdatenwurden in dem Beschluss der StVV, § 1053 definiert. Im Rahmen des Wettbewerbs wird der für die neue Wohnnutzung nachzuweisende öffentliche Grünflächenanteil planerisch berücksichtigt. Dabei sollen auch Ansätze entwickelt werden, die eine Integration von vorhandenen Grünstrukturen in die künftige Bebauung zum Ziel haben. Zu 2 b): Die Maßgabe, einen Anteil geförderten Wohnungsbaus nachzuweisen (mindestens 30 %, bei Bebauung durch öffentliche Wohnungsbaugesellschaften mindestens 40 %, jeweils hälftig im

  1. und

  2. Förderweg), entspricht den beiden Beschlüssen der STVV, § 4542 vom 22.05.2014 und § 1053 vom 23.02.

  3. Die Maßgabe, gemeinschaftliche Wohnungsbauprojekte bei Neubaugebieten zu berücksichtigen, bezieht sich im Unterschied zu den geförderten Wohnungsanteilen grundsätzlich nicht auf die Wohnfläche, sondern auf 15 % der Bauflächen, die sich im Eigentum der Stadt befinden. Der Magistrat wird im Rahmen der Gebietsentwicklung die Möglichkeiten schaffen, um diesen Wohnungsanteil verschiedenen Zielgruppen anzubieten. Zu 2
    • c)und 2
    • e): Die gewünschte Vorgehensweise entspricht der o.g. Beschlusslage vom 23.02.

  4. Zu 2 d): Der Magistrat wird diese Prüfung im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens durchführen.