Bahnhofsvorplatz Rödelheim Westseite
Vorlagentyp: OF die_farbechten_-_LINKE.
Begründung
Westseite Vorgang: M 131 14 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, für folgende Punkte zu sorgen:
- Der Zebrastreifen auf der nördlichen Seite zur Querung der Breitlacher Straße soll erhalten bleiben. Das Blindenleitsystem wird entsprechend ergänzt.
- Der Aufzugzugang wird in das Blindenleitsystem einbezogen: Ein Leitstreifen sollte zum Taster führen, dann können die Noppen entfallen oder zumindest nur vorm Taster liegen. Begründung: Zu 1: Die Planung sieht vor, dass der existierende Zebrastreifen über die Breitlacher Straße im Zuge der Nordseite der Westerbachstraße entfernt werden soll (und damit auch keine Querung für Blinde und Sehbehinderte vorgesehen ist). Damit ist es nicht mehr möglich sein, von der Nordseite der Westerbachstraße über gesicherte Überwege den Bahnhof und die Bushaltestellen zu erreichen. Der vom Amt geplante Umweg über die Südseite der Westerbachstraße hat auch keinen Zebrastreifen. Bei der abknickenden Vorfahrt ist die Querung nicht zu bewältigen, und diese Querung ist eine der Hauptwegebeziehungen. Die Lebenserfahrung besagt, dass die Menschen - zumal in einer Busbahnhofsituation - immer den kürzesten Weg zu den Haltestellen der Busse nehmen. Dies wäre die oben beschriebene Querung über die Westerbachstraße auf Höhe des jetzigen Rewe. Das Argument, dass die Busfahrten gestört würden, wird entkräftet durch die derzeitige Praxis mit Zebrasteifen, die keinerlei Probleme hervorgerufen hat. Zu 2: Das Noppenfeld vor dem Aufzug ist unlogisch. Es fehlt eine Hinführung zum Aufzug.
Inhalt
S
A C H S T A N D : Antrag vom 14.09.2014, OF 440/7
Betreff: Bahnhofsvorplatz Rödelheim
Westseite Vorgang: M 131 14 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der
Magistrat wird beauftragt, für folgende Punkte zu sorgen: 1. Der Zebrastreifen auf der
nördlichen Seite zur Querung der Breitlacher Straße soll erhalten bleiben. Das
Blindenleitsystem wird entsprechend ergänzt. 2. Der Aufzugzugang wird in das Blindenleitsystem
einbezogen: Ein Leitstreifen sollte zum Taster führen, dann können die Noppen
entfallen oder zumindest nur vorm Taster liegen. Begründung: Zu 1: Die Planung sieht vor, dass der existierende
Zebrastreifen über die Breitlacher Straße im Zuge der Nordseite der
Westerbachstraße entfernt werden soll (und damit auch keine Querung für Blinde
und Sehbehinderte vorgesehen ist). Damit ist es nicht mehr möglich sein, von
der Nordseite der Westerbachstraße über gesicherte Überwege den Bahnhof und die
Bushaltestellen zu erreichen. Der vom Amt geplante Umweg über die Südseite der
Westerbachstraße hat auch keinen Zebrastreifen. Bei der abknickenden Vorfahrt
ist die Querung nicht zu bewältigen, und diese Querung ist eine der
Hauptwegebeziehungen. Die Lebenserfahrung besagt, dass die Menschen - zumal in
einer Busbahnhofsituation - immer den kürzesten Weg zu den Haltestellen der
Busse nehmen. Dies wäre die oben beschriebene Querung über die Westerbachstraße
auf Höhe des jetzigen Rewe. Das Argument, dass die Busfahrten gestört würden,
wird entkräftet durch die derzeitige Praxis mit Zebrasteifen, die keinerlei
Probleme hervorgerufen hat. Zu 2: Das Noppenfeld vor dem Aufzug ist unlogisch. Es
fehlt eine Hinführung zum Aufzug. Antragsteller:
die farbechten -
LINKE. Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 11.08.2014, M 131 Beratung
im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 7
am 16.09.2014, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung OA 552 2014
1.
Der Vorlage M 131 wird unter Hinweis auf OA 552 zugestimmt.
2.
Die Vorlage OF 440/7 wird in der vorgelegten Fassung
beschlossen. Abstimmung: zu 1.
Einstimmige Annahme zu 2.
Annahme bei Enthaltung CDU, GRÜNE und FREIE WÄHLER