Neubaugebiet in Eckenheim allgemeinverträglich prüfen hier: Tausch von Landschaftsschutzgebieten
Begründung
Der Ortsbeirat 10 hat sich mit Erfolg für den Erhalt der Kleingärten an der Wolfsweide eingesetzt. Gleichzeitig wurde mittels der Vorlage vom 30.06.2015, V 1390, auf die Schaffung dringend benötigten Wohnraums hingewiesen. Dem Ortsbeirat 10 ist dabei bewusst, dass die Bedürfnisse nach einem geordneten Wachstum Frankfurts auf der einen Seite sowie die Belange der Bestandsbebauung auf der anderen Seite vielfach in einem Spannungsverhältnis stehen. Auch die Diskussionen um neue Baugebiete im Ortsbezirk 10 haben gezeigt, dass eine allgemein verträgliche Planung auf die Belange vor Ort Rücksicht nehmen muss, um nicht auf Widerstand zu treffen. Gerade das genannte Gebiet verspricht jedoch einen solchen Ausgleich zu gewährleisten. Das Areal würde zudem ein ökologisch und wohnbaulich hochwertiges "Wachsen an den Rändern" ermöglichen. Zugleich würde die Kategorisierung des Gebiets um die Wolfsweide dort den Naturschutz dauerhaft sichern. Durch den entsprechenden Tausch erhofft sich der Ortsbeirat 10 somit eine positive Entwicklung beider Stadtteile. Abstimmung: SPD, CDU, LINKE. und FDP gegen GRÜNE und BFF (= Ablehnung)
Inhalt
Antrag vom 23.10.2017, OF 381/10
Betreff: Neubaugebiet in Eckenheim allgemeinverträglich prüfen hier: Tausch von Landschaftsschutzgebieten
Vorgang: V 1390/15 OBR 10; ST 1444/15 Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: I. Dieser Antrag ersetzt den vorherigen Antrag OF 353/10. II. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten,
- das Gebiet um die Wolfsweide zum Landschaftsschutzgebiet zu erklären,
- im Gegenzug den Landschaftsschutzstatus des Gebietes nördlich der Sigmund-Freud-Straße (siehe OF 827/10) in weiten Teilen maßvoll aufzuheben,
- anknüpfend an die Anregung des Ortsbeirates 10 aus dem Jahr 2015 erneut zu prüfen, ob an dieser Stelle neues Bauland geschaffen werden kann. Dabei sollen ausdrücklich von einer Bebauung ausgenommen werden:
- a)das Grundstück des Kleintierzuchtvereines Eckenheim,
- b)der Bereich der unmittelbar am "Lachgraben" anliegenden Flächen, die oberhalb des bogenförmig verlaufenden "Viehtriebes" beginnen,
- den unter 3 b) bezeichneten Bereich (tlw. auch als "Am Lachegraben" bezeichnet) zum Naturschutzgebiet zu erklären. Begründung: Der Ortsbeirat 10 hat sich mit Erfolg für den Erhalt der Kleingärten an der Wolfsweide eingesetzt. Gleichzeitig wurde mittels der OF 827/10 auf die Schaffung dringend benötigten Wohnraums hingewiesen. Dem Ortsbeirat 10 ist dabei bewusst, dass die Bedürfnisse nach einem geordneten Wachstum Frankfurts auf der einen Seite sowie die Belange der Bestandsbebauung auf der anderen Seite vielfach in einem Spannungsverhältnis stehen. Auch die Diskussionen um neue Baugebiete im Ortsbezirk 10 haben gezeigt, dass eine allgemeinverträgliche Planung auf die Belange vor Ort Rücksicht nehmen muss, um nicht auf Widerstand zu treffen. Gerade das genannte Gebiet verspricht jedoch einen solchen Ausgleich (insbesondere durch den Erhalt des genannten Kleintierzuchtvereins) zu gewährleisten. Das Areal würde zudem ein ökologisch und wohnbaulich hochwertiges "Wachsen an den Rändern" ermöglichen. Zugleich würde die Kategorisierung des Gebiets um die Wolfsweide dort den Naturschutz dauerhaft sichern. Durch den entsprechenden Tausch erhofft sich der Ortsbeirat 10 somit eine positive Entwicklung beider Stadtteile.Hauptvorlage: Antrag vom 01.08.2017, OF 353/10