Neubaugebiet in Eckenheim allgemeinverträglich prüfen
Vorlagentyp: V
Inhalt
S A C H S T A N D :
Auskunftsersuchen vom 30.06.2015, V 1390
entstanden aus Vorlage:
OF 827/10 vom
15.06.2015 Betreff: Neubaugebiet in Eckenheim
allgemeinverträglich prüfen Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung
zu folgenden Fragen gebeten: 1. Wie lautet der derzeitige Planungsstand bezüglich
der Bebauungspläne NW 81d und B 749 in Eckenheim? 2. Ob und in welcher Form ist die Wiederaufnahme der
früheren Planungen möglich und wenn wann ist sie geplant? 3. Ist es
möglich, die Teile der genannten Bebauungspläne dahingehend zusammenzufassen
und anzugleichen, dass in den genannten Bereichen, unter ausdrücklicher
Ausnahme des Grundstückes des Kleintierzuchtvereines Eckenheim, neues Bauland
geschaffen wird?
Begründung: Die Bedürfnisse nach einem geordneten Wachstum
Frankfurts auf der einen Seite sowie den Belangen der Bestandsbebauung auf der
anderen Seite stehen vielfach in einem Spannungsverhältnis. Auch die
Diskussionen um neue Baugebiete im Ortsbezirk 10 haben gezeigt, dass eine
allgemeinverträgliche Planung auf die Belange vor Ort Rücksicht nehmen muss, um
nicht auf Widerstand zu treffen. Gerade das genannte Gebiet verspricht jedoch
einen solchen Ausgleich (insbesondere durch den Erhalt des genannten
Kleintierzuchtvereins) zu gewährleisten. Das Areal würde zudem ein ökologisch
und wohnbaulich hochwertiges "Wachsen an den Rändern" ermöglichen. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 10
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 28.09.2015, ST 1444
Antrag vom
19.09.2016, OF
141/10
Anregung an den Magistrat vom 04.10.2016, OM 603
Antrag vom
01.08.2017, OF
353/10
Antrag vom 23.10.2017, OF 381/10
Anregung an den
Magistrat vom 23.10.2018, OM 3820
Antrag vom
26.08.2024, OF
865/10
Anregung vom 10.09.2024, OA 493
Aktenzeichen: 61 0