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Neubaugebiet in Eckenheim allgemeinverträglich prüfen

Vorlagentyp: V

Inhalt

S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 30.06.2015, V 1390 entstanden aus Vorlage: OF 827/10 vom 15.06.2015 Betreff: Neubaugebiet in Eckenheim allgemeinverträglich prüfen Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung zu folgenden Fragen gebeten: 1. Wie lautet der derzeitige Planungsstand bezüglich der Bebauungspläne NW 81d und B 749 in Eckenheim? 2. Ob und in welcher Form ist die Wiederaufnahme der früheren Planungen möglich und wenn wann ist sie geplant? 3. Ist es möglich, die Teile der genannten Bebauungspläne dahingehend zusammenzufassen und anzugleichen, dass in den genannten Bereichen, unter ausdrücklicher Ausnahme des Grundstückes des Kleintierzuchtvereines Eckenheim, neues Bauland geschaffen wird? Begründung: Die Bedürfnisse nach einem geordneten Wachstum Frankfurts auf der einen Seite sowie den Belangen der Bestandsbebauung auf der anderen Seite stehen vielfach in einem Spannungsverhältnis. Auch die Diskussionen um neue Baugebiete im Ortsbezirk 10 haben gezeigt, dass eine allgemeinverträgliche Planung auf die Belange vor Ort Rücksicht nehmen muss, um nicht auf Widerstand zu treffen. Gerade das genannte Gebiet verspricht jedoch einen solchen Ausgleich (insbesondere durch den Erhalt des genannten Kleintierzuchtvereins) zu gewährleisten. Das Areal würde zudem ein ökologisch und wohnbaulich hochwertiges "Wachsen an den Rändern" ermöglichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.09.2015, ST 1444 Antrag vom 19.09.2016, OF 141/10 Anregung an den Magistrat vom 04.10.2016, OM 603 Antrag vom 01.08.2017, OF 353/10 Antrag vom 23.10.2017, OF 381/10 Anregung an den Magistrat vom 23.10.2018, OM 3820 Antrag vom 26.08.2024, OF 865/10 Anregung vom 10.09.2024, OA 493 Aktenzeichen: 61 0