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Neubaugebiet in Eckenheim allgemeinverträglich prüfen

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 28.09.2015, ST 1444 Betreff: Neubaugebiet in Eckenheim allgemeinverträglich prüfen Zu 1. Der Bebauungsplan NW 81d Nr. 1 ist am 21.06.1977 in Kraft getreten. Für den Bebauungsplan Nr. 749 wurde am 19.06.1997 ein Aufstellungsbeschluss gefasst mit dem Ziel, die bestehenden Freizeitgärten und die bestehenden Anlagen für Kleintierzucht planungsrechtlich zu sichern. Zu 2. Für den Bebauungsplan NW 81d Nr. 1 ist keine Überplanung vorgesehen. Die Ziele und Zwecke des Bebauungsplans Nr. 749 bleiben unverändert; ein konkreter Zeitplan zur Weiterführung des Verfahrens liegt nicht vor. Zu 3. Der Schaffung von Bauland steht der Regionale Flächennutzungsplan entgegen, im dem die Flächen als Grünfläche, Zweckbestimmung "Wohnungsferne Gärten" und als "Vorranggebiet Regionaler Grünzug" dargestellt sind. Weiterhin sind die Flächen Teil des Landschaftsschutzgebiets "Grüngürtel und Grünzüge der Stadt Frankfurt am Main", Zone I; im östlichen Teil sogar Zone II. Darüber hinaus unterliegen die Flächen einer erheblichen Lärmbelastung durch die A 661 und die Jean-Monet-Straße. Aufgrund dieser rechtlichen und städtebaulichen Rahmenbedingungen verfolgt der Magistrat die Anregung, die beiden Bebauungspläne zusammenzufassen und an dieser Stelle neues Bauland zu schaffen, nicht weiter. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 30.06.2015, V 1390 Anregung an den Magistrat vom 04.10.2016, OM 603 Antrag vom 01.08.2017, OF 353/10 Antrag vom 23.10.2017, OF 381/10 Anregung an den Magistrat vom 23.10.2018, OM 3820 Antrag vom 26.08.2024, OF 865/10 Anregung vom 10.09.2024, OA 493