Neubaugebiet in Eckenheim allgemeinverträglich prüfen
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 28.09.2015, ST 1444 Betreff: Neubaugebiet in Eckenheim
allgemeinverträglich prüfen Zu 1. Der Bebauungsplan NW 81d
Nr. 1 ist am 21.06.1977 in Kraft getreten. Für den Bebauungsplan Nr. 749 wurde am 19.06.1997 ein
Aufstellungsbeschluss gefasst mit dem Ziel, die bestehenden Freizeitgärten und
die bestehenden Anlagen für Kleintierzucht planungsrechtlich zu sichern.
Zu 2. Für den Bebauungsplan NW 81d Nr. 1 ist
keine Überplanung vorgesehen. Die Ziele und Zwecke des Bebauungsplans Nr. 749
bleiben unverändert; ein konkreter Zeitplan zur Weiterführung des Verfahrens
liegt nicht vor.
Zu 3. Der Schaffung von Bauland steht der Regionale
Flächennutzungsplan entgegen, im dem die Flächen als Grünfläche,
Zweckbestimmung "Wohnungsferne Gärten" und als "Vorranggebiet Regionaler
Grünzug" dargestellt sind. Weiterhin sind die Flächen Teil des
Landschaftsschutzgebiets "Grüngürtel und Grünzüge der Stadt Frankfurt am Main",
Zone I; im östlichen Teil sogar Zone II. Darüber hinaus unterliegen die
Flächen einer erheblichen Lärmbelastung durch die A 661 und die
Jean-Monet-Straße. Aufgrund dieser rechtlichen und städtebaulichen
Rahmenbedingungen verfolgt der Magistrat die Anregung, die beiden
Bebauungspläne zusammenzufassen und an dieser Stelle neues Bauland zu schaffen,
nicht weiter. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 30.06.2015, V
1390
Anregung an den Magistrat vom 04.10.2016, OM 603
Antrag vom
01.08.2017, OF
353/10
Antrag vom 23.10.2017, OF 381/10
Anregung an den
Magistrat vom 23.10.2018, OM 3820
Antrag vom
26.08.2024, OF
865/10
Anregung vom 10.09.2024, OA 493