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Neubaugebiet in Eckenheim allgemeinvertäglich prüfen hier: Tausch von Landschaftsschutzgebieten

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.02.2019, ST 239 Betreff: Neubaugebiet in Eckenheim allgemeinvertäglich prüfen hier: Tausch von Landschaftsschutzgebieten Vorbemerkung: Die formelle Zuständigkeit für die Löschung oder Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten liegt beim Regierungspräsidium Darmstadt. Der Magistrat ist federführend für Neuausweisungen und Teillöschungen hinsichtlich der verwaltungstechnischen Vorbereitung zuständig. Dazu gehört auch die fachlich-rechtliche Einschätzung von Vorschlägen. Eine Teillöschung des Landschaftsschutzgebietes (LSG) "Grüngürtel und Grünzüge der Stadt Frankfurt am Main" zwischen der L 3003/A661/Gießener Straße/Siegmund-Freud-Straße wird abgelehnt. Die dortigen Freiflächen mit feuchten Wiesen, Gräben, Gebüschen und Einzelbäumen sind hochgradig schützenswert. Die Fläche stellt eine orts- und landschaftstypische Nutzungsform mit Mähwiesen dar und besitzt eine außerordentlich hohe Schutzwürdigkeit. Zudem wird die Fläche von der Bevölkerung zur Naherholung genutzt. Aufgrund dieser Situation ist die Fläche in der höheren Schutzkategorie II eingestuft. Der Bereich um die Kleingartenanlage an der Wolfsweide herum besitzt diese Qualitäten nicht. Aufgrund dieser Rahmenbedingungen ist ein Tausch der Landschaftsschutzzonen nicht möglich. Eine Bebauung des LSG GrünGürtel und Grünzüge Zone II auf den Flächen "in den Hofgräben" in Eckenheim wird nicht weiter verfolgt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.10.2018, OM 3820