Neubaugebiet in Eckenheim allgemeinvertäglich prüfen hier: Tausch von Landschaftsschutzgebieten
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
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A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.02.2019, ST
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Betreff: Neubaugebiet in
Eckenheim allgemeinvertäglich prüfen hier: Tausch von
Landschaftsschutzgebieten Vorbemerkung: Die formelle Zuständigkeit für die
Löschung oder Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten liegt beim
Regierungspräsidium Darmstadt. Der Magistrat ist federführend für
Neuausweisungen und Teillöschungen hinsichtlich der verwaltungstechnischen
Vorbereitung zuständig. Dazu gehört auch die fachlich-rechtliche Einschätzung
von Vorschlägen.
Eine Teillöschung des
Landschaftsschutzgebietes (LSG) "Grüngürtel und Grünzüge der Stadt Frankfurt am
Main" zwischen der L 3003/A661/Gießener Straße/Siegmund-Freud-Straße wird
abgelehnt. Die dortigen Freiflächen mit feuchten Wiesen, Gräben, Gebüschen und
Einzelbäumen sind hochgradig schützenswert. Die Fläche stellt eine orts- und
landschaftstypische Nutzungsform mit Mähwiesen dar und besitzt eine
außerordentlich hohe Schutzwürdigkeit. Zudem wird die Fläche von der
Bevölkerung zur Naherholung genutzt. Aufgrund dieser Situation ist die Fläche
in der höheren Schutzkategorie II eingestuft. Der Bereich um die
Kleingartenanlage an der Wolfsweide herum besitzt diese Qualitäten nicht.
Aufgrund dieser Rahmenbedingungen ist ein Tausch der
Landschaftsschutzzonen nicht möglich. Eine Bebauung des LSG GrünGürtel und
Grünzüge Zone II auf den Flächen "in den Hofgräben" in Eckenheim wird nicht
weiter verfolgt.
Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 23.10.2018, OM 3820