Bebauungsplan Nr. 803 Ä6 - Riedberg - NIederurseler Hang hier: Zukünftige Wegeverbindung Richtung Niederursel
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 03.03.2014, ST 317 Betreff: Bebauungsplan Nr. 803 Ä6 - Riedberg - NIederurseler
Hang hier: Zukünftige Wegeverbindung Richtung Niederursel Der Bebauungsplanentwurf Nr. 803 Ä6 Riedberg -
Niederurseler Hang bereitet keine uneingeschränkte Verbindung für den
individuellen Kraftfahrzeugverkehr zwischen Riedberg und Niederursel vor.
Im weiteren Umgriff der im Bebauungsplanentwurf
festgesetzten öffentlichen Grünflächen ÖM 11a und ÖR ist im Bereich zwischen
dem westlichen Ende der Riedbergallee und der Straße Kreuzerhohl eine
zusammenhängende öffentliche Verkehrsfläche festgesetzt. Die Verkehrsfläche
beinhaltet keine weitere Differenzierung, um die Lesbarkeit des Plans auf
seiner Maßstabsebene zu gewährleisten. Die in Rede stehende Verkehrsfläche umfasst im
Einzelnen die folgenden Straßen, Wege und Trassen: - die Landesstraße L 3004
entlang der südwestlichen Grenze des Geltungsbereichs mit der Hälfte der
Fahrbahn sowie der begleitenden Böschung, - vorhandenen Wirtschaftswege
(nebst Begleitgrün) im weiteren Verlauf in nord-östlicher Richtung, die
südöstlich an die Straße Kreuzerhohl anschließen, aber für den motorisierten
Individualverkehr gesperrt sind - die bestehende Trasse der
planfestgestellten Stadtbahnstrecke U8 und U9. Die Festsetzung als öffentliche Verkehrsfläche
beruht daher lediglich auf Übernahmen von planfestgestellten Straßenflächen und
Stadtbahntrassen sowie auf Bestandssicherung bestehender Wirtschaftswege.
Der Ausschluss des motorisierten Individualverkehrs auf der Ebene des
Bebauungsplans ist aufgrund der Begebenheiten nicht erforderlich. Eine
Verbindung für den motorisierten Individualverkehr ist nicht geplant. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung vom
31.10.2013, OA 433