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Bebauungsplan Nr. 803 Ä6 - Riedberg - NIederurseler Hang hier: Zukünftige Wegeverbindung Richtung Niederursel

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 03.03.2014, ST 317 Betreff: Bebauungsplan Nr. 803 Ä6 - Riedberg - NIederurseler Hang hier: Zukünftige Wegeverbindung Richtung Niederursel Der Bebauungsplanentwurf Nr. 803 Ä6 Riedberg - Niederurseler Hang bereitet keine uneingeschränkte Verbindung für den individuellen Kraftfahrzeugverkehr zwischen Riedberg und Niederursel vor. Im weiteren Umgriff der im Bebauungsplanentwurf festgesetzten öffentlichen Grünflächen ÖM 11a und ÖR ist im Bereich zwischen dem westlichen Ende der Riedbergallee und der Straße Kreuzerhohl eine zusammenhängende öffentliche Verkehrsfläche festgesetzt. Die Verkehrsfläche beinhaltet keine weitere Differenzierung, um die Lesbarkeit des Plans auf seiner Maßstabsebene zu gewährleisten. Die in Rede stehende Verkehrsfläche umfasst im Einzelnen die folgenden Straßen, Wege und Trassen: - die Landesstraße L 3004 entlang der südwestlichen Grenze des Geltungsbereichs mit der Hälfte der Fahrbahn sowie der begleitenden Böschung, - vorhandenen Wirtschaftswege (nebst Begleitgrün) im weiteren Verlauf in nord-östlicher Richtung, die südöstlich an die Straße Kreuzerhohl anschließen, aber für den motorisierten Individualverkehr gesperrt sind - die bestehende Trasse der planfestgestellten Stadtbahnstrecke U8 und U9. Die Festsetzung als öffentliche Verkehrsfläche beruht daher lediglich auf Übernahmen von planfestgestellten Straßenflächen und Stadtbahntrassen sowie auf Bestandssicherung bestehender Wirtschaftswege. Der Ausschluss des motorisierten Individualverkehrs auf der Ebene des Bebauungsplans ist aufgrund der Begebenheiten nicht erforderlich. Eine Verbindung für den motorisierten Individualverkehr ist nicht geplant. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 31.10.2013, OA 433