Einhausung A 661: Der Zeitpunkt zur Entscheidung ist gekommen
Begründung
zur Entscheidung ist gekommen Vorgang: M 21/19 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushalt werden die notwendigen Mittel zur Einhausung der A 661 in der Variante L2 eingestellt. Begründung: Die Expertenanhörung im Planungsamt am 11.2.2019 hat ergeben, dass die Planungen von Hessen Mobil zur Planfeststellung unter Anbringung von kilometerlangen Lärm-schutzwänden und einer neuen Einfädelspur von der Friedberger Landstraße aus nunmehr soweit gediehen sind, dass sie auf eine Planfeststellung zulaufen. Bringt die Stadt nicht in diesem Jahr ihre eigenen Vorstellungen in diesen Plan ein, so wurde in der Anhörung deutlich, würde der Zeitpunkt für eine Einhausung verpasst werden. Auch wurde in der Expertenanhörung deutlich, dass von den bislang diskutierten Varianten L1, L2, L3 und L4 die Variante L2 offenbar diejenige ist, welche das beste Verhältnis von den aufzubringenden Kosten und dem stadtplanerischen Nutzen beinhaltet. Mit der Variante L2 wird es möglich, am Katharinencampus, an der Festeburgsiedlung und im südlichen Seckbach die größtmögliche Zahl von Wohnungen zu errichten, die dann auch nicht als Lärmschutzwände fungieren müssen. Auch wird so ein neuer Grünzug möglich, der den Günthersburgpark und Wasserpark mit dem Huthpark und über neue Wegeverbindungen (vgl. M 21) mit dem Lohrberg verknüpft. Die städtebauliche Trennung, die in den 80er Jahren entstand, würde damit aufgehoben und neues Bauland gewonnen. Wenn man bedenkt, dass die Nachfrage nach Wohnflächen und nach Grünflächen mit weiter steigender Bevölkerungszahl zunehmen wird, ist ein Landgewinn hoch willkommen.