Einhausung A 661: Der Zeitpunkt der Entscheidung ist gekommen
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 02.09.2019, ST 1672 Betreff: Einhausung A 661: Der Zeitpunkt der
Entscheidung ist gekommen Die Stadtverordnetenversammlung hat
am 04.04.2019 beschlossen (§ 3864), dass die Einhausung der A 661 in der
Variante L 2 im Abschnitt zwischen der Brücke Friedberger Landstraße und dem
Galeriebauwerk Seckbacher Landstraße zu realisieren ist. Zur Höhe der für den Bau der
Einhausung der A 661 notwendigen Mittel und zum geeigneten Zeitpunkt der
Mittelbereitstellung kann bei Abfassung dieses Berichtes noch keine
verbindliche Auskunft gegeben werden, dies bleibt den Ergebnissen einer
Entwurfsplanung und Kostenschätzung vorbehalten. Der Magistrat hat sich mit dem Land Hessen darauf
verständigt, dass es zweckmäßig ist, die DEGES Deutsche Einheit
Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH mit der Erarbeitung dieser Kostenschätzung
zu beauftragen. Die erforderlichen vertraglichen Regelungen werden derzeit
abgestimmt. Über die Ergebnisse der
Entwurfsplanung und der Kostenschätzung wird der Magistrat berichten. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung vom
19.03.2019, OA 374