Einhausung A 661: Der Zeitpunkt der Entscheidung ist gekommen
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Stellungnahme des Magistrats vom 02.09.2019, ST 1672
Betreff: Einhausung A 661: Der Zeitpunkt der Entscheidung ist gekommen Die Stadtverordnetenversammlung hat am 04.04.2019 beschlossen (§ 3864), dass die Einhausung der A 661 in der Variante L 2 im Abschnitt zwischen der Brücke Friedberger Landstraße und dem Galeriebauwerk Seckbacher Landstraße zu realisieren ist. Zur Höhe der für den Bau der Einhausung der A 661 notwendigen Mittel und zum geeigneten Zeitpunkt der Mittelbereitstellung kann bei Abfassung dieses Berichtes noch keine verbindliche Auskunft gegeben werden, dies bleibt den Ergebnissen einer Entwurfsplanung und Kostenschätzung vorbehalten. Der Magistrat hat sich mit dem Land Hessen darauf verständigt, dass es zweckmäßig ist, die DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH mit der Erarbeitung dieser Kostenschätzung zu beauftragen. Die erforderlichen vertraglichen Regelungen werden derzeit abgestimmt. Über die Ergebnisse der Entwurfsplanung und der Kostenschätzung wird der Magistrat berichten.