Flurbereinigung Frankfurt-Seckbach/Berger Warte
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D : Vortrag des
Magistrats vom 08.02.2019, M 21 Betreff: Flurbereinigung
Frankfurt-Seckbach/Berger Warte Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 15.12.1994, § 3527 (M 175)
I. Der geplanten Flurbereinigung der Feldgemarkung
rund um die Berger Warte in Frankfurt am Main - Seckbach zur Entwicklung eines
angemessenen Wegenetzes, Zusammenlegung und Erschließung privater und
städtischer Grundstücke sowie Sicherung vorhandener Feldgehölze wird
zugestimmt. II. Das Amt für Bodenmanagement
Büdingen wird beauftragt, die Flurbereinigung durchzuführen. Die
Verfahrenskosten trägt das Land Hessen. Begründung: A. Zielsetzung Das geplante Flurbereinigungsgebiet liegt im
Geltungsbereich des Landschaftsplans Grüngürtelpark Seckbach, der am 15.12.1994
(§ 3527) durch die Frankfurter Stadtverordnetenversammlung beschlossen wurde.
Das Gebiet umfasst den nördlichen Teil dieses Landschaftsplanes und wird im
Uhrzeigersinn begrenzt vom Berger Weg im Süden, von Teilen der Flur 17 westlich
der Friedberger Landstraße zwischen Altem Zollhaus und Heiligenstockweg, der
Friedberger Landstraße (zugleich B 521) im Westen, der Stadtgrenze im Norden,
der Vilbeler Landstraße (auch B 521) im Osten und dem Bergen-Enkheimer Ortsrand
im Südosten. Die Größe des Gebietes beträgt ca. 135 Hektar. Mit dem nun angestrebten Verfahren soll die Umsetzung
von Teilzielen des o.g. Landschaftsplanes vorbereitet werden. Ziele sind laut
Beschluss zum Landschaftsplan der Erhalt und die Weiterentwicklung einer
reizvollen Erholungslandschaft, die sowohl naturnahe Landschaftselemente
enthält, als auch verschiedenen Nutzungen, wie der Landwirtschaft, Raum bietet.
In dem das geplante
Flurneuordnungsverfahren betreffenden Areal sieht der Landschaftsplan im
Wesentlichen die Sicherung der vorhandenen Feldgehölze und Streuobstwiesen
sowie eine behutsame Ergänzung der naturschutzbedeutsamen Strukturen vor,
letzteres möglichst im Zuge von naturschutzrechtlicher Kompensation auf
städtischen Grundstücken. Außerdem sollen die vorhandenen Feldwege zur besseren
Erschließung des Gebietes zu einem geschlossenen Wegenetz ergänzt und damit ein
Grundgerüst an öffentlicher Erschließung hergestellt werden. Aktuell besteht im
genannten Gebiet kein angemessenes öffentliches Wegenetz. Einen weiteren Grund für das Flurneuordnungsverfahren
gibt auch die wiederholte parlamentarische Anfrage des Ortsbeirats für Seckbach
bezüglich einer besseren Erreichbarkeit der historisch bedeutsamen Vilbeler
Ehrensäule. Dieses Objekt steht im nordöstlichen Bereich des Gebietes und ist
bisher nur auf unwegsamen Trampelpfaden vom Berger Weg oder von der Zufahrt des
nahegelegenen Umspannwerks aus zu erreichen. Hier wäre im Zuge des Verfahrens
eine Wegeverbindung zu parzellieren. Auch die Landwirtschaft würde von der Flurneuordnung
profitieren. Heute ist der Grundbesitz im betroffenen Areal extrem
zersplittert. Es gibt eine Vielzahl an kleineren Einzelgrundstücken und
Eigentümern. Hier wäre die Schaffung größerer zusammenhängender Schläge
hilfreich. Alle im Flurbereinigungsgebiet neu geordneten Grundstücke werden
erschlossen und mitunter eine Wertsteigerung erfahren. B. Alternativen Keine; ohne vorlaufende Bodenneuordnung ist die
Umsetzung der unter A genannten Ziele aufgrund der kleinparzellierten,
zersplitterten und zwischen Stadt und Privateigentum gemischten
Grundstücksaufteilung nicht möglich. C. Lösung Auf Basis des Landschaftsplanes wird das Amt für
Bodenmanagement beauftragt, die Flurbereinigung durchzuführen. D. Kosten Die Verfahrenskosten trägt das Land Hessen. Vermessungskosten werden aus
vorhandenen Mitteln des Umweltamtes getragen. Die Mittel für die Wegebaumaßnahmen sollen in den
folgenden Haushalten eingestellt werden. Etwaiger Grunderwerb ist durch den Haushaltsansatz
aus der Produktgruppe 31.08 "Abwicklung von Grundstückskosten" gedeckt. Anlage 1 (ca.
7,1 MB)
Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage:
Anregung vom
25.03.2019, OA 379
Antrag vom
22.03.2019, OF
543/11 dazugehörende Vorlage:
Antrag vom
05.03.2019, OF
320/4
Antrag vom 04.10.2019, OF 622/11
Anregung an den
Magistrat vom 28.10.2019, OM 5318
Zuständige Ausschüsse:
Haupt- und
Finanzausschuss
Ausschuss für
Umwelt und Sport Beratung im Ortsbeirat: 11, 16
Versandpaket: 13.02.2019 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des
Ausschusses für Umwelt und Sport am 21.03.2019, TO I, TOP 11
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 21 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF und FRAKTION; LINKE.
(= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung:
FRANKFURTER (= Annahme) 30. Sitzung des OBR
11 am 25.03.2019, TO I, TOP 27 Beschluss: Anregung OA 379 2019
1. Die Vorlage
M 21 wird unter Hinweis auf OA 379 zugestimmt.
2. Die Vorlage
OF 543/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt geändert
wird: "Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Dem
Vortrag des Magistrats vom 08.02.2019, M 21, wird mit der Maßgabe zugestimmt,
dass die Sicherung der Feldgehölze und die Anlage 10 des Kleingärtnervereins
Cronberger e. V. 1899 sowie weitere betroffene Kleingärten und
Kleingärtenanlagen erhalten bleiben." Abstimmung:
zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR
16 am 26.03.2019, TO I, TOP 14 Beschluss: Der Vorlage M 21 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 30. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 02.04.2019, TO I, TOP 31
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Der Vorlage M 21 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 379 wird dem Magistrat zur Prüfung
und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF, FRAKTION und
FRANKFURTER gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen OA 379)
zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren)
Sonstige Voten/Protokollerklärung zu
1: ÖkoLinX-ARL (M 21 = Annahme im Rahmen OA 379, OA 379 =
Annahme) 32. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 04.04.2019, TO II, TOP 28
Beschluss: 1. Der Vorlage
M 21 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
2. Die Vorlage
OA 379 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF, FRAKTION und
FRANKFURTER gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Annahme im Rahmen OA 379)
zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF,
FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes
Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 3895, 32. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 04.04.2019 Aktenzeichen: 67 0