Bebauungsplan östlich Bodenweg, Fläche für Jugendeinrichtung
Begründung
Fläche für Jugendeinrichtung Der Magistrat wird gebeten, im Laufe des Bebauungsplanverfahrens geeignete Flächen für "Gemeinbedarf/Jugendhaus" einzuplanen. Begründung: Bei der Entwicklung des Baugebietes New Atterberry war im Prinzip unstrittig, dass für dieses und die benachbarten Gebiete eine Jugendeinrichtung zur Verfügung gestellt werden sollte. Die Kosten für die Errichtung wurden dem Projektträger aufgegeben, unter der Voraussetzung, dass städtischerseits ein geeignetes Grundstück zur Verfügung gestellt werden kann. Die Verpflichtung des Projektträgers lief 2015 aus. Allein, es gebrach an einer geeigneten städtischen Fläche. Mit Aufstellung des Bebauungsplans wird Fläche verfügbar gemacht. Mit der Errichtung der Wohnungen wächst auch noch einmal die Zahl der möglichen Nutzer.
Inhalt
Antrag vom 20.06.2016, OF 31/4
Betreff: Bebauungsplan östlich Bodenweg, Fläche für Jugendeinrichtung Der Magistrat wird gebeten, im Laufe des Bebauungsplanverfahrens geeignete Flächen für "Gemeinbedarf/Jugendhaus" einzuplanen. Begründung: Bei der Entwicklung des Baugebietes New Atterberry war im Prinzip unstrittig, dass für dieses und die benachbarten Gebiete eine Jugendeinrichtung zur Verfügung gestellt werden sollte. Die Kosten für die Errichtung wurden dem Projektträger aufgegeben, unter der Voraussetzung, dass städtischerseits ein geeignetes Grundstück zur Verfügung gestellt werden kann. Die Verpflichtung des Projektträgers lief 2015 aus. Allein, es gebrach an einer geeigneten städtischen Fläche. Mit Aufstellung des Bebauungsplans wird Fläche verfügbar gemacht. Mit der Errichtung der Wohnungen wächst auch noch einmal die Zahl der möglichen Nutzer.Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 22.04.2016, M 81 Beratung im Ortsbeirat: 4