Bebauungsplan östlich Bodenweg, Fläche für Jugendeinrichtung
Vorlagentyp: OF GRÜNE
Begründung
Fläche für Jugendeinrichtung Der Magistrat wird gebeten, im Laufe des Bebauungsplanverfahrens geeignete Flächen für "Gemeinbedarf/Jugendhaus" einzuplanen. Begründung: Bei der Entwicklung des Baugebietes New Atterberry war im Prinzip unstrittig, dass für dieses und die benachbarten Gebiete eine Jugendeinrichtung zur Verfügung gestellt werden sollte. Die Kosten für die Errichtung wurden dem Projektträger aufgegeben, unter der Voraussetzung, dass städtischerseits ein geeignetes Grundstück zur Verfügung gestellt werden kann. Die Verpflichtung des Projektträgers lief 2015 aus. Allein, es gebrach an einer geeigneten städtischen Fläche. Mit Aufstellung des Bebauungsplans wird Fläche verfügbar gemacht. Mit der Errichtung der Wohnungen wächst auch noch einmal die Zahl der möglichen Nutzer.
Inhalt
S
A C H S T A N D : Antrag vom 20.06.2016, OF 31/4
Betreff: Bebauungsplan östlich Bodenweg,
Fläche für Jugendeinrichtung Der Magistrat wird gebeten, im
Laufe des Bebauungsplanverfahrens geeignete Flächen für
"Gemeinbedarf/Jugendhaus" einzuplanen. Begründung: Bei der Entwicklung des Baugebietes New Atterberry
war im Prinzip unstrittig, dass für dieses und die benachbarten Gebiete eine
Jugendeinrichtung zur Verfügung gestellt werden sollte. Die Kosten für die
Errichtung wurden dem Projektträger aufgegeben, unter der Voraussetzung, dass
städtischerseits ein geeignetes Grundstück zur Verfügung gestellt werden kann.
Die Verpflichtung des Projektträgers lief 2015 aus. Allein, es gebrach an einer
geeigneten städtischen Fläche. Mit Aufstellung des Bebauungsplans wird Fläche
verfügbar gemacht. Mit der Errichtung der Wohnungen wächst auch noch einmal die
Zahl der möglichen Nutzer. Antragsteller:
GRÜNE
Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 22.04.2016, M 81 Beratung
im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 4
am 05.07.2016, TO I, TOP 6 Beschluss: 1.
a)
Die Vorlage M 81 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls
zurückzustellen.
2. Die Vorlage OF 31/4 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Abstimmung:
zu 1. Einstimmige
Annahme zu 2. Einstimmige
Annahme 4. Sitzung des OBR 4
am 30.08.2016, TO I, TOP 7 Beschluss: 1.
a)
Die Vorlage M 81 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls
zurückzustellen.
2. Die Vorlage OF 31/4 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Abstimmung:
zu 1. Einstimmige
Annahme zu 2. Einstimmige
Annahme 5. Sitzung des OBR 4
am 04.10.2016, TO I, TOP 5 Beschluss: 1.
a)
Die Vorlage M 81 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls
zurückzustellen.
2. Die Vorlage OF 31/4 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3.
Die
Vorlage OF 48/4 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Abstimmung: zu 1.
SPD, LINKE., ÖkoLinX-ARL, BFF und dFfm gegen GRÜNE, CDU und
FDP (= Ablehnung)
zu 2. Einstimmige
Annahme zu 3. Einstimmige
Annahme 6. Sitzung des OBR 4
am 01.11.2016, TO I, TOP 10 Unterbrechung der
Sitzung von 22.26 Uhr bis 22.30 Uhr. Zu dem Themenkomplex
stellen die Fraktionen von SPD, GRÜNE und CDU den mündlichen Antrag OF 65/4.
Der mündliche Antrag OF 65/4 lautet: "Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Die Bebauung wird
mindestens 30% geförderten Wohnraum beinhalten. 2. Der Magistrat wird
gebeten, bei der Verkehrsplanung die besondere Situation der
Valentin-Senger-Straße zu berücksichtigen und eine andere Möglichkeit zu
prüfen, als die Anbindung des Neubaus über die Valentin-Senger-Straße, da
aufgrund fehlender Fußgängerüberwege, parkender Autos, Schule und
Kindergarten es durch die zusätzlichen Autos zu einer Spannungssituation
kommen kann. 3. Es wird ein Planungsbeirat eingerichtet mit
Architekturwettbewerb. 4. Die neue Bebauung orientiert sich in der Höhe
an der geplanten Lärmschutzwand. Begründung: Die
verkehrliche Anbindung ist von entscheidender Bedeutung für die Wohnqualität
im gesamten Viertel New Atterberry. Ein Durchgangsverkehr durch die
Valentin-Senger-Straße wäre nicht hinnehmbar, es liegen dort nebenan
Familienhäusern auch Kindergarten und Schule. Der neu zu
konzipierende Wohnblock muss neben einer sozialen Durchmischung in seinem
Baukörper wenigstens annähernd zur vorhandenen Siedlung passen. Auch ein
Jugendtreff fehlt seit Jahren im Geviert." Vor der Abstimmung
über den mündlichen Antrag OF 65/4 stellt die LINKE.-Fraktion den
Geschäftsordnungsantrag, zu diesem Themenkomplex weder diesen noch weitere
Anträge zuzulassen. Beschluss: Anregung OA 82 2016
Anregung OA 83 2016
1.
Der Vorlage M 81 wird zugestimmt.
2.
Die
Vorlage OF 31/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
3.
Die Vorlage OF 48/4 wird abgelehnt.
4.
Die
Vorlage OF 64/4 wird abgelehnt. 5.
a)
Der Geschäftsordnungsantrag wird abgelehnt. b) Der mündliche Antrag OF
65/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Abstimmung:
zu 1. SPD, GRÜNE, CDU
und BFF gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
zu 2.
SPD, GRÜNE, CDU, 1 LINKE., ÖkoLinX-ARL und BFF gegen 1 LINKE.
(= Ablehnung) zu 3. SPD, LINKE. und
ÖkoLinX-ARL gegen GRÜNE, CDU und BFF (= Annahme)
zu 4.
GRÜNE, CDU und BFF gegen SPD (= Annahme); LINKE. und
ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung) zu 5. a) SPD, GRÜNE,
CDU und BFF gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) b) SPD, GRÜNE, CDU
und BFF gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)