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Teilfortschreibung des Schulentwicklungsplanes zur Errichtung eines Gymnasiums in Frankfurt am Main

Vorlagentyp: OF GRÜNE

Begründung

Schulentwicklungsplanes zur Errichtung eines Gymnasiums in Frankfurt am Main Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Magistratsvorlage M 187 wird unter folgenden Anmerkungen/Anpassungen zur Kenntnis genommen: Der Magistrat wird gebeten die Tabelle Otto-Hahn-Schule (Seite 10 rechts unten) folgendermaßen hinsichtlich der 9-jährigen Gymnasial-Stufe zu korrigieren S chulj ahr 2016 8. Jg. 9. Jg. 10. Jg. 11. Jg. 12. Jg. 13. Jg. (Quelle Otto-Hahn-Schule) 80 68 82 80 100 97 Schüler/innen Für die darauf folgenden Jahre sind die Zahlen entsprechend anzupassen, insbesondere die Null-Werte der Jahrgangsstufe 12 in 2017 und Jahrgangsstufe 13 in 2018. Der Magistrat wird zusätzlich gebeten zu prüfen und zu berichten, ob es nicht sinnvoller ist im Frankfurter Norden eine Kooperative Gesamtschule (mit 4 gymnasialen Eingangsklassen), um den ausgesprochenen Elternwunsch auch zu weiteren Schulzweigen besser auffangen zu können. Begründung: Die Otto-Hahn-Schule ist bereits vor einigen Jahren zur 9-jährigen Gymnasialstufe zurückgekehrt. Die in der Tabelle angegebenen Zahlen beziehen sich aber noch auf die alte 8-jährige Gymnasialstufe und sind demnach falsch. Beispielsweise ist auch er angegebene Wert 0(Null) in der Jahrgangsstufe 11 für 2016 schon deshalb falsch, da es generell auch zur Aufnahme von Realschulzweig-Schülern sowie von Schülern anderer Gesamtschulen kommt. Die Zahlen beeinflussen aber deutlich die Lehrerzuweisung und müssen daher korrigiert werden. Mittels einer Kooperativen Gesamtschule wird nicht nur dem Elternwunsch nach einer weiteren gymnasialen Stufe Rechnung getragen, sonder auch dem (steigenden) Bedarf nach weiteren Schulstufen. Auch ein Wechsel zwischen verschiedenen Stufen lässt sich leichter abbilden.

Inhalt

S A C H S T A N D : Antrag vom 31.12.2014, OF 252/15 Betreff: Teilfortschreibung des Schulentwicklungsplanes zur Errichtung eines Gymnasiums in Frankfurt am Main Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Magistratsvorlage M 187 wird unter folgenden Anmerkungen/Anpassungen zur Kenntnis genommen: Der Magistrat wird gebeten die Tabelle Otto-Hahn-Schule (Seite 10 rechts unten) folgendermaßen hinsichtlich der 9-jährigen Gymnasial-Stufe zu korrigieren S chulj ahr 2016 8. Jg. 9. Jg. 10. Jg. 11. Jg. 12. Jg. 13. Jg. (Quelle Otto-Hahn-Schule) 80 68 82 80 100 97 Schüler/innen Für die darauf folgenden Jahre sind die Zahlen entsprechend anzupassen, insbesondere die Null-Werte der Jahrgangsstufe 12 in 2017 und Jahrgangsstufe 13 in 2018. Der Magistrat wird zusätzlich gebeten zu prüfen und zu berichten, ob es nicht sinnvoller ist im Frankfurter Norden eine Kooperative Gesamtschule (mit 4 gymnasialen Eingangsklassen), um den ausgesprochenen Elternwunsch auch zu weiteren Schulzweigen besser auffangen zu können. Begründung: Die Otto-Hahn-Schule ist bereits vor einigen Jahren zur 9-jährigen Gymnasialstufe zurückgekehrt. Die in der Tabelle angegebenen Zahlen beziehen sich aber noch auf die alte 8-jährige Gymnasialstufe und sind demnach falsch. Beispielsweise ist auch er angegebene Wert 0(Null) in der Jahrgangsstufe 11 für 2016 schon deshalb falsch, da es generell auch zur Aufnahme von Realschulzweig-Schülern sowie von Schülern anderer Gesamtschulen kommt. Die Zahlen beeinflussen aber deutlich die Lehrerzuweisung und müssen daher korrigiert werden. Mittels einer Kooperativen Gesamtschule wird nicht nur dem Elternwunsch nach einer weiteren gymnasialen Stufe Rechnung getragen, sonder auch dem (steigenden) Bedarf nach weiteren Schulstufen. Auch ein Wechsel zwischen verschiedenen Stufen lässt sich leichter abbilden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 03.11.2014, M 187 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 15 am 16.01.2015, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung OA 590 2015 1. Der Vorlage M 187 wird unter Hinweis auf OA 590 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 252/15 wird als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme