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Haushalt 2017 Lärmmessgeräte für die Bauaufsicht anschaffen

Vorlagentyp: OF LINKE.

Begründung

Lärmmessgeräte für die Bauaufsicht anschaffen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt Die Stadt schafft für die Bauaufsicht Lärmmessgeräte an, damit an Baustellen die Einhaltung der Lärmgrenzwerte unmittelbar kontrolliert werden kann. Begründung: In Presseberichten wurde im Zusammenhang mit dem Baustopp des Projekts ONYX immer wieder betont, dass die Frankfurter Bauaufsicht keine eigenen Geräte zur Lärmmessung besitzt. Es gehört aber zu den originären Aufgaben der Bauaufsicht, die Einhaltung der Lärmgrenzwerte zu kontrollieren. Wenn die Frankfurter Bauaufsicht keine eigenen Geräte dafür besitzt, kann sie ihre Aufgaben nicht oder nur eingeschränkt erfüllen. Daher ist es dringend notwendig, Lärmmessgeräte für die Bauaufsicht anzuschaffen. Aufgrund des Baubooms in Frankfurt und der dadurch stattfindenden Abriss- und Umbaumaßnahmen ist es dringend erforderlich, die damit verbundene Lärmbelästigung besser zu kontrollieren.

Inhalt

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.02.2017, OF 241/2 Betreff: Haushalt 2017 Lärmmessgeräte für die Bauaufsicht anschaffen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt Die Stadt schafft für die Bauaufsicht Lärmmessgeräte an, damit an Baustellen die Einhaltung der Lärmgrenzwerte unmittelbar kontrolliert werden kann. Begründung: In Presseberichten wurde im Zusammenhang mit dem Baustopp des Projekts ONYX immer wieder betont, dass die Frankfurter Bauaufsicht keine eigenen Geräte zur Lärmmessung besitzt. Es gehört aber zu den originären Aufgaben der Bauaufsicht, die Einhaltung der Lärmgrenzwerte zu kontrollieren. Wenn die Frankfurter Bauaufsicht keine eigenen Geräte dafür besitzt, kann sie ihre Aufgaben nicht oder nur eingeschränkt erfüllen. Daher ist es dringend notwendig, Lärmmessgeräte für die Bauaufsicht anzuschaffen. Aufgrund des Baubooms in Frankfurt und der dadurch stattfindenden Abriss- und Umbaumaßnahmen ist es dringend erforderlich, die damit verbundene Lärmbelästigung besser zu kontrollieren. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 17.02.2017, M 39 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 2 am 13.03.2017, TO I, TOP 28 Beschluss: Etatanregung EA 64 2017 Die Vorlage OF 241/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Verknüpfte Vorlagen