Verwendung von Zuwendungen aus dem Verfügungsfonds der Stadt Frankfurt am Main für Gebiete der Städtebauförderung und kommunale Stadterneuerungsgebiete - Richtlinien für eine Mittelverwendung und -vergabe
Vorlagentyp: M
Inhalt
Vortrag des Magistrats vom 17.08.2018, M 146
Betreff: Verwendung von Zuwendungen aus dem Verfügungsfonds der Stadt Frankfurt am Main für Gebiete der Städtebauförderung und kommunale Stadterneuerungsgebiete - Richtlinien für eine Mittelverwendung und -vergabe Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 01.06.2017, § 1429 (M 39)
- Den beigefügten Richtlinien zur Vergabe von Zuwendungen aus dem Verfügungsfonds der Stadt Frankfurt am Main für Gebiete der Städtebauförderung (Bund-Länder-Programme) sowie kommunale Stadterneuerungsgebiete wird zugestimmt.
- Es dient zur Kenntnis, dass die Vergabe von Zuwendungen aus dem Verfügungsfonds dieser Richtlinien aus Mitteln des Teilfinanzierungshaushaltes 13.01 Stadtplanung, Produktbereich Stadtplanung erfolgt.
- Der Magistrat (Dezernat IV Planen und Wohnen) wird ermächtigt, die Richtlinien Verfügungsfonds anzuwenden und auf der Grundlage dieser Richtlinien nach Prüfung eines Antrages entsprechende Zuwendungen aus dem Verfügungsfonds zu bewilligen bzw. anzuerkennen. Begründung: A. Zielsetzung Der Verfügungsfonds dient der kooperativen Unterstützung der Städtebauförderungsprogramme, indem Bewohner/innen und lokale Akteure in den nicht-investiven Handlungsfeldern in ihrem Engagement finanziell unterstützt werden. Durch den Verfügungsfonds wird den Stadtteilbewohner/innen und Akteuren (Vereine, Verbände, Initiativen etc.) ein lokales Budget für nachbarschaftsfördernde, soziale, kulturelle, integrative und bildungsfördernde Kleinprojekte zur Verfügung gestellt. Der Fonds dient dem Ziel, Engagement zu aktivieren, indem es finanziell unterstützt und in seiner Breitenwirkung gewinnbringend in den Stadterneuerungsprozess eingebunden wird. Durch ein vielfältiges, bewohnergetragenes Engagement soll Begegnung und Teilhabe gefördert, das Miteinander im Gebiet gestärkt und ein vitales und attraktives Stadtteilleben angestrebt werden. Die Bereitstellung eines lokalen Budgets versetzt Gruppen und lokale Akteure in die Lage, durch eigenes Tun selbst entwickelte Projekte und Angebote schnell und unbürokratisch im Stadtteil und für den Stadtteil umzusetzen. Durch die Übernahme von Eigeninitiative und Selbstverantwortung wird der Entwicklungsprozess vor Ort von innen heraus mitgestaltet. Dies ist eine wesentliche Voraussetzung, um die Erneuerung für die Zukunft tragfähig abzusichern. B. Alternativen Keine C. Lösung Die vorgelegten Richtlinien sind rahmengebend für die Gewährung von Zuwendungen aus dem Verfügungsfonds. Als Aktivierungs- und Beteiligungsinstrument stärkt der Verfügungsfonds Engagement, Ideen und Selbstverantwortung im Stadtteil. Das im Verfügungsfonds bereitgestellte Geld dokumentiert nach außen, das Engagement willkommen ist und auch finanziell unterstützt wird. Es bietet interessierten Gruppen und Akteuren einen Anreiz, eigene Ideen und Interessen in konkrete Projektideen umzusetzen und zu realisieren. Der Fonds wird aus rein kommunalen Mitteln finanziert und ermöglicht die finanzielle Unterstützung einzelner Projekte und Angebote, ohne die Antragsteller/innen finanziell zu belasten. Allein deren Engagement und Einsatz trägt zum Gelingen der Projekte bei und ist beispielgebend für neues Engagement. Im positiven Fall erzeugt der Verfügungsfonds über die konkreten Projekte hinweg auch belebende Wirkungen im Stadtteil, indem Netzwerke entstehen und gemeinschaftliches Handeln gestärkt wird. Zudem bewirbt der Fonds Menschen, die sich vorher kaum kannten und als Akteur im Erneuerungsprozess bislang nicht in Erscheinung getreten sind. Damit der Fonds seine gewünschte Wirkung entfalten kann, muss er vor Ort in eine transparente und funktionierende Organisationsform eingebunden werden, die Selbstverantwortung stärkt. Die Richtlinien sehen für den Regelfall eine Anbindung des Fonds an die jeweilige Gebietsbetreuung (Quartiersmanagement / Projektsteuerung) vor, die als Geschäftsstelle agiert. Um gewünschtes Engagement mobilisieren zu können, muss die Geschäftsstelle insbesondere in der Anfangszeit den Fonds bewerben und gezielt auf potentielle Akteure zugehen und Motivations- und Unterstützungsarbeit leisten. Über die Verwendung der Fondsmittel entscheidet ein lokales Gremium in Eigenregie, das an die örtlichen Beteiligungsgremien (Beirat / lokale Partnerschaft) anknüpft. In Gebieten, in denen aufgrund einer Neuaufnahme noch keine Gebietsbetreuung arbeitet oder in denen nach dem aktiven Förderzeitraum die Gebietsbetreuung eingestellt wurde, übernimmt das Stadtplanungsamt (61.S Abteilung Stadterneuerung und Wohnungsbau) die Mittelbetreuung und entscheidet über eine Vergabe der Fördermittel. Das durch den Verfügungsfonds unterstützte, gemeinwohlorientierte Engagement stärkt bei einem verhältnismäßig geringen Finanzmitteleinsatz die gemeinschaftliche Basis im Quartier und ist ein wichtiger Beitrag für eine bewohnergetragene Stadtteilentwicklung. D. Kosten Zur Finanzierung der Förderrichtlinie sind im Haushalt 2018 in der Produktgruppe 13.01 Stadtplanungsamt unter dem Titel 'Verfügungsfonds' Mittel in Höhe von 82.000 Euro eingestellt. Die Mittelbereitstellung soll jährlich erfolgen. Anlage _RichtlinienVerfuegungsfonds (ca. 56 KB)
Beratungsverlauf 22 Sitzungen
Sitzung
25
OBR 2
TO II, TOP 23
Der Vorlage M 146 wird zugestimmt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung
25
OBR
14
TO I, TOP 9
Der Vorlage M 146 wird zugestimmt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung
25
OBR 7
TO II, TOP 1
Der Vorlage M 146 wird zugestimmt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung
23
OBR
16
TO I, TOP 10
Der Vorlage M 146 wird zugestimmt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung
25
OBR
13
TO I, TOP 9
Der Vorlage M 146 wird zugestimmt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung
25
OBR 4
TO II, TOP 2
Der Vorlage M 146 wird zugestimmt.
Zustimmung:
Annahme Bei Enthaltung Fdp ÖkoLinX-ARL
Sitzung
25
OBR 6
TO I, TOP 39
Der Vorlage M 146 wird zugestimmt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung
25
OBR 3
TO I, TOP 26
a) Die Vorlage M 146 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.
Zustimmung:
Alle
Sitzung
25
OBR 8
TO I, TOP 30
Der Vorlage M 146 wird zugestimmt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung
25
OBR
12
TO I, TOP 25
Der Vorlage M 146 wird zugestimmt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung
25
OBR
15
TO I, TOP 10
Der Vorlage M 146 wird zugestimmt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung
24
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
TO I, TOP
17
Der Vorlage M 146 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne Linke FRAKTION ÖkoLinX-ARL
Ablehnung:
AFD FDP BFF Frankfurter
Sitzung
25
OBR
11
TO II, TOP 3
Der Vorlage M 146 wird zugestimmt.
Zustimmung:
SPD CDU Linke Grüne FDP
Ablehnung:
BFF
Sitzung
25
OBR 1
TO I, TOP 56
Der Vorlage M 146 wird zugestimmt.
Zustimmung:
SPD CDU Grüne Linke BFF U.B
Ablehnung:
FDP ÖkoLinX-ARL
Sitzung
25
OBR
10
TO II, TOP 23
Der Vorlage M 146 wird zugestimmt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung
25
OBR 9
TO I, TOP 11
Der Vorlage M 146 wird zugestimmt.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne FDP Linke
Ablehnung:
BFF
Sitzung
25
OBR 5
TO I, TOP 63
Der Vorlage M 146 wird zugestimmt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung
25
Haupt- und Finanzausschusses
TO II, TOP 11
Der Vorlage M 146 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne FRAKTION
Ablehnung:
AFD FDP BFF Frankfurter
Sitzung
27
Stadtverordnetenversammlung
TO II, TOP 34
Der Vorlage M 146 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne Linke FRAKTION ÖkoLinX-ARL
Ablehnung:
AFD FDP BFF Frankfurter
Sitzung
26
OBR 3
TO I, TOP 19
Die Vorlage M 146 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung
27
OBR 3
TO I, TOP 38
Die Vorlage M 146 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung
28
OBR 3
TO II, TOP 4
Der Vorlage M 146 wird zugestimmt.
Zustimmung:
Grüne CDU SPD Linke FDP
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL