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Verwendung von Zuwendungen aus dem Verfügungsfonds der Stadt Frankfurt am Main für Gebiete der Städtebauförderung und kommunale Stadterneuerungsgebiete - Richtlinien für eine Mittelverwendung und -vergabe

Vorlagentyp: M

Inhalt

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 17.08.2018, M 146 Betreff: Verwendung von Zuwendungen aus dem Verfügungsfonds der Stadt Frankfurt am Main für Gebiete der Städtebauförderung und kommunale Stadterneuerungsgebiete - Richtlinien für eine Mittelverwendung und -vergabe Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 01.06.2017, § 1429 (M 39) 1. Den beigefügten Richtlinien zur Vergabe von Zuwendungen aus dem Verfügungsfonds der Stadt Frankfurt am Main für Gebiete der Städtebauförderung (Bund-Länder-Programme) sowie kommunale Stadterneuerungsgebiete wird zugestimmt. 2. Es dient zur Kenntnis, dass die Vergabe von Zuwendungen aus dem Verfügungsfonds dieser Richtlinien aus Mitteln des Teilfinanzierungshaushaltes 13.01 Stadtplanung, Produktbereich Stadtplanung erfolgt. 3. Der Magistrat (Dezernat IV Planen und Wohnen) wird ermächtigt, die Richtlinien Verfügungsfonds anzuwenden und auf der Grundlage dieser Richtlinien nach Prüfung eines Antrages entsprechende Zuwendungen aus dem Verfügungsfonds zu bewilligen bzw. anzuerkennen. Begründung: A. Zielsetzung Der Verfügungsfonds dient der kooperativen Unterstützung der Städtebauförderungsprogramme, indem Bewohner/innen und lokale Akteure in den nicht-investiven Handlungsfeldern in ihrem Engagement finanziell unterstützt werden. Durch den Verfügungsfonds wird den Stadtteilbewohner/innen und Akteuren (Vereine, Verbände, Initiativen etc.) ein lokales Budget für nachbarschaftsfördernde, soziale, kulturelle, integrative und bildungsfördernde Kleinprojekte zur Verfügung gestellt. Der Fonds dient dem Ziel, Engagement zu aktivieren, indem es finanziell unterstützt und in seiner Breitenwirkung gewinnbringend in den Stadterneuerungsprozess eingebunden wird. Durch ein vielfältiges, bewohnergetragenes Engagement soll Begegnung und Teilhabe gefördert, das Miteinander im Gebiet gestärkt und ein vitales und attraktives Stadtteilleben angestrebt werden. Die Bereitstellung eines lokalen Budgets versetzt Gruppen und lokale Akteure in die Lage, durch eigenes Tun selbst entwickelte Projekte und Angebote schnell und unbürokratisch im Stadtteil und für den Stadtteil umzusetzen. Durch die Übernahme von Eigeninitiative und Selbstverantwortung wird der Entwicklungsprozess vor Ort von innen heraus mitgestaltet. Dies ist eine wesentliche Voraussetzung, um die Erneuerung für die Zukunft tragfähig abzusichern. B. Alternativen Keine C. Lösung Die vorgelegten Richtlinien sind rahmengebend für die Gewährung von Zuwendungen aus dem Verfügungsfonds. Als Aktivierungs- und Beteiligungsinstrument stärkt der Verfügungsfonds Engagement, Ideen und Selbstverantwortung im Stadtteil. Das im Verfügungsfonds bereitgestellte Geld dokumentiert nach außen, das Engagement willkommen ist und auch finanziell unterstützt wird. Es bietet interessierten Gruppen und Akteuren einen Anreiz, eigene Ideen und Interessen in konkrete Projektideen umzusetzen und zu realisieren. Der Fonds wird aus rein kommunalen Mitteln finanziert und ermöglicht die finanzielle Unterstützung einzelner Projekte und Angebote, ohne die Antragsteller/innen finanziell zu belasten. Allein deren Engagement und Einsatz trägt zum Gelingen der Projekte bei und ist beispielgebend für neues Engagement. Im positiven Fall erzeugt der Verfügungsfonds über die konkreten Projekte hinweg auch belebende Wirkungen im Stadtteil, indem Netzwerke entstehen und gemeinschaftliches Handeln gestärkt wird. Zudem bewirbt der Fonds Menschen, die sich vorher kaum kannten und als Akteur im Erneuerungsprozess bislang nicht in Erscheinung getreten sind. Damit der Fonds seine gewünschte Wirkung entfalten kann, muss er vor Ort in eine transparente und funktionierende Organisationsform eingebunden werden, die Selbstverantwortung stärkt. Die Richtlinien sehen für den Regelfall eine Anbindung des Fonds an die jeweilige Gebietsbetreuung (Quartiersmanagement / Projektsteuerung) vor, die als Geschäftsstelle agiert. Um gewünschtes Engagement mobilisieren zu können, muss die Geschäftsstelle insbesondere in der Anfangszeit den Fonds bewerben und gezielt auf potentielle Akteure zugehen und Motivations- und Unterstützungsarbeit leisten. Über die Verwendung der Fondsmittel entscheidet ein lokales Gremium in Eigenregie, das an die örtlichen Beteiligungsgremien (Beirat / lokale Partnerschaft) anknüpft. In Gebieten, in denen aufgrund einer Neuaufnahme noch keine Gebietsbetreuung arbeitet oder in denen nach dem aktiven Förderzeitraum die Gebietsbetreuung eingestellt wurde, übernimmt das Stadtplanungsamt (61.S Abteilung Stadterneuerung und Wohnungsbau) die Mittelbetreuung und entscheidet über eine Vergabe der Fördermittel. Das durch den Verfügungsfonds unterstützte, gemeinwohlorientierte Engagement stärkt bei einem verhältnismäßig geringen Finanzmitteleinsatz die gemeinschaftliche Basis im Quartier und ist ein wichtiger Beitrag für eine bewohnergetragene Stadtteilentwicklung. D. Kosten Zur Finanzierung der Förderrichtlinie sind im Haushalt 2018 in der Produktgruppe 13.01 Stadtplanungsamt unter dem Titel ‚Verfügungsfonds' Mittel in Höhe von 82.000 Euro eingestellt. Die Mittelbereitstellung soll jährlich erfolgen. Anlage _RichtlinienVerfuegungsfonds (ca. 56 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 17.02.2017, M 39 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 22.08.2018 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 2 am 10.09.2018, TO II, TOP 23 Beschluss: Der Vorlage M 146 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 14 am 10.09.2018, TO I, TOP 9 Beschluss: Der Vorlage M 146 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 7 am 11.09.2018, TO II, TOP 1 Beschluss: Der Vorlage M 146 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 16 am 11.09.2018, TO I, TOP 10 Beschluss: Der Vorlage M 146 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 13 am 11.09.2018, TO I, TOP 9 Beschluss: Der Vorlage M 146 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 4 am 11.09.2018, TO II, TOP 2 Beschluss: Der Vorlage M 146 wird zugestimmt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP und ÖkoLinX-ARL 25. Sitzung des OBR 6 am 11.09.2018, TO I, TOP 39 Beschluss: Der Vorlage M 146 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 3 am 13.09.2018, TO I, TOP 26 Beschluss: a) Die Vorlage M 146 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 8 am 13.09.2018, TO I, TOP 30 Beschluss: Der Vorlage M 146 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 12 am 14.09.2018, TO I, TOP 25 Beschluss: Der Vorlage M 146 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 15 am 14.09.2018, TO I, TOP 10 Beschluss: Der Vorlage M 146 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 17.09.2018, TO I, TOP 17 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 146 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRAKTION gegen AfD, FDP, BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 25. Sitzung des OBR 11 am 17.09.2018, TO II, TOP 3 Beschluss: Der Vorlage M 146 wird zugestimmt. Abstimmung: SPD, CDU, LINKE., GRÜNE und FDP gegen BFF (= Ablehnung) 25. Sitzung des OBR 1 am 18.09.2018, TO I, TOP 56 Beschluss: Der Vorlage M 146 wird zugestimmt. Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE, LINKE, BFF und U.B. gegen FDP und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 25. Sitzung des OBR 10 am 18.09.2018, TO II, TOP 23 Beschluss: Der Vorlage M 146 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 9 am 20.09.2018, TO I, TOP 11 Beschluss: Der Vorlage M 146 wird zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und LINKE. gegen BFF (= Ablehnung) 25. Sitzung des OBR 5 am 21.09.2018, TO I, TOP 63 Beschluss: Der Vorlage M 146 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 25.09.2018, TO II, TOP 11 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 146 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, und FRAKTION gegen AfD, FDP, BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) 27. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 27.09.2018, TO II, TOP 34 Beschluss: Der Vorlage M 146 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ARL gegen AfD, FDP, BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) 26. Sitzung des OBR 3 am 25.10.2018, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage M 146 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 3 am 29.11.2018, TO I, TOP 38 Beschluss: Die Vorlage M 146 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 3 am 24.01.2019, TO II, TOP 4 Beschluss: Der Vorlage M 146 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und FDP gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 3183, 27. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 27.09.2018 Aktenzeichen: 61 0