Verwendung von Zuwendungen aus dem Verfügungsfonds der Stadt Frankfurt am Main für Gebiete der Städtebauförderung und kommunale Stadterneuerungsgebiete - Richtlinien für eine Mittelverwendung und -vergabe
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D :
Vortrag des Magistrats vom 17.08.2018, M
146 Betreff:
Verwendung von Zuwendungen
aus dem Verfügungsfonds der Stadt Frankfurt am Main für Gebiete der
Städtebauförderung und kommunale Stadterneuerungsgebiete - Richtlinien für eine
Mittelverwendung und -vergabe Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 01.06.2017, § 1429 (M 39)
1. Den beigefügten Richtlinien zur Vergabe von
Zuwendungen aus dem Verfügungsfonds der Stadt Frankfurt am Main für Gebiete der
Städtebauförderung (Bund-Länder-Programme) sowie kommunale
Stadterneuerungsgebiete wird zugestimmt. 2. Es dient zur Kenntnis, dass die Vergabe von
Zuwendungen aus dem Verfügungsfonds dieser Richtlinien aus Mitteln des
Teilfinanzierungshaushaltes 13.01 Stadtplanung, Produktbereich Stadtplanung
erfolgt. 3. Der Magistrat (Dezernat IV Planen
und Wohnen) wird ermächtigt, die Richtlinien Verfügungsfonds anzuwenden und auf
der Grundlage dieser Richtlinien nach Prüfung eines Antrages entsprechende
Zuwendungen aus dem Verfügungsfonds zu bewilligen bzw. anzuerkennen. Begründung: A. Zielsetzung Der Verfügungsfonds dient der kooperativen
Unterstützung der Städtebauförderungsprogramme, indem Bewohner/innen und lokale
Akteure in den nicht-investiven Handlungsfeldern in ihrem Engagement finanziell
unterstützt werden. Durch den Verfügungsfonds wird den
Stadtteilbewohner/innen und Akteuren (Vereine, Verbände, Initiativen etc.) ein
lokales Budget für nachbarschaftsfördernde, soziale, kulturelle, integrative
und bildungsfördernde Kleinprojekte zur Verfügung gestellt. Der Fonds dient dem
Ziel, Engagement zu aktivieren, indem es finanziell unterstützt und in seiner
Breitenwirkung gewinnbringend in den Stadterneuerungsprozess eingebunden wird.
Durch ein vielfältiges, bewohnergetragenes Engagement soll Begegnung und
Teilhabe gefördert, das Miteinander im Gebiet gestärkt und ein vitales und
attraktives Stadtteilleben angestrebt werden. Die Bereitstellung eines lokalen Budgets versetzt
Gruppen und lokale Akteure in die Lage, durch eigenes Tun selbst entwickelte
Projekte und Angebote schnell und unbürokratisch im Stadtteil und für den
Stadtteil umzusetzen. Durch die Übernahme von Eigeninitiative und
Selbstverantwortung wird der Entwicklungsprozess vor Ort von innen heraus
mitgestaltet. Dies ist eine wesentliche Voraussetzung, um die Erneuerung für
die Zukunft tragfähig abzusichern. B. Alternativen Keine C. Lösung Die vorgelegten Richtlinien sind rahmengebend für die
Gewährung von Zuwendungen aus dem Verfügungsfonds. Als Aktivierungs- und Beteiligungsinstrument stärkt
der Verfügungsfonds Engagement, Ideen und Selbstverantwortung im Stadtteil. Das
im Verfügungsfonds bereitgestellte Geld dokumentiert nach außen, das Engagement
willkommen ist und auch finanziell unterstützt wird. Es bietet interessierten
Gruppen und Akteuren einen Anreiz, eigene Ideen und Interessen in konkrete
Projektideen umzusetzen und zu realisieren. Der Fonds wird aus rein kommunalen
Mitteln finanziert und ermöglicht die finanzielle Unterstützung einzelner
Projekte und Angebote, ohne die Antragsteller/innen finanziell zu belasten.
Allein deren Engagement und Einsatz trägt zum Gelingen der Projekte bei und ist
beispielgebend für neues Engagement. Im positiven Fall erzeugt der Verfügungsfonds über
die konkreten Projekte hinweg auch belebende Wirkungen im Stadtteil, indem
Netzwerke entstehen und gemeinschaftliches Handeln gestärkt wird. Zudem bewirbt
der Fonds Menschen, die sich vorher kaum kannten und als Akteur im
Erneuerungsprozess bislang nicht in Erscheinung getreten sind. Damit der Fonds seine gewünschte Wirkung entfalten
kann, muss er vor Ort in eine transparente und funktionierende
Organisationsform eingebunden werden, die Selbstverantwortung stärkt. Die Richtlinien sehen für den
Regelfall eine Anbindung des Fonds an die jeweilige Gebietsbetreuung
(Quartiersmanagement / Projektsteuerung) vor, die als Geschäftsstelle agiert.
Um gewünschtes Engagement mobilisieren zu können, muss die Geschäftsstelle
insbesondere in der Anfangszeit den Fonds bewerben und gezielt auf potentielle
Akteure zugehen und Motivations- und Unterstützungsarbeit leisten. Über die Verwendung der Fondsmittel
entscheidet ein lokales Gremium in Eigenregie, das an die örtlichen
Beteiligungsgremien (Beirat / lokale Partnerschaft) anknüpft. In Gebieten, in denen aufgrund einer
Neuaufnahme noch keine Gebietsbetreuung arbeitet oder in denen nach dem aktiven
Förderzeitraum die Gebietsbetreuung eingestellt wurde, übernimmt das
Stadtplanungsamt (61.S Abteilung Stadterneuerung und Wohnungsbau) die
Mittelbetreuung und entscheidet über eine Vergabe der Fördermittel. Das durch den Verfügungsfonds unterstützte,
gemeinwohlorientierte Engagement stärkt bei einem verhältnismäßig geringen
Finanzmitteleinsatz die gemeinschaftliche Basis im Quartier und ist ein
wichtiger Beitrag für eine bewohnergetragene Stadtteilentwicklung. D. Kosten Zur Finanzierung der Förderrichtlinie sind im
Haushalt 2018 in der Produktgruppe 13.01 Stadtplanungsamt unter dem Titel
‚Verfügungsfonds' Mittel in Höhe von 82.000 Euro eingestellt. Die Mittelbereitstellung soll jährlich erfolgen.
Anlage _RichtlinienVerfuegungsfonds (ca. 56 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 17.02.2017, M 39 Zuständige
Ausschüsse:
Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau
Haupt- und
Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9,
10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 22.08.2018 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 2
am 10.09.2018, TO II, TOP 23 Beschluss: Der Vorlage M 146 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR
14 am 10.09.2018, TO I, TOP 9 Beschluss: Der Vorlage M 146 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 7
am 11.09.2018, TO II, TOP 1 Beschluss: Der Vorlage M 146 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR
16 am 11.09.2018, TO I, TOP 10 Beschluss: Der Vorlage M 146 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR
13 am 11.09.2018, TO I, TOP 9 Beschluss: Der Vorlage M 146 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 4
am 11.09.2018, TO II, TOP 2 Beschluss: Der Vorlage M 146 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Annahme bei Enthaltung FDP und ÖkoLinX-ARL
25. Sitzung des OBR 6
am 11.09.2018, TO I, TOP 39 Beschluss: Der Vorlage M 146 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 3
am 13.09.2018, TO I, TOP 26 Beschluss: a) Die Vorlage M 146 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung
wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 8
am 13.09.2018, TO I, TOP 30 Beschluss: Der Vorlage M 146 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR
12 am 14.09.2018, TO I, TOP 25 Beschluss: Der Vorlage M 146 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR
15 am 14.09.2018, TO I, TOP 10 Beschluss: Der Vorlage M 146 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 24. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 17.09.2018, TO I, TOP
17 Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 146 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRAKTION gegen AfD,
FDP, BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung:
ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 25. Sitzung des OBR
11 am 17.09.2018, TO II, TOP 3 Beschluss: Der Vorlage M 146 wird zugestimmt.
Abstimmung:
SPD, CDU, LINKE., GRÜNE und FDP gegen BFF (=
Ablehnung) 25. Sitzung des OBR 1
am 18.09.2018, TO I, TOP 56 Beschluss: Der Vorlage M 146 wird zugestimmt.
Abstimmung:
SPD, CDU, GRÜNE, LINKE, BFF und U.B. gegen FDP und
ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 25. Sitzung des OBR
10 am 18.09.2018, TO II, TOP 23 Beschluss: Der Vorlage M 146 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 9
am 20.09.2018, TO I, TOP 11 Beschluss: Der Vorlage M 146 wird zugestimmt.
Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, FDP und LINKE. gegen BFF (=
Ablehnung) 25. Sitzung des OBR 5
am 21.09.2018, TO I, TOP 63 Beschluss: Der Vorlage M 146 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 25. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 25.09.2018, TO II, TOP 11
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 146 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, und FRAKTION gegen AfD, FDP, BFF
und FRANKFURTER (= Ablehnung) 27. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 27.09.2018, TO II, TOP 34
Beschluss: Der Vorlage M 146 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ARL
gegen AfD, FDP, BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung)
26. Sitzung des OBR 3
am 25.10.2018, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage M 146 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 3
am 29.11.2018, TO I, TOP 38 Beschluss: Die Vorlage M 146 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 3
am 24.01.2019, TO II, TOP 4 Beschluss: Der Vorlage M 146 wird zugestimmt.
Abstimmung:
GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und FDP gegen ÖkoLinX-ARL
(= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 3183, 27. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 27.09.2018 Aktenzeichen: 61 0