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Mietspiegel 2012 Mietspiegel endlich im demokratischen Verfahren vom Parlament beschließen Kein Abnicken mehr von im Hinterzimmer beschlossenen Satzungen durch Stadtparlament und Ortsbeiräte

Vorlagentyp: OF LINKE

Begründung

endlich im demokratischen Verfahren vom Parlament beschließen Kein Abnicken mehr von im Hinterzimmer beschlossenen Satzungen durch Stadtparlament und Ortsbeiräte Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert:

  1. Der Magistratsbericht B 234 , Mietspiegel 2012, vom 25.05.2012 wird zurückgewiesen.
  2. Der Mietspiegel wird zukünftig als Magistratsvorlage und damit als städtische Satzung durch das Parlament beschlossen. Stadtparlament und Ortsbeiräte haben somit die Möglichkeit wie bei allen städtischen Satzungen noch Veränderungen zu veranlassen.
  3. Die unsozialen Innenstadt Wohnzulagen 1 und 2 werden gestrichen.
  4. Die Fortschreibung des Mietspiegels 2012 mit 3,8 Prozent zusätzlicher Mieterhöhung wird unterlassen. Begründung:
  5. Der Mietspiegel wird durch die Mietspiegel-Kommission in geheimer Sitzung beschlossen. Er wird nach Beschlussfassung durch die Mietspiegel-Kommission dem Stadtparlament und den Ortsbeiräten als sogenannter Magistratsbericht zu Kenntnis gegeben. Das bedeutet im parlamentarischen Verfahren,dass das Stadtparlament und die Ortsbeiräte keine Möglichkeit haben die Inhalte - auch bei schwerwiegenden Fehlern - zu verändern. So ist der Mietspiegel 2012 seit dem 01.07.2012 gültig, der Ortsbeirat 2 darf ihn aber erst in der Sitzung am 13.08.2012 zur Kenntnis nehmen. SIE DÜRFEN DEN MIETSPIEGEL NUR NOCH ABNICKEN.
  6. In Zeiten erhöhter Bürgerbeteiligung und offener demokratischer Information und Diskussion über wichtige Beschlüsse, ist es ein Unding, dass eine städtische Satzung mit Auswirkungen auf zigtausende Mieter in Frankfurt ohne wirkliche demokratische Kontrolle durch Stadtparlament und Ortsbeiräte beschlossen wird. Dies hat fatale Folgen, insbesondere da der Mietspiegel für rund 37.000 Haushalte von Bedeutung ist, die Hartz IV beziehen. Da die Stadt Frankfurt im Rahmen der Hartz IV Leistungen die Unterkunftskosten für die Hartz IV Bezieher bezahlen muss, hat jede Erhöhung der Mieten durch den Miet-spiegel entsprechend negative Auswirkungen auf den städtischen Haushalt.
  7. Die Innenstadtzulagen 1 und 2 weisen keine Differenzierung der Wohnlage aus. Man be- zahlt in einer verkehrsreichen Wohnlage mit Mietskasernen der 50er Jahre, wie der Schlossstraße, dieselben Zulagen wie in der verkehrsberuhigten Villenlage mit Parkanlage im oberen Teil der Zeppelin Allee. Hier kann von einer Wohnlage mit gleichen Bedingungen objektiv nicht die Rede sein. Ausserdem ist eine Zulage, die für alle Grundmieten gleich hoch ist, völlig unsozial. Gerade die Mieter mit günstigen Grundmieten, wie in den ehemaligen Sozialwohnungen der 50er Jahre, werden durch die hohe Innenstadtzulage 1 und 2 prozentual mehr betroffen als Mieter mit einer hohen Grundmiete pro Quadratmeter. Das bedeutet eine unverhältnismäßig Starke Prozentuale Mieterhöhung gerade für die sozial Schwachen. Es ist zu befürchten, dass auf Grund der unsozialen Zulage, die Mieter mit niedrigen Einkommen aus den Innenstadtlagen vertrieben werden.
  8. Dass nach überhöhten Mieterhöhungen des Mietspiegel 2010, dass trotz massiver Proteste der Mieter und ausführlicher Diskussionen im Stadtparlament und in den Ortsbeiräten nun gerade dieser unsoziale Mietspiegel 2012 mit zusätzlich 3,8 % ohne weitere Differenzierung fortgeschrieben werden soll, ist ein politischer Skandal.

Inhalt

Antrag vom 22.07.2012, OF 208/2

Betreff: Mietspiegel 2012 Mietspiegel endlich im demokratischen Verfahren vom Parlament beschließen Kein Abnicken mehr von im Hinterzimmer beschlossenen Satzungen durch Stadtparlament und Ortsbeiräte Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert:

  1. Der Magistratsbericht B 234 , Mietspiegel 2012, vom 25.05.2012 wird zurückgewiesen.

  2. Der Mietspiegel wird zukünftig als Magistratsvorlage und damit als städtische Satzung durch das Parlament beschlossen. Stadtparlament und Ortsbeiräte haben somit die Möglichkeit wie bei allen städtischen Satzungen noch Veränderungen zu veranlassen.

  3. Die unsozialen Innenstadt Wohnzulagen 1 und 2 werden gestrichen.

  4. Die Fortschreibung des Mietspiegels 2012 mit 3,8 Prozent zusätzlicher Mieterhöhung wird unterlassen. Begründung:

  5. Der Mietspiegel wird durch die Mietspiegel-Kommission in geheimer Sitzung beschlossen. Er wird nach Beschlussfassung durch die Mietspiegel-Kommission dem Stadtparlament und den Ortsbeiräten als sogenannter Magistratsbericht zu Kenntnis gegeben. Das bedeutet im parlamentarischen Verfahren,dass das Stadtparlament und die Ortsbeiräte keine Möglichkeit haben die Inhalte - auch bei schwerwiegenden Fehlern - zu verändern. So ist der Mietspiegel 2012 seit dem 01.07.2012 gültig, der Ortsbeirat 2 darf ihn aber erst in der Sitzung am 13.08.2012 zur Kenntnis nehmen. SIE DÜRFEN DEN MIETSPIEGEL NUR NOCH ABNICKEN.

  6. In Zeiten erhöhter Bürgerbeteiligung und offener demokratischer Information und Diskussion über wichtige Beschlüsse, ist es ein Unding, dass eine städtische Satzung mit Auswirkungen auf zigtausende Mieter in Frankfurt ohne wirkliche demokratische Kontrolle durch Stadtparlament und Ortsbeiräte beschlossen wird. Dies hat fatale Folgen, insbesondere da der Mietspiegel für rund 37.000 Haushalte von Bedeutung ist, die Hartz IV beziehen. Da die Stadt Frankfurt im Rahmen der Hartz IV Leistungen die Unterkunftskosten für die Hartz IV Bezieher bezahlen muss, hat jede Erhöhung der Mieten durch den Miet-spiegel entsprechend negative Auswirkungen auf den städtischen Haushalt.

  7. Die Innenstadtzulagen 1 und 2 weisen keine Differenzierung der Wohnlage aus. Man be- zahlt in einer verkehrsreichen Wohnlage mit Mietskasernen der 50er Jahre, wie der Schlossstraße, dieselben Zulagen wie in der verkehrsberuhigten Villenlage mit Parkanlage im oberen Teil der Zeppelin Allee. Hier kann von einer Wohnlage mit gleichen Bedingungen objektiv nicht die Rede sein. Ausserdem ist eine Zulage, die für alle Grundmieten gleich hoch ist, völlig unsozial. Gerade die Mieter mit günstigen Grundmieten, wie in den ehemaligen Sozialwohnungen der 50er Jahre, werden durch die hohe Innenstadtzulage 1 und 2 prozentual mehr betroffen als Mieter mit einer hohen Grundmiete pro Quadratmeter. Das bedeutet eine unverhältnismäßig Starke Prozentuale Mieterhöhung gerade für die sozial Schwachen. Es ist zu befürchten, dass auf Grund der unsozialen Zulage, die Mieter mit niedrigen Einkommen aus den Innenstadtlagen vertrieben werden.

  8. Dass nach überhöhten Mieterhöhungen des Mietspiegel 2010, dass trotz massiver Proteste der Mieter und ausführlicher Diskussionen im Stadtparlament und in den Ortsbeiräten nun gerade dieser unsoziale Mietspiegel 2012 mit zusätzlich 3,8 % ohne weitere Differenzierung fortgeschrieben werden soll, ist ein politischer Skandal.Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 25.05.2012, B 234 Beratung im Ortsbeirat: 2