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Mietspiegel Frankfurt am Main 2014 Tabelle der ortsüblichen Vergleichsmieten für das Gebiet der Stadt Frankfurt am Main Stand: Juni 2014

Vorlagentyp: B

Inhalt

Bericht des Magistrats vom 12.09.2014, B 350

Betreff: Mietspiegel Frankfurt am Main 2014 Tabelle der ortsüblichen Vergleichsmieten für das Gebiet der Stadt Frankfurt am Main Stand: Juni 2014 Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 11.10.2012, § 2223 - B 234/12 - I. Der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main hat das Institut Wohnen und Umwelt (IWU), Rheinstraße 65, 64295 Darmstadt und das IFAK Institut, Georg-Ohm-Straße 1, 65232 Taunusstein mit der Erstellung einer Tabelle der ortsüblichen Vergleichsmieten (Mietspiegel) entsprechend den Anforderungen des § 558 d Abs. 2 Satz 3 BGB beauftragt. Der Entwurf des IWU wurde in der hierfür zuständigen Kommission, die sich aus Vertretern der Vereinigung der Haus-, Grund- und Wohnungseigentümer Frankfurt am Main e.V., der Vereinigung der Haus-, Grund- und Wohnungseigentümer Bergen-Enkheim und Umgebung e.V., des Verbandes der Südwestdeutschen Wohnungswirtschaft e.V., des DMB Mieterschutzvereins Frankfurt a.M. e.V., des DMB Mieterbunds Frankfurt e.V., der Mieterberatung Frankfurt e.V., des Vereins Mieter helfen Mietern Frankfurt e.V. und des Amtes für Wohnungswesen zusammensetzt, beraten. Dem Entwurf des Mietspiegels haben in der abschließenden Sitzung der Kommission vom 06.08.2014 die Vertreter der Mieterverbände mit Ausnahme des Vereins Mieter helfen Mietern (Enthaltung) sowie das Amt für Wohnungswesen zugestimmt. Ablehnend votierten die Vertreter der Vermieterverbände. Der als Anlage vorgelegte qualifizierte Mietspiegel 2014 läuft bis zum 31.05.2016. Die in diesem Mietspiegel ausgewiesenen Werte wurden anhand einer durch das IFAK Institut erhobenen repräsentativen Stichprobe mittels einer Regressionsanalyse ermittelt. Der Mietspiegel soll mithilfe der gesammelten Daten das Mietpreisniveau so wie es in Frankfurt ist abbilden. Er ist kein Instrument um Mieten politisch festzulegen und seine Erstellung erfolgt nach bundesgesetzlichen Vorgaben. Er verschafft eine Marktübersicht und macht das Mietpreisgefüge transparent. Er liefert Informationen, ob eine Mieterhöhung zulässig oder unzulässig ist. II. Die aus der Einwohnermeldedatei gezogene Master-Stichprobe enthielt ca. 369.000 Adressen, aus denen mehrere Teilmengen gebildet wurden. Die für den Mietspiegel zugrunde gelegte Teilmenge umfasste ca. 18.000 Adressen. Für die Erstellung des Mietspiegels konnten 3.354 Datensätze verwendet werden. Zusätzlich zur Mieterbefragung wurde eine schriftliche Vermieterbefragung durchgeführt. Diese Vermieterbefragung enthielt einen reduzierten Fragenkatalog bezüglich der Merkmale der Wohnung sowie Fragen zur energetischen Gebäudequalität. Die Mieten sind um 11,3 % gegenüber der durchschnittlichen Miete aus der letzten Marktuntersuchung für den Mietspiegel 2010 gestiegen. Wegen Änderungen der Mietpreisstrukturen am Markt sowie im Aufbau des Mietspiegels ist ein direkter Vergleich mit dem Vorgänger des jetzigen Mietspiegels nicht möglich. Änderungen haben sich insbesondere in folgenden Punkten ergeben: - Bei den innerstädtischen Wohnlagen ist eine stärkere Differenzierung gelungen. Die Wohnlagen nach der Einschätzung des Gutachterausschusses wurden beibehalten, hinzu kommt ein "Zentralitätszuschlag". Zu den innerstädtischen Lagen zählen jetzt auch das Bahnhofsviertel sowie Teile des Gutleutviertel und des Gallus. - Für die einfachen Wohnlagen konnte gegenüber der mittleren Wohnlage keine Preisdifferenz mehr festgestellt werden. Daher wurden die sehr einfachen / einfachen und mittleren Lagen in einer Wohnlage zusammengefasst. - Auch im System der Zu- und Abschläge haben sich Änderungen ergeben. So werden beispielsweise Merkmale einfacher und sehr einfacher Ausstattung zusammengefasst. Dies vor allem, da die Anzahl von Wohnungen mit Substandardmerkmalen abnimmt. - Die Datenlage reichte nicht aus, um alle Einfamilienhäuser einzubeziehen. Der neue Mietspiegel erfasst daher lediglich Reihenhäuser mit einer Wohnfläche bis zu 100 qm und einem Baujahr bis 1977. Leider ist es nicht gelungen, differenzierte energetische Modernisierungsmerkmale abzubilden. Aus den erhobenen Daten ergaben sich lediglich Preiseffekte für unterschiedliche Klassen von Wärmeschutzfenstern. Intensiv untersucht wurde ein möglicher Einfluss der Lärmbelastung auf die Miethöhe. Hier ergab sich kein nachweisbarer Preiseffekt - mit Ausnahme der Situation an besonders lärmbelasteten Straßen. Hier sind keine Lagezuschläge für die gehobene oder sehr gute Lage vorzunehmen, wohl aber für die zentrale Lage. Mit diesem Mietspiegel wird den Mietern, Vermietern und den Gerichten auch weiterhin das geeignete Instrument zur Feststellung der ortsüblichen Vergleichsmiete an die Hand ge geben. Anlage Mietspiegel_2014 (ca. 8 MB)Nebenvorlage: Antrag vom 12.11.2014, NR 1052

Beratungsverlauf 27 Sitzungen

Sitzung 21
KAV
TO II, TOP 114
Angenommen
Die Vorlage B 350 dient zur Kenntnis.
Sitzung 37
OBR 2
TO I, TOP 29
Zurückgestellt / Beraten
a) Die Vorlage B 350 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 35
OBR 10
TO I, TOP 26
Zurückgestellt / Beraten
a) Die Vorlage B 350 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 34
OBR 11
TO II, TOP 4
Angenommen
Die Vorlage B 350 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne FDP
Ablehnung:
Linke
Sitzung 34
OBR 4
TO II, TOP 5
Zurückgestellt / Beraten
a) Die Vorlage B 350 wird wegen Beratungsbedarfs bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 37
OBR 7
TO I, TOP 11
Angenommen
Die Vorlage B 350 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
CDU SPD Farbechte Grüne Freie Wähler REP
Ablehnung:
FDP
Sitzung 34
OBR 13
TO I, TOP 10
Angenommen
Die Vorlage B 350 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 34
OBR 6
TO I, TOP 36
Angenommen
Die Vorlage B 350 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 35
OBR 1
TO I, TOP 46
Angenommen
Die Vorlage B 350 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
CDU SPD Freie Wähler FDP
Ablehnung:
Linke
Sitzung 34
OBR 8
TO I, TOP 24
Angenommen
Die Vorlage B 350 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
CDU FDP
Ablehnung:
Grüne
Sitzung 35
OBR 3
TO II, TOP 16
Zurückgestellt / Beraten
Die Vorlage B 350 wird auf Wunsch der GRÜNEN bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 34
OBR 9
TO II, TOP 10
Zurückgestellt / Beraten
a) Die Vorlage B 350 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 34
OBR 5
TO I, TOP 48
Angenommen
Die Vorlage B 350 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
CDU Grüne FDP
Ablehnung:
SPD
Enthaltung:
FAG
Sitzung 34
OBR 12
TO I, TOP 21
Angenommen
Die Vorlage B 350 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 37
OBR 15
TO I, TOP 12
Angenommen
Die Vorlage B 350 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
CDU Grüne SPD Freie Wähler Npd Und Fraktionslos
Ablehnung:
FDP
Sitzung 34
OBR 14
TO I, TOP 19
Angenommen
Die Vorlage B 350 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 38
OBR 2
TO I, TOP 12
Angenommen
Die Vorlage B 350 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Grüne CDU FDP
Ablehnung:
SPD Linke Freie Wähler
Sitzung 35
OBR 4
TO I, TOP 8
Angenommen
Die Vorlage B 350 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Grüne CDU FDP
Ablehnung:
SPD Linke
Sitzung 36
OBR 10
TO I, TOP 14
Angenommen
Die Vorlage B 350 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
CDU Grüne SPD FDP
Ablehnung:
Linke
Sitzung 34
OBR 16
TO I, TOP 21
Angenommen
Die Vorlage B 350 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 35
OBR 9
TO I, TOP 7
Angenommen
Die Vorlage B 350 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
CDU Grüne SPD Fdp Und Fraktionslos
Ablehnung:
Linke Freie Wähler
Sitzung 34
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
TO I, TOP 22
Angenommen
Die Vorlage B 350 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
CDU Grüne FDP
Ablehnung:
SPD Linke Freie Wähler Römer Piraten
Sitzung 36
OBR 3
TO I, TOP 49
Zurückgestellt / Beraten
Die Vorlage B 350 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 34
Ausschusses für Soziales und Gesundheit
TO I, TOP 12
Angenommen
1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Soziales und Gesundheit die Beratung der Vorlage B 350 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Soziales und Gesundheit die Beratung der Vorlage NR 1052 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.
Zustimmung:
CDU Grüne SPD Linke FDP Freie Wähler Römer
Sitzung 35
Haupt- und Finanzausschusses
TO I, TOP 29
Abgelehnt
1. Die Vorlage B 350 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage NR 1052 wird abgelehnt.
Zustimmung:
CDU Grüne FDP Freie Wähler Römer
Ablehnung:
SPD Linke ÖkoLinX-ARL
Sitzung 36
Stadtverordnetenversammlung
TO I, TOP 10
Abgelehnt
1. Die Vorlage B 350 dient zur Kenntnis. 2. a) Die Vorlage NR 1052 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Pawlik, Dr. Kößler, Tafel-Stein, Siefert und Dr. Gärtner sowie von Bürgermeister Cunitz dienen zur Kenntnis.
Zustimmung:
CDU Grüne FDP Freie Wähler Römer
Ablehnung:
SPD Linke ÖkoLinX-ARL REP
Sitzung 37
OBR 3
TO I, TOP 48
Angenommen
Die Vorlage B 350 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Grüne FDP Freie Wähler
Ablehnung:
SPD Linke ÖkoLinX-ARL
Enthaltung:
CDU