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Mietspiegel 2012

Vorlagentyp: OF LINKE

Begründung

- Der Magistratsbericht B 234, Mietspiegel 2012, vom 25.05.2012 wird zurückgewiesen. - Der Mietspiegel wird zukünftig als Magistratsvorlage und damit als städtische Satzung durch das Parlament beschlossen. (Stadtparlament und Ortsbeiräte haben somit die Möglichkeit - wie bei allen städtischen Satzungen - noch Veränderungen zu veranlassen.) - Die unsozialen Innenstadtzulagen 1 und 2 werden gestrichen. - Die Fortschreibung des Mietspiegels 2012 mit 3,8 Prozent zusätzlicher Mieterhöhung wird unterlassen. Begründung: Der Mietspiegel wird durch die Mietspiegel-Kommission in geheimer Sitzung beschlossen. Er wird nach Beschlussfassung durch die Mietspiegel-Kommission dem Stadtparlament und den Ortsbeiräten als sogenannter Magistratsbericht zu Kenntnis gegeben. Das bedeutet im parlamentarischen Verfahren, dass das Stadtparlament und die Ortsbeiräte keine Möglichkeit haben die Inhalte - auch bei schwerwiegenden Fehlern - zu verändern. In Zeiten erhöhter Bürgerbeteiligung und offener demokratischer Information und Diskussion über wichtige Beschlüsse ist es ein Unding, dass eine städtische Satzung mit Auswirkungen auf zigtausende Mieter in Frankfurt ohne wirkliche demokratische Kontrolle durch Stadtparlament und Ortsbeiräte beschlossen wird. Dies hat fatale Folgen, insbesondere da der Mietspiegel für rund 37.000 Haushalte, die ALG 2 beziehen, von Bedeutung ist. Da die Stadt Frankfurt im Rahmen der ALG 2 Leistungen die Unterkunftskosten bezahlen muss, hat jede Erhöhung der Mieten durch den Mietspiegel entsprechende negative Auswirkungen auf den städtischen Haushalt. Dass nach überhöhten Mieterhöhungen auf Grundlage des Mietspiegels 2010 - trotz massiver Proteste der Mieter - nun gerade dieser unsoziale Mietspiegel 2012 mit zusätzlich 3,8 % ohne weitere Differenzierung fortgeschrieben werden soll, ist ein politischer Skandal.

Inhalt

Antrag vom 06.08.2012, OF 185/7

Betreff: Mietspiegel 2012 - Der Magistratsbericht B 234, Mietspiegel 2012, vom 25.05.2012 wird zurückgewiesen. - Der Mietspiegel wird zukünftig als Magistratsvorlage und damit als städtische Satzung durch das Parlament beschlossen. (Stadtparlament und Ortsbeiräte haben somit die Möglichkeit - wie bei allen städtischen Satzungen - noch Veränderungen zu veranlassen.) - Die unsozialen Innenstadtzulagen 1 und 2 werden gestrichen. - Die Fortschreibung des Mietspiegels 2012 mit 3,8 Prozent zusätzlicher Mieterhöhung wird unterlassen. Begründung: Der Mietspiegel wird durch die Mietspiegel-Kommission in geheimer Sitzung beschlossen. Er wird nach Beschlussfassung durch die Mietspiegel-Kommission dem Stadtparlament und den Ortsbeiräten als sogenannter Magistratsbericht zu Kenntnis gegeben. Das bedeutet im parlamentarischen Verfahren, dass das Stadtparlament und die Ortsbeiräte keine Möglichkeit haben die Inhalte - auch bei schwerwiegenden Fehlern - zu verändern. In Zeiten erhöhter Bürgerbeteiligung und offener demokratischer Information und Diskussion über wichtige Beschlüsse ist es ein Unding, dass eine städtische Satzung mit Auswirkungen auf zigtausende Mieter in Frankfurt ohne wirkliche demokratische Kontrolle durch Stadtparlament und Ortsbeiräte beschlossen wird. Dies hat fatale Folgen, insbesondere da der Mietspiegel für rund 37.000 Haushalte, die ALG 2 beziehen, von Bedeutung ist. Da die Stadt Frankfurt im Rahmen der ALG 2 Leistungen die Unterkunftskosten bezahlen muss, hat jede Erhöhung der Mieten durch den Mietspiegel entsprechende negative Auswirkungen auf den städtischen Haushalt. Dass nach überhöhten Mieterhöhungen auf Grundlage des Mietspiegels 2010 - trotz massiver Proteste der Mieter - nun gerade dieser unsoziale Mietspiegel 2012 mit zusätzlich 3,8 % ohne weitere Differenzierung fortgeschrieben werden soll, ist ein politischer Skandal.Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 25.05.2012, B 234 Beratung im Ortsbeirat: 7