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Mietspiegel Frankfurt am Main 2010 Tabelle der ortsüblichen Vergleichsmieten für das Gebiet der Stadt Frankfurt am Main Stand: Juni 2010 Energieeffizienz im Mietspiegel

Vorlagentyp: B

Inhalt

Bericht des Magistrats vom 26.04.2011, B 204

Betreff: Mietspiegel Frankfurt am Main 2010 Tabelle der ortsüblichen Vergleichsmieten für das Gebiet der Stadt Frankfurt am Main Stand: Juni 2010 Energieeffizienz im Mietspiegel Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 10.09.2009, § 6644 - E 95 GRÜNE, l. B 135/11 - Der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main hat die InWIS Forschung & Beratung GmbH, Springorumallee 5, 44795 Bochum, mit der Erstellung einer Tabelle der ortsüblichen Vergleichsmieten (Mietspiegel) entsprechend den Anforderungen des § 558 d Abs. 2 Satz 3 BGB beauftragt. Der Entwurf des InWIS Instituts wurde in der hierfür zuständigen Kommission, die sich aus Vertretern der Vereinigung der Haus-, Grund- und Wohnungseigentümer Frankfurt am Main e.V., der Vereinigung der Haus-, Grund- und Wohnungseigentümer Bergen-Enkheim und Umgebung e.V., des Verbandes der Südwestdeutschen Wohnungswirtschaft e.V., des DMB Mieterschutzvereins Frankfurt a.M. e.V., des Mieterbunds Frankfurt e.V., der Mieterberatung Frankfurt e.V., des Vereins Mieter helfen Mietern Frankfurt e.V. und des Amtes für Wohnungswesen zusammensetzt, beraten. Die Kommission hat in ihrer abschließenden Sitzung vom 24.03.2011 dem Entwurf des Mietspiegels mehrheitlich zugestimmt. Ablehnend votierten einer der Vertreter des Verbandes der Südwestdeutschen Wohnungswirtschaft und der Verein Mieter helfen Mietern. Der DMB Mieterschutzverein Frankfurt und die Mieterberatung Frankfurt enthielten sich der Stimme. Der in der Anlage vorgelegte qualifizierte Mietspiegel 2010 läuft bis zum 31.05.2012. Die in diesem Mietspiegel ausgewiesenen Werte wurden anhand einer durch die Foerster & Thelen Marktforschung Feldservice GmbH, Stühmeyerstr. 16, 44787 Bochum, erhobenen repräsentativen Stichprobe mittels einer Regressionsanalyse ermittelt. II. Die aus der Einwohnermeldedatei gezogene Bruttostichprobe enthielt ca. 81.000 Adressen, aus denen mehrere Teilmengen gebildet wurden. Die für den Mietspiegel zugrunde gelegte Teilmenge umfasste 18.000 Adressen. Hiervon konnten 3.239 Datensätze unmittelbar für die Erstellung des Mietspiegels verwendet werden. Zusätzlich zur Mieterbefragung wurde eine Vermieterbefragung durchgeführt. Diese Vermieterbefragung enthielt einen reduzierten Fragenkatalog bezüglich der Merkmale der Wohnung sowie Fragen zur energetischen Gebäudequalität. Die Auswertung der Wohnungsmerkmale ergab keine strukturellen Unterschiede zwischen den Vermieter- und Mieterangaben. Die Mieten sind um 4,4 % gegenüber der durchschnittlichen Miete aus der letzten Marktuntersuchung für den Mietspiegel 2008 gestiegen. Wegen Änderungen der Mietpreisstrukturen am Markt sowie im Aufbau des Mietspiegels ist ein direkter Vergleich mit dem Vorgänger des jetzigen Mietspiegels nicht möglich. Änderungen haben sich insbesondere in folgenden Punkten ergeben: - Der neue Mietspiegel differenziert stärker nach Baualtersklassen. Statt bisher nach vier unterscheidet der neue Mietspiegel nach sechs Baualtersklassen. - Zu den bisherigen Wohnlagen kommen zwei unterschiedliche neue Innenstadtlagen hinzu. Die ausgewerteten Daten haben gezeigt, dass die Mieten in bestimmten innerstädtischen Bereichen ein deutlich höheres Niveau als in den Randlagen aufweisen. - Auch im System der Zu- und Abschläge haben sich Änderungen ergeben. - Der neue Mietspiegel erfasst auch wieder die Mieten von Einfamilienhäusern. Zu den energetischen Modernisierungsmerkmalen: Die energetischen und sonstigen Modernisierungsmerkmale stützen sich auf die Vermieterbefragung. Lediglich für die Merkmale Fenstererneuerung/-modernisierung und Austausch des Heizungskessels konnte statistisch ein Einfluss auf die Höhe der Miete bestimmt werden. Diese Maßnahmen werden in der Praxis oft mit einer Dämmung der Gebäudehülle kombiniert. Auch bei Wohnungen im Datensatz waren Fenstererneuerung/Austausch des Heizungskessels in mehr als der Hälfte der Fälle zusammen mit einer Außenwanddämmung und einer Dämmung der obersten Geschossdecke bzw. des Daches vertreten. In mehr als 30 Prozent dieser Fälle wurde auch die Kellerdecke gedämmt. Für Dämmmaßnahmen, die einzeln oder in unterschiedlichen Kombinationen vorgenommen wurden, konnten eigenständige Zuschläge nicht ermittelt werden. Der Magistrat ist damit seiner Berichtspflicht zu dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 26.02.2009, § 5502 zur E 95 vom 21.01.2009, B 135/11, - Energieeffizienz im Mietspiegel - nachgekommen. Mit diesem Mietspiegel wird den Mietern, Vermietern und den Gerichten auch weiterhin das geeignete Instrument zur Feststellung der ortsüblichen Vergleichsmiete an die Hand gegeben. Anlage _Mietspiegel (ca. 8,8 MB)Nebenvorlage: Antrag vom 14.09.2011, NR 92 Antrag vom 05.08.2011, OF 54/5

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