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Fortschreibung von Ungerechtigkeit! Der Mietspiegel 2012 ist nicht akzeptabel!

Vorlagentyp: NR LINKE

Begründung

Ungerechtigkeit! Der Mietspiegel 2012 ist nicht akzeptabel! Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistratsbericht B 234, Mietspiegel 2012, vom 25.05.2012 wird zurückgewiesen. Begründung: Der Mietspiegel 2012, der eine Mietsteigerung von 3,8 % auf der Grundlage des stark kritisierten Mietspiegels 2010 vorsieht, wurde in der Mietspiegelkommission von allen Interessenvertretern der Mieter abgelehnt, sodass der Magistrat einseitig, wie es nach BGB möglich ist, den Mietspiegel in Kraft gesetzt hat. Dass nun nach der Mieterhöhungs-Welle, die durch den Mietspiegel 2010 ausgelöst wurde, trotz massiver Proteste der Öffentlichkeit nun gerade dieser unsoziale Mietspiegel für 2012 mit zusätzlich 3,8 % weiteren Mieterhöhungen ohne weitere Differenzierung fortgeschrieben worden ist, ist ein politischer Skandal. Insbesondere die neu eingeführten Innenstadtzulagen 1 und 2 weisen keine Differenzierung der Wohnlage aus. Man bezahlt in einer verkehrsreichen Wohnlage mit Mietskasernen der 50er Jahre, wie der Schlossstraße, dieselben Zulagen wie in der verkehrsberuhigten Villenlage mit Parkanlage im oberen Teil der Zeppelin-Allee. Hier kann von einer Wohnlage mit gleichen Bedingungen objektiv nicht die Rede sein. Außerdem ist eine Zulage, die für alle Grundmieten gleich hoch ist, völlig unsozial. Gerade die Mieter mit günstigen Grundmieten, wie in den ehemaligen Sozialwohnungen der 50er Jahre, werden durch die hohe Innenstadtzulage 1 und 2 prozentual stärker betroffen als Mieter mit einer hohen Grundmiete pro Quadratmeter. Das bedeutet eine unverhältnismäßig starke prozentuale Mieterhöhung gerade für die Mieter mit niedrigeren Einkommen und Rentnern. Es ist zu befürchten, dass auf Grund dieser unsozialen Zulage diese weniger finanzstarken Mieter endgültig aus den Innenstadtlagen vertrieben werden. Die Problematik einer Ghettoisierung in den unattraktiveren Wohnvierteln wird damit ebenso billigend in Kauf genommen, wie die daraus zukünftig entstehenden Kosten für die Gesellschaft. Ganz abgesehen von dem menschlichen Leid, was damit einhergeht, das gewohnte Umfeld verlassen zu müssen.

Inhalt

Antrag vom 06.08.2012, NR 346

Betreff: Fortschreibung von Ungerechtigkeit! Der Mietspiegel 2012 ist nicht akzeptabel! Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistratsbericht B 234, Mietspiegel 2012, vom 25.05.2012 wird zurückgewiesen. Begründung: Der Mietspiegel 2012, der eine Mietsteigerung von 3,8 % auf der Grundlage des stark kritisierten Mietspiegels 2010 vorsieht, wurde in der Mietspiegelkommission von allen Interessenvertretern der Mieter abgelehnt, sodass der Magistrat einseitig, wie es nach BGB möglich ist, den Mietspiegel in Kraft gesetzt hat. Dass nun nach der Mieterhöhungs-Welle, die durch den Mietspiegel 2010 ausgelöst wurde, trotz massiver Proteste der Öffentlichkeit nun gerade dieser unsoziale Mietspiegel für 2012 mit zusätzlich 3,8 % weiteren Mieterhöhungen ohne weitere Differenzierung fortgeschrieben worden ist, ist ein politischer Skandal. Insbesondere die neu eingeführten Innenstadtzulagen 1 und 2 weisen keine Differenzierung der Wohnlage aus. Man bezahlt in einer verkehrsreichen Wohnlage mit Mietskasernen der 50er Jahre, wie der Schlossstraße, dieselben Zulagen wie in der verkehrsberuhigten Villenlage mit Parkanlage im oberen Teil der Zeppelin-Allee. Hier kann von einer Wohnlage mit gleichen Bedingungen objektiv nicht die Rede sein. Außerdem ist eine Zulage, die für alle Grundmieten gleich hoch ist, völlig unsozial. Gerade die Mieter mit günstigen Grundmieten, wie in den ehemaligen Sozialwohnungen der 50er Jahre, werden durch die hohe Innenstadtzulage 1 und 2 prozentual stärker betroffen als Mieter mit einer hohen Grundmiete pro Quadratmeter. Das bedeutet eine unverhältnismäßig starke prozentuale Mieterhöhung gerade für die Mieter mit niedrigeren Einkommen und Rentnern. Es ist zu befürchten, dass auf Grund dieser unsozialen Zulage diese weniger finanzstarken Mieter endgültig aus den Innenstadtlagen vertrieben werden. Die Problematik einer Ghettoisierung in den unattraktiveren Wohnvierteln wird damit ebenso billigend in Kauf genommen, wie die daraus zukünftig entstehenden Kosten für die Gesellschaft. Ganz abgesehen von dem menschlichen Leid, was damit einhergeht, das gewohnte Umfeld verlassen zu müssen.Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 25.05.2012, B 234 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Soziales und Gesundheit Versandpaket: 08.08.2012

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