Änderung des Bebauungsplans Nr. 803 Riedberg im Bereich Graf-von-Stauffenberg-Allee
Begründung
Riedberg im Bereich Graf-von-Stauffenberg-Allee Bedingt durch den Verzicht der Universität auf Bauflächen im Randbereich des Riedbergs, zwischen der Graf-von-Stauffenberg-Allee und der Autobahn A 5, wird vom Magistrat eine Umplanung dieses Bereichs angestrebt und geprüft, ob die vorgesehenen Gewerbeflächen und Sondergebietsflächen Uni für eine Wohnbebauung umgezont werden können. Im bisherigen Bebauungsplanentwurf Nr. 803 Ä ist zwischen der Allee und der A 5 ein Baukörperriegel einer dreigeschossigen Gewerbebebauung und ein Sondergebiet Universität ausgewiesen. Die Baugrenze dieser Bauflächen hält einen Abstand von 80 m zum Lärmschutzwall und einen Abstand von 35 m zur Starkstromleitung ein. Nach Angaben des Straßen- und Verkehrsmanagements Hessen Mobil, werden derzeit im Siedlungsbereich Riedberg entlang der A 5 die Lärmgrenzwerte sowohl am Tag und in der Nacht trotz Lärmschutzwall deutlich überschritten. Es besteht anscheinend auch zukünftig keine Möglichkeit, mit vertretbarem Aufwand eine Überschreitung der Lärmschutzgrenzwerte auszuschließen. Vor diesem Hintergrund möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert:
- Bei einer Änderung des Bebauungsplans Nr. 803 Ä die Flächen der Wohnbebauung wie bisher ausgewiesen, an der Südostseite der Graf-von-Stauffenberg-Allee enden zu lassen und nicht auf die Nordwestseite der Graf-von-Stauffenberg-Allee auszudehnen.
- Die Wohnbebauung im Bereich Riedberg, wie bisher ausgewiesen, auch zukünftig durch einen Bebauungsriegel aus nicht wohnlich genutzten und das Wohnen nicht wesentlich störenden Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäuden zur Autobahn A 5 abzuschirmen.
- Keine weiteren Einschränkungen des Lärmschutzes hinzunehmen und bei der Länderverwaltung Hessen Mobil weitere Lärmschutzmaßnahmen im Zuge der Verbreiterung der Autobahn A 5 einzufordern.
- Abschließend wird der Magistrat gebeten, über den aktuellen Planungsstand und die angestrebten Veränderungen der Bebauungsplanung zu berichten.