Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge in den kommenden Haushaltsberatungen einer möglichen Schließung des Sozialrathauses Am Bügel widersprechen und seine Existenz sicherstellen. Begründung: Das Sozialrathaus am Bügel wurde Anfang der 1990er Jahre (u.a. auf Mitwirkung des OBR 15) gegründet. Damals wie heute bestand/besteht im Einzugsbereich des Sozialrathauses der dringende Bedarf, soziale Dienste und Beratung vor Ort anzubieten. Besonders (aber nicht nur) im Wohngebiet Am Bügel konnte auf Grund der Wohnortnähe eine gute und sozial stabilisierende Arbeit geleistet werden. Gerade die Schächeren in unserer Gesellschaft sind auf schnelle Kontakte durch kurze Wege angewiesen. Dies darf durch längere, zeitaufwändigere und auch kostenungünstigere Wege aus den verschiedenen Stadtteilen in die Innenstadt nicht gefährdet werden. Die "hohen" Kosten des Sozialrathauses Am Bügel ergeben sich hauptsächlich aus dem ungünstigen Mietvertrag des Gebäudes mt der SAALBAU GmbH. Die Miete wird - salopp gesagt - von der einen Frankfurter Tasche in die andere gesteckt (was sich leider haushaltstechnisch schlecht darstellt). Fehlen aber die Mieteinnahmen, muss gegebenenfalls an anderer Stelle nachjustiert werden. Auch eine Neuverhandlung anstelle einer Kündigung wäre möglich.
Inhalt
S A C H S T A N D :
Antrag vom 18.03.2013,
OF 163/15 Betreff: Keine Schließung des Sozialrathauses Am Bügel
Der Ortsbeirat möge
beschließen: Die
Stadtverordnetenversammlung möge in den kommenden Haushaltsberatungen einer
möglichen Schließung des Sozialrathauses Am Bügel widersprechen und seine
Existenz sicherstellen. Begründung: Das Sozialrathaus am Bügel wurde Anfang der 1990er
Jahre (u.a. auf Mitwirkung des OBR 15) gegründet. Damals wie heute
bestand/besteht im Einzugsbereich des Sozialrathauses der dringende Bedarf,
soziale Dienste und Beratung vor Ort anzubieten. Besonders (aber nicht nur) im Wohngebiet Am Bügel
konnte auf Grund der Wohnortnähe eine gute und sozial stabilisierende Arbeit
geleistet werden. Gerade die Schächeren in unserer Gesellschaft sind auf
schnelle Kontakte durch kurze Wege angewiesen. Dies darf durch längere,
zeitaufwändigere und auch kostenungünstigere Wege aus den verschiedenen
Stadtteilen in die Innenstadt nicht gefährdet werden. Die "hohen" Kosten des Sozialrathauses Am Bügel
ergeben sich hauptsächlich aus dem ungünstigen Mietvertrag des Gebäudes mt der
SAALBAU GmbH. Die Miete wird - salopp gesagt - von der einen Frankfurter Tasche
in die andere gesteckt (was sich leider haushaltstechnisch schlecht darstellt).
Fehlen aber die Mieteinnahmen, muss gegebenenfalls an anderer Stelle
nachjustiert werden. Auch eine Neuverhandlung anstelle einer Kündigung wäre
möglich. Antragsteller:
GRÜNE
Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 08.03.2013, M 44 Beratung
im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR
15 am 20.03.2013, TO I, TOP 5 Beschluss: Anregung OA 353 2013
Anregung OA 354 2013
1.
Die Vorlage M 44 wird unter Hinweis auf OA 353 und OA 354
abgelehnt. 2. Der Vorlage NR 553 wird zugestimmt.
3.
Die Vorlage OF 162/15 wird in der folgenden geänderten
Fassung beschlossen: "Abendtarif im Freibad
Nieder-Eschbach Die Stadtverordnetenversammlung möge
beschließen: Einer Erhöhung des Abendtarifes um 50 Prozent
zumindest für das Freibad Nieder-Eschbach im Rahmen des Haushaltes 2013 wird
widersprochen. Der Magistrat wird aufgefordert, den Tarif in der bisherigen
Höhe beizubehalten. Begründung: Gemäß Anlage 5 (Begründung
für die Anpassung der Eintrittspreise und Nutzungsentgelte der BäderBetriebe
Frankfurt GmbH) sind die Erhöhungen moderat ausgefallen. Jedoch muss
konstatiert werden, dass dies bereits auf einem sehr hohen Niveau erfolgt.
Lediglich der Abendtarif bildet eine Ausnahme. Seine Anpassung fällt mit 50
Prozent erheblich aus. Der Abendtarif wurde vor einigen Jahren
eingeführt, um potenziellen Nutzern, die tagsüber keine Zeit oder Gelegenheit
haben, die Schwimmbadnutzung zu einem der Kürze der noch zur Verfügung
stehenden Öffnungszeit angemessenen Eintrittspreis zu ermöglichen. Der
durchschnittliche Aufenthalt der Badegäste beträgt hier circa eine bis
eineinhalb Stunden." 4. Die Vorlage OF
163/15 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen:
"Keine Schließung des Sozialrathauses Am Bügel Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Einer möglichen
Schließung des Sozialrathauses Am Bügel im Rahmen des Haushaltes 2013 wird
widersprochen. Der Magistrat wird aufgefordert, die Existenz des
Sozialrathauses Am Bügel sicherzustellen. Begründung: Gemäß
Anlage 3 (Festlegung der Haushaltskommission) gibt es Pläne, Sozialrathäuser
zusammenzulegen. Das Sozialrathaus Am Bügel wurde Anfang der Neunzigerjahre
(u. a. unter Mitwirkung des Ortsbeirates 15) gegründet. Damals wie heute
besteht im Einzugsbereich des Sozialrathauses der dringende Bedarf, soziale
Dienste und Beratung vor Ort anzubieten. Besonders im Wohngebiet
Am Bügel konnte aufgrund der örtlichen Nähe eine gute und sozial
stabilisierende Arbeit geleistet werden. Gerade die Schwächeren in unserer
Gesellschaft sind auf schnelle Kontakte durch kurze Wege angewiesen. Dies
darf durch längere, zeitaufwendigere und auch kostenungünstigere Wege aus den
verschiedenen Stadtteilen in die Innenstadt nicht gefährdet werden.
Die hohen Kosten des Sozialrathauses Am Bügel ergeben sich hauptsächlich aus
dem ungünstigen Mietvertrag mit der SAALBAU GmbH. Die Miete wird von der
einen Frankfurter Tasche in die andere gesteckt (was sich leider
haushaltstechnisch schlecht darstellt). Fehlen aber die Mieteinnahmen, muss
gegebenenfalls an anderer Stelle nachjustiert werden. Auch eine
Neuverhandlung anstelle einer Kündigung wäre möglich."
Abstimmung:
zu 1. 1 CDU, 1 SPD,
FREIE WÄHLER, FDP und NPD gegen GRÜNE (= Annahme) bei Enthaltung 3 CDU und 1
SPD zu 2. 2 CDU, GRÜNE,
SPD, FREIE WÄHLER und NPD gegen 2 CDU und FPD (= Ablehnung)
zu 3.
CDU, GRÜNE, SPD, FREIE WÄHLER und NPD gegen FPD (=
Ablehnung) zu 4. Einstimmige
Annahme