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Bahnhof Frankfurt-Höchst

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2007, ST 386 Betreff: Bahnhof Frankfurt-Höchst Zu 1. Die Planungen der DB AG zum mobilitätsgerechten Ausbau des Bahnhofs Höchst liegen dem Magistrat vor. Die Koordinierungsgruppe Verkehr hat der Planung zugestimmt. Zu 2. Wegen des Mischbetriebs auf den Bahnsteigen (S-Bahnen und Regionalverkehr) ist eine Anhebung der Bahnsteige zum ebenerdigen Einstieg (96 cm) nicht möglich. Zu 3. Nach den Plänen der DB AG erhalten alle Bahnsteige Aufzüge. Zu 4. Die Abgrenzung des Bahnsteigs zur Bruno Asch-Anlage wird an geeigneter Stelle aus Sicherheitsgründen in Abstimmung mit der DB AG hergestellt. Zu 5. Hinsichtlich des Bahnhofsvorplatzes gibt es bereits ein Konzept, das im Rahmen der Erarbeitung des Vorentwurfs auf die aktuellen Rahmenbedingungen angepasst werden muss. Dieser Vorentwurf wird zu gegebener Zeit mit dem Ortsbeirat abgestimmt. Zu 6. Die DB - Abteilung hat mitgeteilt, dass zur Zeit durch einen potentiellen Investor sowie der DB Station & Service und unter Beteiligung der Stadt Frankfurt das Empfangsgebäude und die umliegenden Grundstücksflächen entwickelt werden. Ziel ist es, eine gesamte Aufwertung des Empfangsgebäudes mit Neuansiedlung von Vermarktungsflächen sowie der das Empfangsgebäude unfassenden Flächen zu erzielen. Zu 7. Da es sich bei dem Bahngelände um ein "privates Firmengelände" handelt, kann der Außendienst des Ordnungsamtes hier keine Kontrollmaßnahmen durchführen. Der Bahnhof selbst wird im Rahmen des routinemäßigen Dienstes durch die Bundespolizei bestreift. Dabei kann es auch vorkommen, dass der Bahnhof nur alle zwei oder drei Tage bestreift wird. Bei besonderen Ereignissen (Straftaten, Ermittlungen, Fahndung) erfolgt dies anlassbedingt auch in kürzeren Abständen. Ein verstärktes Aufkommen an Straftaten vermag die Bundespolizei für den Bahnhof Höchst nicht festzustellen. Dabei wurde jedoch angemerkt, dass Drogendelikte nicht in den Aufgabenbereich der Bundespolizei, sondern der Landespolizei fallen und hierüber der Bundespolizei auch keine gesicherten Zahlen vorliegen. Nach Angaben des Polizeipräsidiums Frankfurt am Main, K 64 (zuständig für Drogendelikte) ist ein verstärkter Handel mit Drogen am Höchster Bahnhof nicht zu beobachten. Die letzten verdeckten Ermittlungen (in Zivil) wurden im November 2006 durchgeführt. Der Bahnhof Höchst wird im Rahmen der allgemeinen Kontrollen aber weiterhin überwacht. Die Ausweitung der Kontrollen durch K 64 ist nicht angedacht. Das 17. Polizeirevier bestätigte die Auffassung, dass der Handel mit Drogen nicht zugenommen hat. Auch ein markanter Anstieg von weiteren Straftaten sei im Bereich des Bahnhofes Höchst nicht feststellbar. Der Bahnhof Höchst ist einer der Schwerpunkte in der täglichen Polizeiarbeit des 17. Polizeireviers und wird regelmäßig bestreift. Eine Ausweitung der Kontrollen ist aus personellen Gründen nicht möglich. Sowohl die Bundespolizei, als auch K 64 und das 17. Polizeirevier vertreten die Ansicht, dass eine verstärkte Bestreifung dieses Bereiches derzeit nicht erforderlich erscheint. Dazu gebe es keinen Anlass. Zu 8. Die Installation einer Videoüberwachungsanlage durch die DB - Abteilung Infrastruktur bzw. Konzernsicherheit ist nicht angedacht. Es existieren hierfür auch keine entsprechenden konkreten Pläne für die Zukunft. Von der VGF wurde bestätigt, dass von deren Seite ebenfalls keine Planungen zur Installation einer Videoüberwachungsanlage im Bereich des Bahnhofes Höchst existieren. Hier erfolgen derzeit Planungen, die unterirdischen Bahnhöfe bzw. Haltestellen zuerst mit einer Videoüberwachungsanlage auszustatten. Selbst diese Planungen befinden sich aber teilweise erst in einem konzeptionellen Stadium. Zu 9. Einen Zeitplan für die Umbau- und Renovierungsarbeiten hat die DB AG bisher noch nicht genannt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.11.2006, OM 666 Antrag vom 28.01.2016, OF 1595/6 Auskunftsersuchen vom 16.02.2016, V 1579