Bahnhof Frankfurt-Höchst
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2007, ST
386
Betreff: Bahnhof
Frankfurt-Höchst Zu 1. Die Planungen der DB AG zum mobilitätsgerechten
Ausbau des Bahnhofs Höchst liegen dem Magistrat vor. Die Koordinierungsgruppe
Verkehr hat der Planung zugestimmt. Zu 2. Wegen des Mischbetriebs auf den Bahnsteigen
(S-Bahnen und Regionalverkehr) ist eine Anhebung der Bahnsteige zum ebenerdigen
Einstieg (96 cm) nicht möglich. Zu 3. Nach den Plänen der DB AG erhalten alle Bahnsteige
Aufzüge. Zu 4. Die Abgrenzung des Bahnsteigs zur Bruno Asch-Anlage
wird an geeigneter Stelle aus Sicherheitsgründen in Abstimmung mit der DB AG
hergestellt. Zu 5. Hinsichtlich des Bahnhofsvorplatzes gibt es bereits
ein Konzept, das im Rahmen der Erarbeitung des Vorentwurfs auf die aktuellen
Rahmenbedingungen angepasst werden muss. Dieser Vorentwurf wird zu gegebener
Zeit mit dem Ortsbeirat abgestimmt. Zu 6. Die DB - Abteilung hat mitgeteilt, dass zur Zeit
durch einen potentiellen Investor sowie der DB Station & Service und unter
Beteiligung der Stadt Frankfurt das Empfangsgebäude und die umliegenden
Grundstücksflächen entwickelt werden. Ziel ist es, eine gesamte Aufwertung des
Empfangsgebäudes mit Neuansiedlung von Vermarktungsflächen sowie der das
Empfangsgebäude unfassenden Flächen zu erzielen. Zu 7. Da es sich bei dem Bahngelände um ein "privates
Firmengelände" handelt, kann der Außendienst des Ordnungsamtes hier keine
Kontrollmaßnahmen durchführen. Der Bahnhof selbst wird im Rahmen des
routinemäßigen Dienstes durch die Bundespolizei bestreift. Dabei kann es auch
vorkommen, dass der Bahnhof nur alle zwei oder drei Tage bestreift wird. Bei
besonderen Ereignissen (Straftaten, Ermittlungen, Fahndung) erfolgt dies
anlassbedingt auch in kürzeren Abständen. Ein verstärktes Aufkommen an
Straftaten vermag die Bundespolizei für den Bahnhof Höchst nicht festzustellen.
Dabei wurde jedoch angemerkt, dass Drogendelikte nicht in den Aufgabenbereich
der Bundespolizei, sondern der Landespolizei fallen und hierüber der
Bundespolizei auch keine gesicherten Zahlen vorliegen. Nach Angaben des Polizeipräsidiums Frankfurt am
Main, K 64 (zuständig für Drogendelikte) ist ein verstärkter Handel mit Drogen
am Höchster Bahnhof nicht zu beobachten. Die letzten verdeckten Ermittlungen
(in Zivil) wurden im November 2006 durchgeführt. Der Bahnhof Höchst wird im
Rahmen der allgemeinen Kontrollen aber weiterhin überwacht. Die Ausweitung der
Kontrollen durch K 64 ist nicht angedacht. Das 17. Polizeirevier bestätigte die Auffassung,
dass der Handel mit Drogen nicht zugenommen hat. Auch ein markanter Anstieg von
weiteren Straftaten sei im Bereich des Bahnhofes Höchst nicht feststellbar. Der
Bahnhof Höchst ist einer der Schwerpunkte in der täglichen Polizeiarbeit des
17. Polizeireviers und wird regelmäßig bestreift. Eine Ausweitung der
Kontrollen ist aus personellen Gründen nicht möglich. Sowohl die Bundespolizei,
als auch K 64 und das 17. Polizeirevier vertreten die Ansicht, dass eine
verstärkte Bestreifung dieses Bereiches derzeit nicht erforderlich erscheint.
Dazu gebe es keinen Anlass. Zu 8. Die Installation einer Videoüberwachungsanlage durch
die DB - Abteilung Infrastruktur bzw. Konzernsicherheit ist nicht angedacht. Es
existieren hierfür auch keine entsprechenden konkreten Pläne für die
Zukunft. Von der VGF wurde
bestätigt, dass von deren Seite ebenfalls keine Planungen zur Installation
einer Videoüberwachungsanlage im Bereich des Bahnhofes Höchst existieren. Hier
erfolgen derzeit Planungen, die unterirdischen Bahnhöfe bzw. Haltestellen
zuerst mit einer Videoüberwachungsanlage auszustatten. Selbst diese Planungen
befinden sich aber teilweise erst in einem konzeptionellen Stadium. Zu 9. Einen Zeitplan für die Umbau- und
Renovierungsarbeiten hat die DB AG bisher noch nicht genannt. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 28.11.2006, OM 666
Antrag vom
28.01.2016, OF
1595/6
Auskunftsersuchen vom 16.02.2016, V 1579