Keine weitere Versiegelung des Areals des Botanischen Instituts und des Verkehrskindergartens Erstellung einer Machbarkeitsstudie, ob der Schulbau in der geplanten Größe auf dem Areal des Botanischen Instituts möglich ist
Vorlagentyp: OF LINKE.
Begründung
Areals des Botanischen Instituts und des Verkehrskindergartens Erstellung einer Machbarkeitsstudie, ob der Schulbau in der geplanten Größe auf dem Areal des Botanischen Instituts möglich ist Vorgang: OM 268/16 OBR 2 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt
- Auf die Ausweisung des Areals des Botanischen Instituts, der Kita und des Verkehrskindergartens in einem neuen Bebauungsplan als allgemeines Wohngebiet wird verzichtet.
- Es wird kein siebengeschossiger Wohnungsbau auf dem Areal geplant.
- Auf dem Gelände des Botanischen Instituts wird kein zusätzliches Gebäude für ein Studentenwohnheim errichtet.
- Es wird in diesem Zusammenhang erneut eine Machbarkeitsstudie erstellt, ob eine Schule von der geplanten Größe denkmalgerecht in die Gebäude des ehemaligen Botanischen Instituts gebaut werden kann.
- Die Fläche des Verkehrskindergartens bleibt als Freifläche erhalten.
- Eine bauliche Verdichtung auf dem Areal findet nicht statt. Begründung: Laut Presseberichten ( FR und FNP ) vom 18.06.2016 sollen der Verkehrsübungsgarten und das Kinderzentrum (Kita) Siesmayerstr. 66 weichen, die frei werdenden Flächen sollen als allgemeines Wohngebiet ausgewiesen und mit 130 Wohnungen - davon 30% geförderte Mietwohnungen - in bis zu 7 Stockwerken (FR und FNP) bebaut werden. Die Grundstücke für den Wohnungsbau einschl. der Studentenwohnungen sollen an private Investoren verkauft und von diesen bis 2021 bebaut werden (FAZ und FR). Die in der "Absichtserklärung" genannten Flächen liegen ausnahmslos innerhalb des als Kulturdenkmal in der Frankfurter Denkmaltopografie gekennzeichneten zusammenhängenden Gebiets von Palmengarten, Botanischem Garten und Grüneburgpark. Das ehemalige Botanische Institut und die Kita sind formal Teil des Grünburgparks. Der Bau eines siebengeschossigen Gebäuderiegels für Wohnungsbau wäre ein erheblicher Eingriff in die Grünzone von Palmengarten, Botanischem Garten und Grüneburgpark. Weiterhin gibt es vertragliche Verpflichtungen durch die Stadt, die sich aus den Kaufverträgen mit der IG Farben im Jahre 1935 zur Überlassung des Parkgrundstücks ergeben. So heißt es in einem am 14.06.1935 beurkundeten Zusatzvertrag zwischen der Stadt Frankfurt und der I.G. Farbenindustrie über die Umlegung des Grüneburggeländes in § VI: "Die Stadtgemeinde verpflichtet sich, die ihr nach dem eingangs erwähnten Umlegungsvertrag zugewiesene Fläche zwischen Miquel-Straße, Grüneburgweg und Grüneburgpark (aus dem sog. Westgelände) nur für gartenkulturelle Zwecke zu verwenden, die dem gemeinen Wohl dienen (beispielsweise Erweiterung des Palmengartens und des Botanischen Gartens) und Bauten auf dieser Fläche nur insoweit zu errichten, als sie für oben erwähnten Zweck erforderlich werden. Sie wird diese Verpflichtung auch etwaigen Rechtsnachfolgern im Eigentum auferlegen und bleibt neben diesen für die Innehaltung der Verpflichtung haftbar." Danach kann das Gelände nur für kulturelle Zwecke genutzt werden. Die Stadt hat sich bisher an die Verträge gehalten. Ob der Schulbau in der geplanten Größe sich in das Areal integrieren lässt, muss in einer Machbarkeitsstudie untersucht werden. Auf einen Verkauf des Areals ist zu verzichten. Die Verträge zur Überlassung des Areals des Grüneburgparks mit der I.G.Farben können im Stadtarchiv eingesehen werden, so der Vertrag mit der I.G.Farben über die Überlassung des Grundstücks der ehemaligen Psychiatrie (heute Teil des Campus Westend) vom 13.09.
- Bei Erstellung der OM 268 vom 27.06.2016 lagen die Verträge noch nicht vor.
Inhalt
S
A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2016, OF 159/2
Betreff: Keine weitere Versiegelung des
Areals des Botanischen Instituts und des Verkehrskindergartens Erstellung
einer Machbarkeitsstudie, ob der Schulbau in der geplanten Größe auf dem Areal
des Botanischen Instituts möglich ist Vorgang: OM 268/16 OBR 2 Die Stadtverordnetenversammlung
möge beschließen: Der
Magistrat wird beauftragt 1. Auf die Ausweisung des Areals des Botanischen
Instituts, der Kita und des Verkehrskindergartens in einem neuen Bebauungsplan
als allgemeines Wohngebiet wird verzichtet. 2. Es wird kein siebengeschossiger Wohnungsbau auf
dem Areal geplant. 3. Auf dem Gelände des Botanischen Instituts wird
kein zusätzliches Gebäude für ein Studentenwohnheim errichtet. 4. Es wird in diesem Zusammenhang erneut eine
Machbarkeitsstudie erstellt, ob eine Schule von der geplanten Größe
denkmalgerecht in die Gebäude des ehemaligen Botanischen Instituts gebaut
werden kann. 5. Die Fläche des
Verkehrskindergartens bleibt als Freifläche erhalten. 6. Eine bauliche Verdichtung auf dem Areal findet
nicht statt. Begründung: Laut Presseberichten ( FR und FNP ) vom 18.06.2016
sollen der Verkehrsübungsgarten und das Kinderzentrum (Kita) Siesmayerstr. 66
weichen, die frei werdenden Flächen sollen als allgemeines Wohngebiet
ausgewiesen und mit 130 Wohnungen - davon 30% geförderte Mietwohnungen - in bis
zu 7 Stockwerken (FR und FNP) bebaut werden. Die Grundstücke für den Wohnungsbau einschl. der
Studentenwohnungen sollen an private Investoren verkauft und von diesen bis
2021 bebaut werden (FAZ und FR). Die in der "Absichtserklärung" genannten Flächen
liegen ausnahmslos innerhalb des als Kulturdenkmal in der Frankfurter
Denkmaltopografie gekennzeichneten zusammenhängenden Gebiets von Palmengarten,
Botanischem Garten und Grüneburgpark. Das ehemalige Botanische Institut und die Kita sind
formal Teil des Grünburgparks. Der Bau eines siebengeschossigen Gebäuderiegels
für Wohnungsbau wäre ein erheblicher Eingriff in die Grünzone von Palmengarten,
Botanischem Garten und Grüneburgpark. Weiterhin gibt es vertragliche Verpflichtungen durch
die Stadt, die sich aus den Kaufverträgen mit der IG Farben im Jahre 1935 zur
Überlassung des Parkgrundstücks ergeben. So heißt es in einem am 14.06.1935
beurkundeten Zusatzvertrag zwischen der Stadt Frankfurt und der I.G.
Farbenindustrie über die Umlegung des Grüneburggeländes in § VI: "Die
Stadtgemeinde verpflichtet sich, die ihr nach dem eingangs erwähnten
Umlegungsvertrag zugewiesene Fläche zwischen Miquel-Straße, Grüneburgweg und
Grüneburgpark (aus dem sog. Westgelände) nur für gartenkulturelle Zwecke zu
verwenden, die dem gemeinen Wohl dienen (beispielsweise Erweiterung des
Palmengartens und des Botanischen Gartens) und Bauten auf dieser Fläche nur
insoweit zu errichten, als sie für oben erwähnten Zweck erforderlich werden.
Sie wird diese Verpflichtung auch etwaigen Rechtsnachfolgern im Eigentum
auferlegen und bleibt neben diesen für die Innehaltung der Verpflichtung
haftbar." Danach kann das
Gelände nur für kulturelle Zwecke genutzt werden. Die Stadt hat sich bisher an die Verträge
gehalten. Ob der Schulbau in
der geplanten Größe sich in das Areal integrieren lässt, muss in einer
Machbarkeitsstudie untersucht werden. Auf einen Verkauf des Areals ist zu
verzichten. Die Verträge zur
Überlassung des Areals des Grüneburgparks mit der I.G.Farben können im
Stadtarchiv eingesehen werden, so der Vertrag mit der I.G.Farben über die
Überlassung des Grundstücks der ehemaligen Psychiatrie (heute Teil des Campus
Westend) vom 13.09.1927. Bei
Erstellung der OM 268 vom 27.06.2016 lagen die Verträge noch nicht vor. Antragsteller:
LINKE.
Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage:
Antrag vom
28.11.2016, OF
184/2 dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 27.06.2016, OM 268
Anregung an den
Magistrat vom 28.11.2016, OM 996
Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 2
am 28.11.2016, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 996 2016
1.
Die Vorlage OF 159/2 wird zurückgestellt, bis eine
Stellungnahme zur Vorlage OM 996 vorliegt. 2.
Die
Vorlage OF 184/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Abstimmung:
zu 1. Einstimmige
Annahme zu 2. CDU, SPD, GRÜNE,
FDP, LINKE. und Piraten gegen BFF (= Ablehnung)
10. Sitzung des OBR 2
am 13.03.2017, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF
159/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 2
am 24.04.2017, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung OA 150 2017
Die
Vorlage OF 159/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Abstimmung:
SPD, GRÜNE, LINKE., BFF und Piraten gegen 2 CDU und FDP (=
Ablehnung) bei einer Enthaltung CDU