Keine weitere Versiegelung des Areals des Botanischen Instituts und des Verkehrskindergartens Erstellung einer Machbarkeitsstudie, ob der Schulbau in der geplanten Größe auf dem Areal des Botanischen Instituts möglich ist
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Bericht des Magistrats vom 18.05.2018, B 153
Betreff: Keine weitere Versiegelung des Areals des Botanischen Instituts und des Verkehrskindergartens Erstellung einer Machbarkeitsstudie, ob der Schulbau in der geplanten Größe auf dem Areal des Botanischen Instituts möglich ist Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 28.09.2017, § 1779 - OA 150/17 OBR 2, B 433/17 - Zu 1 - 6. Der im Zwischenbericht B 433 vom 22.12.2017 dargelegte Sachverhalt ist zurzeit unverändert. Die Verhandlungen mit dem Land Hessen über die unter Denkmalschutz stehenden Institutsgebäude, die sich in dessen Eigentum befinden, konnten noch nicht abgeschlossen werden. Dem Magistrat liegen Machbarkeitsstudien für eine Schulnutzung der Institutsgebäude auf dem Areal vor. Diese Konzepte beinhalten keine bauliche Verdichtung / Versiegelung noch Aufstockung. Eine eventuelle Umnutzung des Verkehrskindergartens für andere Zwecke setzt voraus, dass eine Alternative für den Verkehrskindergarten gefunden wird.