Versiegelung des Areals des Botanischen Gartens
Vorlagentyp: OF CDU
Begründung
Botanischen Gartens
- Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie er einen am 14.06.1935 beurkundeten Zusatzvertrag zwischen der Stadt Frankfurt und der I. G. Farbindustrie über die Umlegung des Grüneburggeländes beurteilt. Demnach verpflichtet sich die Stadtgemeinde, "die ihr nach dem eingangs erwähnten Umlegungsvertrag zugewiesene Fläche zwischen Miquel-Straße, Grüneburgweg und Grüneburgpark (aus dem sog. Westgelände) nur für gartenkulturelle Zwecke zu verwenden, die dem gemeinen Wohl dienen (beispielsweise Erweiterung des Palmengartens und des Botanischen Gartens) und Bauten auf dieser Fläche nur insoweit zu errichten, als sie für oben erwähnten Zweck erforderlich werden. Sie wird diese Verpflichtung auch etwaigen Rechtsnachfolgern im Eigentum auferlegen und bleibt neben diesen für die Innehaltung der Verpflichtung haftbar."
- Der Magistrat wird darüber hinaus gebeten, dem Ortsbeirat den aktuellen Planungsstand zum Schulbau auf dem Areal des Botanischen Instituts vorzustellen und bis dahin keine definitiven Planungsschritte zur Versieglung des genannten Areals zu veranlassen.
Inhalt
S
A C H S T A N D : Antrag vom 28.11.2016, OF 184/2
Betreff: Versiegelung des Areals des
Botanischen Gartens 1. Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu
berichten, wie er einen am 14.06.1935 beurkundeten Zusatzvertrag zwischen der
Stadt Frankfurt und der I. G. Farbindustrie über die Umlegung des
Grüneburggeländes beurteilt. Demnach verpflichtet sich die Stadtgemeinde, "die
ihr nach dem eingangs erwähnten Umlegungsvertrag zugewiesene Fläche zwischen
Miquel-Straße, Grüneburgweg und Grüneburgpark (aus dem sog. Westgelände) nur
für gartenkulturelle Zwecke zu verwenden, die dem gemeinen Wohl dienen
(beispielsweise Erweiterung des Palmengartens und des Botanischen Gartens) und
Bauten auf dieser Fläche nur insoweit zu errichten, als sie für oben erwähnten
Zweck erforderlich werden. Sie wird diese Verpflichtung auch etwaigen
Rechtsnachfolgern im Eigentum auferlegen und bleibt neben diesen für die
Innehaltung der Verpflichtung haftbar." 2. Der Magistrat wird darüber hinaus gebeten, dem
Ortsbeirat den aktuellen Planungsstand zum Schulbau auf dem Areal des
Botanischen Instituts vorzustellen und bis dahin keine definitiven
Planungsschritte zur Versieglung des genannten Areals zu veranlassen. Antragsteller:
CDU
Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage:
Antrag vom
10.11.2016, OF
159/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 2
am 28.11.2016, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 996 2016
1.
Die Vorlage OF 159/2 wird zurückgestellt, bis eine
Stellungnahme zur Vorlage OM 996 vorliegt. 2.
Die
Vorlage OF 184/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Abstimmung:
zu 1. Einstimmige
Annahme zu 2. CDU, SPD, GRÜNE,
FDP, LINKE. und Piraten gegen BFF (= Ablehnung)