Keine weitere Versiegelung des Areals des Botanischen Instituts und des Verkehrskindergartens. Erstellung einer Machbarkeitsstudie, ob der Schulbau in der geplanten Größe auf dem Areal des Botanischen Instituts möglich ist.
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Bericht des Magistrats vom 22.12.2017, B 433
Betreff: Keine weitere Versiegelung des Areals des Botanischen Instituts und des Verkehrskindergartens. Erstellung einer Machbarkeitsstudie, ob der Schulbau in der geplanten Größe auf dem Areal des Botanischen Instituts möglich ist. Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 28.09.2017, § 1779 - OA 150/17 OBR 2 - Zwischenbericht: Zu 1 - 6. Am 13.06.2016 wurde in einem Letter of Intent zwischen der Stadt Frankfurt und dem Land Hessen zunächst intendiert, die Grundstücke einschließlich des Jugendverkehrsgartens für eine Schule, Wohnen und eine Kita zu nutzen. Dieser Nutzungsmix sollte planungsrechtlich durch ein Bebauungsplanverfahren abgesichert werden. Der Magistrat beabsichtigt die unter Denkmalschutz stehenden Institutsgebäude, die sich im Eigentum des Landes Hessen befinden, langfristig zu erhalten, indem diese insbesondere einer schulischen Nutzung als Grundschule, ggf. mit ergänzenden Nutzungen zugeführt werden sollen. Die Nutzungskonzeption ist noch im Prüfstadium und hat noch zu keinem abschließenden Ergebnis geführt. In diesem Zusammenhang wurde auch bereits in einer Machbarkeitsstudie dargestellt, dass ein Institutsgebäude ohne Aufstockung für eine schulische Nutzung ausreicht und unter Berücksichtigung des Denkmalschutzes genutzt werden könnte.