Rad- und Fußwegverbindung zur künfigen S-Bahn Station "Gateway Gardens"
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2016, ST
1065
Betreff: Rad- und
Fußwegverbindung zur künfigen S-Bahn Station "Gateway Gardens"
Zu 1 Von der zukünftigen S-Bahn-Station "Gateway Gardens"
wird in Richtung Süden entlang der De-Saint-Exupéry-Straße ein separat zum
Gehweg ausgebildeter Radweg eingerichtet werden. Im Bereich der Unterführung unter der BAB 3 wird der
Radverkehr im Straßenraum mitgeführt. Südlich der BAB 3 schließt der von der
S-Bahn-Station kommende Radweg an den vorhandenen Regionalradweg R 3 an.
Fußwege sind zu den Straßenzügen
separat vorgesehen. Zu 2 Für den Rad- und Fußweg ist keine zusätzliche
Unterführung vorgesehen. Zu 3 Die derzeitige Unterführung wird aktuell von einem
Unternehmen genutzt. Grundlage hierfür ist eine Gestattung, die von der Stadt
Frankfurt am Main im Benehmen mit der Grundstücksgesellschaft Gateway Gardens
und der Fraport AG erteilt wurde. Diese Verkehrsverbindung ist als private
Straße gewidmet und unterliegt dem Schengener Abkommen, zur Sicherung der
Außengrenzen. Dies hat spezielle Sicherungstechniken im Bereich des Flughafens
Frankfurt und auch in der Unterführung unter der BAB 3 zur Folge. Aufgrund
dieser genannten Aspekte kann die Unterführung derzeit nicht als öffentliche
Wegeverbindung genutzt werden. Zu 4 Die für die Station der S-Bahn prognostizierte Zahl
der Nutzer basiert auf einer Studie, die im Vorfeld der Planfeststellung von
Bund, Land Hessen und DB AG gemeinsam mit der Stadt Frankfurt am Main in
Auftrag gegeben wurde. In dieser Studie wurden nach vorliegenden Informationen
keine Abhängigkeiten zwischen Fahrradwegen und Nutzerzahlen im ÖPNV gesehen.
Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 27.11.2015, V
1519
Antrag vom 20.10.2016, OF 231/5
Anregung vom
04.11.2016, OA 90