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Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme "Am Riedberg" hier: Sport- und Freizeitgelände östlich der Altenhöferallee - Bebauungsplan Nr. 803 Ä4 - Riedberg - Altkönigblick

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 19.09.2016, ST 1241 Betreff: Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme "Am Riedberg" hier: Sport- und Freizeitgelände östlich der Altenhöferallee - Bebauungsplan Nr. 803 Ä4 - Riedberg - Altkönigblick Auch wenn die Satzung über die Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme - Am Riedberg am 28.06.2016 aufgehoben wurde, sind nicht alle vorgesehenen Maßnahmen fertiggestellt und abgeschlossen. Die noch ausstehenden Vorhaben, die zur Erreichung der Ziele der Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme noch erforderlich sind, werden unter Ziffer XI. a) der M 56 vom 04.03.2016 benannt. Unter Nr. 4 ist hier explizit die Sportanlage östlich der Altenhöferallee aufgeführt, während die Anlage 3 zur M 56 alle weiteren noch ausstehenden Maßnahmen enthält. Der Verzicht auf eine dieser genannten Maßnahmen würde eine Abweichung von den Zielen der Entwicklungsmaßnahme darstellen. Über die Ziele der Entwicklungsmaßnahme und deren Abweichung befindet und entscheidet ausnahmslos die Stadtverordnetenversammlung. Wie bereits ausgeführt, sind in der Anlage 3 zur M 56 alle zur Zielerreichung erforderlichen Maßnahmen aufgezählt, die im Einzelnen noch umzusetzen sind. Unter der Maßnahmennummer 60 020 ist die Sportanlage östlich der Altenhöferallee als "Sportanlage 2" aufgeführt. Dazu werden Mittelbedarfe für die zweite Jahreshälfte 2016 in Höhe von 500.000 € und für das Jahr 2017 in Höhe von 3.877.172 € ausgewiesen. Der Magistrat geht gegenwärtig davon aus, dass die genannten Mittelbedarfe noch zeitgerecht kalkuliert sind. Sollte es wider Erwarten zu Verzögerungen im Projektverlauf kommen und eine Verschiebung der Mittelbedarfe in Folgejahre bedürfen, hat dies keine Auswirkung auf die Realisierung der Maßnahme. Die Sportanlage kann also im Zweifelsfall auch über das Jahr 2017 hinaus realisiert werden. Die Frage nach einem geeigneten Alternativ-Grundstück für den Fall, dass das in der jüngeren Vergangenheit festgestellte Feldhamstervorkommen den Bau der Sportfläche östlich der Altenhöferallee verhindert, stellt sich zur Zeit nicht, da aller Voraussicht nach davon auszugehen ist, dass die Sportfläche am vorgesehenen Standort ohne artenschutzrechtliche Einschränkungen geplant und realisiert werden kann. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 29.04.2016, OA 4 Anregung an den Magistrat vom 07.10.2016, OM 711 Auskunftsersuchen vom 22.02.2019, V 1190

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