Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme "Am Riedberg" hier: Sport- und Freizeitgelände östlich der Altenhöferallee - Bebauungsplan Nr. 803 Ä4 - Riedberg - Altkönigblick
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 19.09.2016, ST 1241 Betreff: Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme
"Am Riedberg" hier: Sport- und Freizeitgelände östlich der
Altenhöferallee - Bebauungsplan Nr. 803 Ä4 - Riedberg - Altkönigblick
Auch wenn die Satzung über die Städtebauliche
Entwicklungsmaßnahme - Am Riedberg am 28.06.2016 aufgehoben wurde, sind nicht
alle vorgesehenen Maßnahmen fertiggestellt und abgeschlossen. Die noch
ausstehenden Vorhaben, die zur Erreichung der Ziele der Städtebaulichen
Entwicklungsmaßnahme noch erforderlich sind, werden unter Ziffer XI. a) der M
56 vom 04.03.2016 benannt. Unter Nr. 4 ist hier explizit die Sportanlage
östlich der Altenhöferallee aufgeführt, während die Anlage 3 zur M 56 alle
weiteren noch ausstehenden Maßnahmen enthält. Der Verzicht auf eine dieser
genannten Maßnahmen würde eine Abweichung von den Zielen der
Entwicklungsmaßnahme darstellen. Über die Ziele der Entwicklungsmaßnahme und
deren Abweichung befindet und entscheidet ausnahmslos die
Stadtverordnetenversammlung. Wie bereits ausgeführt, sind in der Anlage 3 zur M 56
alle zur Zielerreichung erforderlichen Maßnahmen aufgezählt, die im Einzelnen
noch umzusetzen sind. Unter der Maßnahmennummer 60 020 ist die Sportanlage
östlich der Altenhöferallee als "Sportanlage 2" aufgeführt. Dazu werden
Mittelbedarfe für die zweite Jahreshälfte 2016 in Höhe von 500.000 € und
für das Jahr 2017 in Höhe von 3.877.172 € ausgewiesen. Der Magistrat geht
gegenwärtig davon aus, dass die genannten Mittelbedarfe noch zeitgerecht
kalkuliert sind. Sollte es wider Erwarten zu Verzögerungen im Projektverlauf
kommen und eine Verschiebung der Mittelbedarfe in Folgejahre bedürfen, hat dies
keine Auswirkung auf die Realisierung der Maßnahme. Die Sportanlage kann also
im Zweifelsfall auch über das Jahr 2017 hinaus realisiert werden. Die Frage nach einem geeigneten Alternativ-Grundstück
für den Fall, dass das in der jüngeren Vergangenheit festgestellte
Feldhamstervorkommen den Bau der Sportfläche östlich der Altenhöferallee
verhindert, stellt sich zur Zeit nicht, da aller Voraussicht nach davon
auszugehen ist, dass die Sportfläche am vorgesehenen Standort ohne
artenschutzrechtliche Einschränkungen geplant und realisiert werden kann.
Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung vom
29.04.2016, OA 4
Anregung an den
Magistrat vom 07.10.2016, OM 711
Auskunftsersuchen
vom 22.02.2019, V
1190