Spielregeln für Leihfahrräder
Anregung
Der Magistrat wird aufgefordert, die Regelungen für die Sondernutzungserlaubnis E-Scooter dahin gehend zu erweitern, dass unter dem Punkt "2. stationsloses Abstellen" ein weiterer Bereich aufzunehmen ist, der von abgestellten E-Scootern jederzeit frei gehalten werden muss, und zwar "neben und zwischen Fahrradbügeln".
Begründung
Gemäß des Magistratsberichts B 291 sind die Spielregeln für E-Scooter und Leihfahrräder identisch. In den Spielregeln ist festgelegt, dass die genannten Leihgeräte beim Abstellen Dritte nicht behindern dürfen. Dennoch werden diese häufig neben oder zwischen Fahrradbügeln abgestellt, sodass Radfahrende ihre Räder nicht an die Bügel anschließen können. Die Räder werden dann anderweitig, z. B. an Verkehrsschildern, angeschlossen. Das ist zwar nicht ordnungswidrig, aber auch nicht erwünscht, weil das oft zu Behinderungen des Fußverkehrs führt. Es ist außerdem zu beobachten, dass Radfahrende fehlerhaft abgestellte Leihgeräte entfernen, um für das eigene Fahrzeug Platz zu schaffen. Die entfernten Geräte werden dann aber meist nicht ordnungsgemäß abgestellt. Es erscheint daher sinnvoll, den Bereich neben und zwischen Fahrradbügeln ausdrücklich in die Liste der unzulässigen Standorte aufzunehmen.
Beratungsverlauf 1 Sitzung
GRÜNE, SPD, FDP, AfD und Volt gegen CDU, LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme)