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Spielregeln für Leihfahrräder

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Das Abstellen von E-Scootern im öffentlichen Raum wird über Sondernutzungsgenehmigungen geregelt. Die Anbieter erhalten eine zeitlich befristete Sondernutzungserlaubnis, die mit bestimmten Auflagen und Bedingungen versehen ist. Der Magistrat unterstützt die Anregung und wird unter Ziffer 5 der Auflagen und Bedingungen aufnehmen, dass E-Scooter nicht im Bereich neben und zwischen Fahrradbügeln abgestellt werden dürfen. Der Magistrat wird dies für die nächste Verlängerung der Sondernutzungserlaubnis vorbereiten und die Anbieterunternehmen entsprechend informieren.

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