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Spielregeln für Leihfahrräder

Vorlagentyp: B

Bericht

Seit dem letzten Bericht hat sich die Sachlage in Frankfurt am Main nicht verändert. Die Anzahl der sichtbaren Leihrad-Anbieter bleibt unverändert gering, ebenso werden nur wenige Beschwerden verzeichnet. Der Magistrat sieht weiterhin keine Veranlassung für weitergehende Maßnahmen. Aufgrund dieser positiven Situation sieht der Magistrat keine Notwendigkeit mehr für weitere Berichte an die Stadtverordnetenversammlung. Darüber hinaus weist der Magistrat darauf hin, dass für das Auf- und Abstellen von Leihfahrrädern auf öffentlichen Flächen in Frankfurt am Main die gleichen Regeln gelten, wie für E-Scooter. Diese sind unter https://frankfurt.de/themen/verkehr/e-scooter/e-scooter im Internet abrufbar (siehe Anlage).