Gemeinbedarfsflächen im Praunheimer Ortskern sichern
Anregung
Der Magistrat wird aufgefordert, die im Bereich des Rahmenplans Praunheim gelegenen Flächen für den Gemeinbedarf planungsrechtlich zu sichern. Dies betrifft folgende Flächen:
- Das gesamte Gelände der ehemaligen und denkmalgeschützten Praunheimer Werkstätten, die derzeit als Unterkunft für geflüchtete Menschen genutzt werden und für die im Rahmenplan eine Nutzung als Zentrum für Kunst und Kultur vorgesehen ist.
- Die Flächen des Gemeindehauses und der Kirche der Ev. Lydiagemeinde.
- Die Flächen der Praunheimer Zehntscheune.
- Die Flächen des Alten- und Pflegeheims Praunheim.
- Die Flächen der Hermann-Luppe-Schule.
- Die Wohnanlage Praunheimer Mühle.
Begründung
Alle genannten Flächen werden derzeit nicht für kommerzielle Zwecke genutzt, sondern als Flächen für den Gemeinbedarf. Angesichts der zunehmenden Tendenz, derartige Flächen einer kommerziellen Nutzung zuzuführen, sollten sie auch planungsrechtlich als Gemeinbedarfsflächen ausgewiesen werden. Derzeit existieren für den gesamten Bereich lediglich eine Erhaltungsatzung und ein Fluchtlinienplan.
Beratungsverlauf 2 Sitzungen
GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, AfD und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren)
GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren)