Gemeinbedarfsflächen müssen gesichert werden - in der Vorlage M 40 wird die Situation falsch eingeschätzt
Anregung
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Die Vorlage M 40 wird abgelehnt.
- Stattdessen wird der Magistrat aufgefordert, die Anregung OA 271 - wie von der Stadtverordnetenversammlung am 15.12.2022 beschlossen - umzusetzen.
Begründung
In der Vorlage M 40 wird die fehlende Erforderlichkeit eines Bebauungsplans in erster Linie aus der Tatsache abgeleitet, dass sich die in Rede stehenden Flächen im Eigentum der Stadt Frankfurt, einer Kirchengemeinde, einer städtischen Gesellschaft sowie einer stadtnahen Stiftung befinden. Der Magistrat geht dabei wohl von der falschen Annahme aus, dass die genannten Eigentümer:innen regelhaft im Sinne der Allgemeinheit handeln und eine Flächenumwandlung nicht droht. Dabei sollte auch dem Magistrat bekannt sein, dass Kirchgemeinden, städtische Gesellschaften und stadtnahe Stiftungen sehr wohl immer wieder versucht haben, bisherige Gemeinbedarfsflächen für andere Zwecke zu verwenden und in Wert zu setzen. Das ist in der Regel kein böser Wille, sondern ergibt sich aus dem Geschäftszweck bzw. entsprechenden Satzungen.