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Gemeindeflächen im Praunheimer Ortskern sichern

Vorlagentyp: M

Begründung

A. Allgemeines

Keine Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens zur Sicherung der Gemeinbedarfsstandorte.

B. Finanzielle Auswirkungen

Keine

C. Personalwirtschaftliche Auswirkungen

Nach § 1 BauGB sind Bauleitpläne aufzustellen "sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist". Hierbei geht es nicht um die Erforderlichkeit einzelner Festsetzungen (hier: Wunsch nach Sicherung von Gemeinbedarfsflächen), sondern um die Notwendigkeit überhaupt einen Bebauungsplan aufzustellen: welche Planungsziele wären ohne den Bebauungsplan nicht umsetzbar, welche städtebaulichen Probleme nicht lösbar, welche bodenrechtlichen Spannungen wären zu erwarten. Zudem ist die Abgrenzung des neu zu überplanenden Bereiches (Geltungsbereich) vor dem Hintergrund des Planerfordernisses zu begründen.

D. Klimaschutz

Die angeführten Flächen in Praunheim befinden sich in Eigentum der Stadt, der Kirchengemeinde, einer städtischen Gesellschaft sowie einer stadtnahen Stiftung mit gemeinnützigem Zweck. Einige dieser Grundstücke sind in Erbpacht an gemeinnützige oder bürgerschaftliche Organisationen verpachtet. Der Magistrat kann kein Planungserfordernis allein aus der Sicherung von Gemeinbedarfsflächen ableiten, wenn darüber hinaus kein weiterer Bedarf einer städtebaulichen Neuordnung besteht. Vor dem Hintergrund der Eigentumsverhältnisse der betreffenden Liegenschaften, sieht der Magistrat keine akute Gefahr einer drohenden Flächenumwandlung. Darüber hinaus prüft der Magistrat regelmäßig die Bedarfe für Gemeinbedarfsflächen und berücksichtigt diese bei der Erstellung und Überarbeitung von Bebauungsplänen.

Beratungsverlauf 8 Sitzungen

Sitzung 29
OBR 7
TO I, TOP 22
Zurückgestellt / Beraten
a) Die Vorlage M 40 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 27
Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau
TO I, TOP 17
Angenommen
Der Vorlage M 40 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Zustimmung:
Grüne CDU SPD FDP VOLT FRAKTION BFF-BIG
Ablehnung:
Linke ÖkoLinX-ELF AFD Gartenpartei
Sitzung 30
Haupt- und Finanzausschusses
TO I, TOP 23
Zurückgestellt / Beraten
Die Beratung der Vorlage M 40 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt und an den Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau zurückverwiesen.
Zustimmung:
Grüne SPD FDP Linke AFD VOLT BFF-BIG
Enthaltung:
CDU
Sitzung 32
Stadtverordnetenversammlung
TO II, TOP 17
Zurückgestellt / Beraten
Die Beratung der Vorlage M 40 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt und an den Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau zurückverwiesen.
Zustimmung:
Grüne SPD FDP Linke AFD VOLT BFF-BIG
Enthaltung:
CDU
Sitzung 30
OBR 7
TO I, TOP 8
Angenommen
Anregung OA 471 2024 1. Die Vorlage M 40 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 414/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Zustimmung:
Grüne SPD
Ablehnung:
CDU BFF Freie Wähler Fdp Und Fraktionslos
Sitzung 28
Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau
TO I, TOP 75
Angenommen
1. Der Vorlage M 40 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 471 wird abgelehnt.
Zustimmung:
Grüne CDU SPD FDP Linke VOLT BFF-BIG
Ablehnung:
ÖkoLinX-ELF AFD
Sitzung 31
Haupt- und Finanzausschusses
TO I, TOP 32
Angenommen
1. Der Vorlage M 40 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 471 wird abgelehnt.
Zustimmung:
Grüne CDU SPD FDP Linke VOLT BFF-BIG
Ablehnung:
AFD FRAKTION ÖkoLinX-ELF
Sitzung 33
Stadtverordnetenversammlung
TO II, TOP 17
Angenommen
1. Der Vorlage M 40 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 471 wird abgelehnt.
Zustimmung:
Grüne CDU SPD FDP Linke VOLT BFF-BIG
Ablehnung:
AFD ÖkoLinX-ELF Gartenpartei FRAKTION