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PAR_2679_2022 § 2679 SONSTIGE

Gemeinbedarfsflächen im Praunheimer Ortskern sichern

Gremium

Stadtverordnetenversammlung

Sitzung

18

Beschlussdatum

15. Dezember 2022

Gremiensitzung

15. Dezember 2022

Zusammenfassung

Der Vorschlag zielt darauf ab, die Gemeinbedarfsflächen im Praunheimer Ortskern planungsrechtlich zu sichern, um deren kommerzielle Nutzung zu verhindern. Dies ist notwendig, um die kulturelle und soziale Nutzung dieser Flächen zu gewährleisten.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Beschluss

Der Magistrat wird aufgefordert, die im Bereich des Rahmenplans Praunheim gelegenen Flächen für den Gemeinbedarf planungsrechtlich zu sichern. Dies betrifft folgende Flächen: 1. Das gesamte Gelände der ehemaligen und denkmalgeschützten Praunheimer Werkstätten, die derzeit als Unterkunft für geflüchtete Menschen genutzt werden und für die im Rahmenplan eine Nutzung als Zentrum für Kunst und Kultur vorgesehen ist. 2. Die Flächen des Gemeindehauses und der Kirche der Ev. Lydiagemeinde. 3. Die Flächen der Praunheimer Zehntscheune. 4. Die Flächen des Alten- und Pflegeheims Praunheim. 5. Die Flächen der Hermann-Luppe-Schule. 6. Die Wohnanlage Praunheimer Mühle.

Verknüpftes Dokument

OA_271_2022