Gemeinbedarfsflächen müssen gesichert werden - die M 40/24 schätzt die Situation falsch ein
Begründung
Die M 40 leitet die fehlende Erforderlichkeit eines Bebauungsplans in erster Linie aus der Tatsache ab, dass sich die in Rede stehenden Flächen im Eigentum der Stadt Frankfurt, einer Kirchengemeinde, einer städtischen Gesellschaft sowie einer stadtnahen Stiftung befinden. Der Magistrat geht dabei wohl von der falschen Annahme aus, dass die genannten Eigentümer:innen regelhaft im Sinne der Allgemeinheit handeln und eine Flächenumwandlung nicht droht. Dabei sollte auch dem Magistrat bekannt sein, dass Kirchgemeinden, städtische Gesellschaften und stadtnahe Stiftungen sehr wohl immer wieder versucht haben bisherige Gemeinbedarfsflächen für andere Zwecke zu verwenden und in Wert zu setzen. Das ist in der Regel kein böser Wille, sondern ergibt sich aus dem Geschäftszweck bzw. entsprechenden Satzungen. Einzig im Falle der Zehntscheune müsste eine geänderte Nutzung der Fläche, z.B. für Wohnzwecke, von der Stadtverordnetenversammlung gesondert beschlossen werden. So ist vor einigen Jahren ein Grundstück der ehemaligen ev. Auferstehungsgemeinde, auf dem sich Gemeindehaus befand, für den Bau von Wohnungen genutzt worden. Ähnliches ist mit einer Teilfläche der ev. Kirchengemeinde Hausen geschehen. In Westhausen konnte stattdessen eine ähnliche Verwertung gerade deshalb verhindert werden, weil es sich um eine Gemeinbedarfsfläche handelt. Auch viele andere Flächen, z.B. von Kirchengemeinden, sind bereits als Gemeinbedarfsflächen gesichert, so dass eine gemeinwohlorientierte Nutzung gesichert werden kann. Im Ortsbezirk betrifft dies z.B. das Areal der kath. Kirchengemeinde Sankt Marien - Kirchort Sankt Anna.
Inhalt
Beratungsverlauf 2 Sitzungen
zu 1. GRÜNE, SPD, farbechte/Linke und fraktionslos gegen CDU, BFF und FREIE WÄHLER (= Annahme); FDP (= Enthaltung)
zu 2. GRÜNE, SPD, farbechte/Linke, FDP und fraktionslos gegen CDU, BFF und FREIE WÄHLER (= Ablehnung)