Erhaltungssatzung Bockenheim: Sicherung und Planung
Vorlagentyp: OA
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung vom 11.06.2012, OA 216 entstanden aus Vorlage:
OF 189/2 vom
11.06.2012 Betreff: Erhaltungssatzung Bockenheim: Sicherung und
Planung Vorgang: OA 1214/10 OBR 2; Beschl. d. Stv.-V.
§ 9203/10 Mit der Anregung OA 1214 wurde
der Magistrat beauftragt, für Bockenheim eine Satzung zur Erhaltung der
städtebaulichen Eigenheit des Gebietes aufgrund seiner städtebaulichen Gestalt
(§ 172 Absatz 1 Nr. 1 BauGB) und zur Erhaltung der Zusammensetzung der
Wohnbevölkerung (§ 172 Absatz 1 Nr. 2 BauGB) aufzustellen. Am 16. Dezember
2010 hat die Stadtverordnetenversammlung der Vorlage OA 1214 zugestimmt. Dies
entspricht einem Aufstellungsbeschluss, die damit einhergehende einjährige
Veränderungssperre ist jedoch abgelaufen. Vor diesem Hintergrund möge die
Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zur Sicherung der
Planung im Bereich der Erhaltungssatzung Bockenheim von der Möglichkeit der
Aussetzung oder vorläufigen Untersagung von Bauvorhaben nach § 15 BauGB
Gebrauch zu machen, wenn zu befürchten ist, dass die Durchführung der Planung
durch das betreffende Bauvorhaben unmöglich gemacht oder wesentlich erschwert
werden würde. Antragstellender
Ortsbeirat:
Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Anregung vom
25.10.2010, OA 1214
Bericht des
Magistrats vom 23.11.2012, B 493
Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau Zuständige sonstige Gremien:
KAV
Versandpaket: 20.06.2012 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 27.08.2012, TO I, TOP
38 Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage OA
216 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.
(Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Abstimmung:
CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und Piraten
(= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren)
Sonstige Voten/Protokollerklärung: Stv. Ochs (= Annahme)
18. Sitzung der KAV am 24.09.2012, TO II, TOP 170 Beschluss: Der Vorlage OA
216 wird zugestimmt. Beschlussausfertigung(en): § 1941, 12. Sitzung
des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 27.08.2012 Aktenzeichen: 61 0