Erhaltungssatzung Bockenheim: Sicherung und Planung
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Anregung vom 11.06.2012, OA 216 entstanden aus Vorlage: OF 189/2 vom 11.06.2012
Betreff: Erhaltungssatzung Bockenheim: Sicherung und Planung Vorgang: OA 1214/10 OBR 2; Beschl. d. Stv.-V. § 9203/10 Mit der Anregung OA 1214 wurde der Magistrat beauftragt, für Bockenheim eine Satzung zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenheit des Gebietes aufgrund seiner städtebaulichen Gestalt (§ 172 Absatz 1 Nr. 1 BauGB) und zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung (§ 172 Absatz 1 Nr. 2 BauGB) aufzustellen. Am 16. Dezember 2010 hat die Stadtverordnetenversammlung der Vorlage OA 1214 zugestimmt. Dies entspricht einem Aufstellungsbeschluss, die damit einhergehende einjährige Veränderungssperre ist jedoch abgelaufen. Vor diesem Hintergrund möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zur Sicherung der Planung im Bereich der Erhaltungssatzung Bockenheim von der Möglichkeit der Aussetzung oder vorläufigen Untersagung von Bauvorhaben nach § 15 BauGB Gebrauch zu machen, wenn zu befürchten ist, dass die Durchführung der Planung durch das betreffende Bauvorhaben unmöglich gemacht oder wesentlich erschwert werden würde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2