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Erhaltungssatzung Bockenheim: Sicherung und Planung

Vorlagentyp: B

Inhalt

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 23.11.2012, B 493 Betreff: Erhaltungssatzung Bockenheim: Sicherung und Planung Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 06.09.2012, § 1941 - OA 216/12 OBR 2 - Derzeit führt der Magistrat eine Voruntersuchung für eine Erhaltungs- und Milieuschutzsatzung Bockenheim durch. Im vorgeschlagenen Untersuchungsbereich (gem. Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung vom 16.12.2010, § 9203, OA 1214) wird geprüft, in welcher Form und Abgrenzung eine Erhaltungssatzung aufgestellt werden wird. Es handelt sich um eine umfassende städtebauliche und soziale Strukturuntersuchung. Die Ergebnisse sollen Anfang 2013 vorliegen. Während dieses Zeitraums wird der Magistrat selbstverständlich vom Instrumentarium des § 15 BauGB Gebrauch machen, sobald beabsichtigte Bauvorhaben erkennbar den Zielen einer künftigen Erhaltungssatzung zu widerlaufen sollten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 11.06.2012, OA 216 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 2 Versandpaket: 28.11.2012 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 2 am 21.01.2013, TO I, TOP 24 Beschluss: a) Die Vorlage B 493 wird als Zwischenbericht zur Kenntnis genommen. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls als Zwischenbericht zur Kenntnis zu nehmen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 18.02.2013, TO I, TOP 17 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 493 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER gegen LINKE. und Piraten (= Kenntnis als Zwischenbericht) Beschlussausfertigung(en): § 2704, 17. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 18.02.2013 Aktenzeichen: 61 0

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