Erhaltungssatzung Bockenheim: Sicherung und Planung
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D :
Bericht des Magistrats vom 23.11.2012, B
493 Betreff:
Erhaltungssatzung
Bockenheim: Sicherung und Planung Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 06.09.2012, § 1941 - OA 216/12 OBR 2 - Derzeit führt der Magistrat
eine Voruntersuchung für eine Erhaltungs- und Milieuschutzsatzung Bockenheim
durch. Im vorgeschlagenen
Untersuchungsbereich (gem. Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung vom
16.12.2010, § 9203, OA 1214) wird geprüft, in welcher Form und Abgrenzung eine
Erhaltungssatzung aufgestellt werden wird. Es handelt sich um eine umfassende städtebauliche
und soziale Strukturuntersuchung. Die Ergebnisse sollen Anfang 2013 vorliegen.
Während dieses Zeitraums wird der
Magistrat selbstverständlich vom Instrumentarium des § 15 BauGB Gebrauch
machen, sobald beabsichtigte Bauvorhaben erkennbar den Zielen einer künftigen
Erhaltungssatzung zu widerlaufen sollten. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung vom
11.06.2012, OA 216
Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 2
Versandpaket: 28.11.2012 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 2
am 21.01.2013, TO I, TOP 24 Beschluss: a) Die Vorlage B
493 wird als Zwischenbericht zur Kenntnis genommen. b) Die
Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls als
Zwischenbericht zur Kenntnis zu nehmen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 17. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 18.02.2013, TO I, TOP
17 Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 493
dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER gegen LINKE.
und Piraten (= Kenntnis als Zwischenbericht) Beschlussausfertigung(en):
§ 2704, 17. Sitzung
des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 18.02.2013 Aktenzeichen: 61 0