Erhaltungssatzung Bockenheim: Sicherung und Planung
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Bericht des Magistrats vom 23.11.2012, B 493
Betreff: Erhaltungssatzung Bockenheim: Sicherung und Planung Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 06.09.2012, § 1941 - OA 216/12 OBR 2 - Derzeit führt der Magistrat eine Voruntersuchung für eine Erhaltungs- und Milieuschutzsatzung Bockenheim durch. Im vorgeschlagenen Untersuchungsbereich (gem. Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung vom 16.12.2010, § 9203, OA 1214) wird geprüft, in welcher Form und Abgrenzung eine Erhaltungssatzung aufgestellt werden wird. Es handelt sich um eine umfassende städtebauliche und soziale Strukturuntersuchung. Die Ergebnisse sollen Anfang 2013 vorliegen. Während dieses Zeitraums wird der Magistrat selbstverständlich vom Instrumentarium des § 15 BauGB Gebrauch machen, sobald beabsichtigte Bauvorhaben erkennbar den Zielen einer künftigen Erhaltungssatzung zu widerlaufen sollten.