Erhaltungssatzung Bockenheim: Sicherung und Planung
Vorlagentyp: OF GRÜNE, CDU, SPD
Begründung
Sicherung und Planung Mit der OA 1214 vom 25.10.2010 wurde der Magistrat beauftragt, für Bockenheim eine Satzung zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenheit des Gebietes aufgrund seiner städtebaulichen Gestalt (§ 172 (1) Nr. 1 BauGB) und zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung (§ 172 (1) Nr. 2 BauGB) aufzustellen. Am 16. Dezember 2010 hat die Stadtverordnetenversammlung der Vorlage OA 1214 zugestimmt. Dies entspricht einem Aufstellungsbeschluss; die damit einhergehende einjährige Veränderungssperre ist jedoch abgelaufen. Vor diesem Hintergrund
Inhalt
S
A C H S T A N D : Antrag vom 11.06.2012, OF 189/2
Betreff: Erhaltungssatzung Bockenheim:
Sicherung und Planung Mit der OA 1214 vom 25.10.2010 wurde der Magistrat beauftragt, für Bockenheim eine Satzung zur Erhaltung der
städtebaulichen Eigenheit des Gebietes aufgrund seiner städtebaulichen Gestalt
(§ 172 (1) Nr. 1 BauGB) und zur Erhaltung der Zusammensetzung der
Wohnbevölkerung (§ 172 (1) Nr. 2 BauGB) aufzustellen. Am 16. Dezember 2010 hat
die Stadtverordnetenversammlung der Vorlage OA 1214 zugestimmt. Dies entspricht
einem Aufstellungsbeschluss; die damit einhergehende einjährige
Veränderungssperre ist jedoch abgelaufen. Vor diesem Hintergrund möge der Ortsbeirat
beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge
beschließen; Zur Sicherung der Planung wird im
Bereich der Erhaltungsatzung Bockenheim von der Möglichkeit der Aussetzung oder
vorläufigen Untersagung von Bauvorhaben nach § 15 BauGB Gebrauch gemacht, wenn
zu befürchten ist, dass die Durchführung der Planung durch das betreffende
Bauvorhaben unmöglich gemacht oder wesentlich erschwert werden würde. Antragsteller:
GRÜNE
CDU
SPD
Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 2
am 11.06.2012, TO I, TOP 25 Beschluss: Anregung OA 216 2012
Die
Vorlage OF 189/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Abstimmung:
Annahme bei Enthaltung LINKE. und FDP